Common use of Zinsen Clause in Contracts

Zinsen. (1) Zinssatz und Zinszahlungstage. Die Schuldverschreibungen werden in Höhe ihres Gesamtnennbetrages verzinst, und zwar vom 15. August 2012 (einschließlich) bis zum Fälligkeitstag (wie in § 5 (1) definiert) (ausschließlich) mit jährlich 1,50 %. Die Zinsen sind nachträglich am 15. August eines jeden Jahres zahlbar (jeweils ein "Zinszahlungstag"). Die erste Zinszahlung erfolgt am 15. August 2013.

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Zinsen. (1) Zinssatz und Zinszahlungstage. Die Schuldverschreibungen werden in Höhe ihres Gesamtnennbetrages verzinst, und zwar vom 1501. August Januar 2012 (einschließlich) bis zum Fälligkeitstag (wie in § 5 (1) definiert) (ausschließlich) mit jährlich 1,50 1,75 %. Die Zinsen sind nachträglich am 1503. August Februar eines jeden Jahres zahlbar (jeweils ein "Zinszahlungstag"). Die erste Zinszahlung erfolgt am 1503. August 2013Februar 2013 und beläuft sich auf EUR 19,08 je Schuldverschreibung im Nennbetrag von EUR 1.000,--.

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Zinsen. (1) Zinssatz und Zinszahlungstage. Die Schuldverschreibungen werden in Höhe ihres Gesamtnennbetrages verzinst, und zwar vom 1501. August April 2012 (einschließlich) bis zum Fälligkeitstag (wie in § 5 (1) definiert) (ausschließlich) mit jährlich 1,50 1,75 %. Die Zinsen sind nachträglich am 1501. August April eines jeden Jahres zahlbar (jeweils ein "Zinszahlungstag"). Die erste Zinszahlung erfolgt am 1501. August April 2013.

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Zinsen. (1) Zinssatz und Zinszahlungstage. Die Schuldverschreibungen werden in Höhe ihres Gesamtnennbetrages verzinst, und zwar vom 1501. August November 2012 (einschließlich) bis zum Fälligkeitstag (wie in § 5 (1) definiert) (ausschließlich) mit jährlich 1,50 1,25 %. Die Zinsen sind nachträglich am 1501. August November eines jeden Jahres zahlbar (jeweils ein "Zinszahlungstag"). Die erste Zinszahlung erfolgt am 1501. August November 2013.

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Zinsen. (1) Zinssatz und Zinszahlungstage. Die Schuldverschreibungen werden in Höhe ihres Gesamtnennbetrages verzinst, und zwar vom 1513. August 2012 Xxxx 2013 (einschließlich) bis zum Fälligkeitstag (wie in § 5 (1) definiert) (ausschließlich) mit jährlich 1,50 1,25 %. Die Zinsen sind nachträglich am 1513. August Xxxx eines jeden Jahres zahlbar (jeweils ein "Zinszahlungstag"). Die erste Zinszahlung erfolgt am 1513. August 2013Xxxx 2014.

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Zinsen. (1) Zinssatz und Zinszahlungstage. Die Schuldverschreibungen werden in Höhe ihres Gesamtnennbetrages verzinst, und zwar vom 1510. August Mai 2012 (einschließlich) bis zum Fälligkeitstag (wie in § 5 (1) definiert) (ausschließlich) mit jährlich 1,50 1,75 %. Die Zinsen sind nachträglich am 1510. August Mai eines jeden Jahres zahlbar (jeweils ein "Zinszahlungstag"). Die erste Zinszahlung erfolgt am 1510. August Mai 2013.

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