Zielsetzungen und allgemeine Bestimmungen Musterklauseln

Zielsetzungen und allgemeine Bestimmungen. 1. Die Vertragsparteien kommen darin überein, dass wettbewerbswidrige Geschäfts- praktiken die Erfüllung der in diesem Abkommen festgelegten Zielsetzungen zu behindern vermögen. Dementsprechend trifft oder behält jede Vertragspartei Mass- nahmen bei, die solches Verhalten unterbinden, und handelt mit Rücksicht darauf.

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  • Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.