Zielzustände. (1) Folgende Zielzustände, die aus den Zielen gemäß Art. 1 abgeleitet werden, sind im Rahmen des Ausbaus bis zum Ende der Vereinbarungsperiode zu erreichen:
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Samples: Vereinbarung Gemäß Art. 15a B Vg Zwischen Dem Bund Und Den Ländern Über Die Elementarpädagogik Für Die Kindergartenjahre 2018/19 Bis 2021/, Vereinbarung Gemäß Art. 15a B Vg Zwischen Dem Bund Und Den Ländern Über Die Elementarpädagogik Für Die Kindergartenjahre 2018/19 Bis 2021/, www.parlament.gv.at