Rechnungen. Microsoft kann berechtigten Kunden eine Rechnung ausstellen. Die Möglichkeit des Kunden, die Zahlung per Rechnung zu wählen, steht unter dem Vorbehalt von Microsofts Billigung der finanziellen Situation des Kunden. Der Kunde ermächtigt Microsoft, Informationen über die finanzielle Lage des Kunden einschließlich Kreditauskünfte einzuholen, um die Berechtigung des Kunden für die Zahlung per Rechnung zu beurteilen. Sofern die Jahresabschlüsse des Kunden nicht öffentlich zugänglich sind, kann der Kunde aufgefordert werden, Microsoft seine Bilanz, Gewinn- und Verlust- und Kapitalflussrechnung vorzulegen. Der Kunde kann aufgefordert werden, Sicherheiten in einer für Microsoft akzeptablen Form bereitzustellen, um für die Zahlung per Rechnung berechtigt zu sein. Microsoft kann die Berechtigung des Kunden jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Rechnungen. In Rechnungen sind die Bestellkennzeichen sowie die Nummern jeder einzelnen Position anzugeben. Solange diese Angaben fehlen, sind Rechnungen nicht zahlbar. Rechnungszweitschriften sind als Duplikate zu kennzeichnen.
Rechnungen. (§§ 14 und 16 VOB/B)
16.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnungen zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
16.2 In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und der Bezeichnung - gegebenenfalls abgekürzt - wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen.
16.3 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
16.4 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
Rechnungen. 10.1 Die Rechnungen haben die ggf. vereinbarten Nebenkosten (Reise- und Übernachtungskosten) und die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit die erbrachten Leistungen dem Umsatzsteuergesetz unterworfen werden, jeweils gesondert auszuweisen. Die ordnungsgemäße ertragsteuerli- che Versteuerung aller Zahlungen sowie gegebenenfalls die Abführung der Umsatzsteuer obliegt dem Auftragnehmer. Sofern die vom Auftrag- nehmer erbrachten Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind und vom Auf- tragnehmer ordnungsgemäß in Rechnung gestellt wurden, ist der Be- steller bereit, die auf die vereinbarte Vergütung fällige Umsatzsteuer zu zahlen. Sofern bei den vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommt, stellt er die Rech- nung ohne Ausweis von Umsatzsteuer aus und weist auf der Rechnung auf diesen Umstand durch die Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers / Reverse-Charge“ auf seiner Rechnung hin.
10.2 In den Rechnungen sind die Bestellkennzeichen sowie die Nummern jeder einzelnen Position anzugeben. Solange diese Angaben fehlen, sind Rechnungen nicht zahlbar. Rechnungszweitschriften sind als Dup- likate zu kennzeichnen. Soweit eine Vergütung nach Stunden verein- bart ist, sind die vom Besteller gegengezeichneten Stundennachweise der Rechnung beizufügen.
Rechnungen. (§§ 14 und 16)
(1) Die Rechnung ist auf den Wasserverband Eifel-Rur, Xxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxx, auszustellen. In der Rechnung ist die Bestellnummer des WVER anzugeben.
(2) Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnungen zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
(3) In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und der Bezeichnung – gegebenenfalls abgekürzt – wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen.
(4) Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
(5) In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
Rechnungen. 11.1 Die Rechnungen des AN müssen zwingend folgende Angaben enthalten: Name und vollständige An- schrift des AN, Konto mit Bankleitzahl, auf das Zahlungen überwiesen werden sollen, Bezeichnung der Baumaßnahme und die im Auftragsschreiben für die Abrechnung genannten Buchungsdaten (Bestell- , LEB- bzw. WE-Nummer). Zustelladresse ist – GASAG - 00000 Xxxxxx.
11.2 Grundlage der Rechnung(en) bilden anhand des erstellten und anerkannten Aufmasses die durch den AG per EDV auf Leistungserfassungsblätter (LEB) aufgeführten Lieferungen und Leistungen mit den da- rauf ausgewiesenen Vertragspreisen. Bei Schlussrechnungen ist zusätzlich die Abnahmebescheinigung beizufügen. Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustel- len und müssen den gesetzlichen Bestimmungen gemäß UStG zur Ausstellung von Rechnungen ent- sprechen.
11.3 Bei Abschlagszahlungen können die Mengen der ausgeführten Leistungen überschlägig ermittelt wer- den. Abschlagsrechnungen dürfen, wenn nichts anderes vereinbart ist, nicht in kürzeren Zeitabständen als 2 Wochen eingereicht werden. Der AG ist berechtigt, bei Abschlagszahlungen als Sicherheit bis zu 10 % von den festgestellten Beträgen der Abschlagsrechnung bis zur Schlusszahlung einzubehalten, sofern in anderen Vertragsunterlagen nicht Gegensätzliches vereinbart ist.
11.4 Wenn nichts Abweichendes bestimmt ist, sind alle Rechnungen, Aufmassberechnungen und - zeichnungen sowie Stundenlohnzettel in einfacher Ausfertigung einzureichen.
11.5 Für AN, die die Berechtigung zur Abrechnung über das Dienstleistungsportal haben, gelten abweichende Bedingungen aus der jeweiligen Beauftragung.
Rechnungen. Welche Rechnungs- formen gibt es und was müssen Sie dabei beachten?
21.1 Sie können wählen, ob Sie Ihre Rechnungen in elektronischer Form (Online- Rechnung im Internet) oder in Papier-Form erhalten möchten. 21.2 Wenn wir Ihnen elektronische Rechnungen zur Verfügung stellen, sorgen Sie bitte dafür, dass Sie diese auch abrufen können. 21.3 Wir informieren Sie an die von Ihnen angegebene E-Mail Adresse oder per SMS sobald eine elektronische Rechnung online ist. 21.4 Details zu unseren Vorkehrungen zur Sicherstellung einer transparenten Abrechnung und zur Überwachung Ihres Nutzungsumfangs entnehmen Sie bitte den Leistungsbeschreibungen.
Rechnungen. Microsoft kann berechtigten Kunden eine Rechnung ausstellen. Die Möglichkeit des Kunden, die Zahlung per Rechnung zu wählen, steht unter dem Vorbehalt von Microsofts Billigung der finanziellen Situation des Kunden. Der Kunde ermächtigt Microsoft, Informationen über die finanzielle Lage des Kunden einschließlich Kreditauskünfte einzuholen, um die Berechtigung des Kunden für die Zahlung per Rechnung zu beurteilen. Sofern die Jahresabschlüsse des Kunden nicht öffentlich zugänglich sind, kann der Kunde verpflichtet werden, Microsoft seine Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kapitalflussrechnung vorzulegen. Der Kunde kann aufgefordert werden, Sicherheiten in einer für Microsoft akzeptablen Form bereitzustellen, um für die Zahlung per Rechnung berechtigt zu sein. Microsoft kann die Berechtigung des Kunden jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Kunde muss Microsoft umgehend über Änderungen der Firma oder des Sitzes seines Unternehmens sowie wesentliche Änderungen der Eigentumsverhältnisse, Struktur oder betrieblichen Aktivitäten des Unternehmens informieren. Zahlungsbestimmungen bei Rechnungen. Jede Rechnung weist die vom Kunden an Microsoft zu zahlenden Beträge für den der Rechnung entsprechenden Zeitraum aus. Der Kunde zahlt alle fälligen Beträge innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Rechnungsdatum.
Rechnungen. Microsoft kann berechtigten Kunden eine Rechnung ausstellen. Die Möglichkeit des Kunden, die Zahlung per Rechnung zu wählen, steht unter dem Vorbehalt von Microsofts Billigung der finanziellen Situation des Kunden. Der Kunde ermächtigt Microsoft, Informationen über die finanzielle Lage des Kunden einschließlich Kreditauskünfte einzuholen, um die Berechtigung des Kunden für die Zahlung per Rechnung zu beurteilen. Sofern die Jahresabschlüsse des Kunden nicht öffentlich zugänglich sind, kann der Kunde verpflichtet werden, Microsoft seine Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kapitalflussrechnung vorzulegen. Der Kunde kann aufgefordert werden, Sicherheiten in einer für Microsoft akzeptablen Form bereitzustellen, um für die Zahlung per Rechnung berechtigt zu sein. Microsoft kann die Berechtigung des Kunden jederzeit und ohne Zahlungsbestimmungen bei Rechnungen. Jede Rechnung weist die vom Kunden an Microsoft zu zahlenden Beträge für den der Rechnung entsprechenden Zeitraum aus. Der Kunde zahlt alle fälligen Beträge innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Rechnungsdatum.
Rechnungen. Rechnungen des Lagerhalters sind sofort zu begleichen. Der Lagerhalter ist berechtigt, im Falle des Verzuges Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.