Common use of Zinsen Clause in Contracts

Zinsen. Grundsatz. Die Verzinsung der Schuldverschreibungen ist variabel und erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen in Abhängigkeit von den erzielten Netto- Mieteinnahmen der Emittentin aus der Verwaltung der durch die Schuldverschreibungen teilfinanzierten Immobilie. An einem Verlust nehmen die Schuldverschreibungsinhaber nicht teil. Laufender Zins. Den Schuldverschreibungsinhabern stehen 94,9 % des jährlichen „Mietverwaltungsüberschusses“ als laufender Zins zu. Der Mietverwaltungsüberschuss entspricht den kalenderjährlichen Netto- Kaltmieteinnahmen aus der Bewirtschaftung der durch die Schuldverschreibungen teilfinanzierten Immobilie, abzüglich der Hausverwaltungskosten, soweit diese nicht von den Mietern der Immobilie getragen werden; hierunter können insbesondere fallen: nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu tragende Kosten (mit Ausnahme der Garagenkosten); Kosten der Garagenstellplatzverwaltung; Kosten für die Miet- und Objektverwaltung; Kosten der Sondereigentumsverwaltung; Kosten im Zusammenhang mit Mieterwechseln, insbesondere Maklerkosten; der Betrag, der nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) für die Bildung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt werden musste; Verwaltungsaufwand der Emittentin aus der Beauftragung Dritter; hierunter können insbesondere fallen: Kosten für die Erstellung der vierteljährlichen Objektgutachten, die Grundlage eines regelmäßigen Investorenreportings sind; Steuerberatungs- und Buchhaltungskosten; Kosten der Anlegerbetreuung und -verwaltung; Sonstige von Dritten in Rechnung gestellte Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit der Verwaltung der Emittentin (z.B. Bankgebühren); die Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung für den geschäftsführenden Gesellschafter (Komplementär) der Emittentin; Instandhaltungskosten für die Immobilie; Kosten für Investitionen in Anlagegüter (Küche, Ausstattung, etc.); Zins- und Tilgungszahlungen an die finanzierende Bank aus der anteiligen Fremdfinanzierung der Immobilie; und vorbehaltlich der Ziff. 4.3.2: des Betrages, der erforderlich ist, um eine Liquiditätsrücklage der Emittentin (d.h. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks i.S.d. § 266 Abs. 2 Buchst. B. Ziff.

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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen, Schuldverschreibungsbedingungen

Zinsen. GrundsatzDie Verzinsung des Rahmenkredits beginnt mit dem Tag der Auszahlung. Die Verzinsung der Schuldverschreibungen Zinsen werden täglich auf den jeweils in Anspruch genommenen Betrag berechnet. Der Sollzinssatz für den Rahmenkredit ist variabel und erfolgt nach Maßgabe veränderlich. Die Bank ist gemäß der nachfolgenden Regelungen Regelung berechtigt und verpflichtet, den Sollzinssatz anzupassen. Maßgeblich für Anpassungen sind Veränderungen des EURIBOR - 3 Monate („EURIBOR“) zum jeweiligen Stichtag im Vergleich zum vorangegangenen Stichtag. Stichtage sind die jeweiligen Quartalsletzten, d.h. 31.03., 30.06., 30.09., 31.12. Als Quelle wird die Website des European Money Market Institute xxxx://xxx.xxxx-xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx-xxx/xxxxxxx-xxxxx.xxxx herangezogen. Die Anpassung des Sollzinssatzes erfolgt alle drei Monate, jeweils am 15. des auf ein Quartal folgenden Monats („Zinsanpassungstag“). Die Sollzinsanpassung wird zum Zinsanpassungstag wirksam. Eine Anpassung des Sollzinssatzes erfolgt erst, wenn sich der EURIBOR zum Stichtag um insgesamt mehr als 1 Prozentpunkte verändert hat. Der Kreditgeber wird den Kreditnehmer in Abhängigkeit von regelmäßigen Zeitabständen über den erzielten Netto- Mieteinnahmen angepassten Sollzinssatz, die angepasste Höhe der Emittentin aus monatlichen Raten und über die Zahl und die Fälligkeit der Verwaltung der durch Raten, sofern sich diese ändern, auf einem dauerhaften Datenträger unterrichten. Nimmt die Schuldverschreibungen teilfinanzierten ImmobilieBank keine Sollzinserhöhung vor, obwohl sich nach dieser Zinsgleitklausel eine solche errechnet, ist die Bank berechtigt, diese Sollzinserhöhung zu einem späteren Zinsanpassungstag nachzuholen oder mit einer sich später ergebenden Sollzinssenkung zu verrechnen. An einem Verlust nehmen die Schuldverschreibungsinhaber nicht teilDie Bank ist außerdem berechtigt dem Kreditnehmer jederzeit zinsfreie Perioden für einen Teil oder den gesamten offenen Betrag anzubieten. Laufender Zins. Den Schuldverschreibungsinhabern stehen 94,9 Der Kreditnehmer ist verpflichtet, 5,00 % des jährlichen jeweils ausgenutzten Kreditrahmens, mindestens aber € 20,00 (Mietverwaltungsüberschusses“ als laufender Zins zuZahlungsrate“) monatlich am Zahlungstermin zu zahlen. Die Zahlungsrate enthält die monatlichen Zinsen sowie einen Tilgungsanteil. Der Mietverwaltungsüberschuss entspricht Zahlungstermin ist jeweils der 31. Tag des Kalendermonats, beginnend am 31. Tag des Folgemonats der ersten bzw. erneuten Inanspruchnahme des Kredits. Der Kreditnehmer ist berechtigt, den kalenderjährlichen Netto- Kaltmieteinnahmen aus der Bewirtschaftung der Zahlungstermin durch die Schuldverschreibungen teilfinanzierten ImmobilieErklärung auf einen anderen zukünftigen Tag im jeweiligen Monat zu legen. Der Kreditnehmer ist berechtigt, abzüglich der Hausverwaltungskosten, soweit diese jederzeit zusätzliche freiwillige Zahlungen in beliebiger Höhe zu leisten und dadurch den Kredit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuführen. Es besteht keine Verpflichtung zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Freiwillige Rückzahlungen entbinden nicht von den Mietern der Immobilie getragen werden; hierunter können insbesondere fallen: nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu tragende Kosten (mit Ausnahme Pflicht zur monatlichen Zahlung der Garagenkosten); Kosten der Garagenstellplatzverwaltung; Kosten für die Miet- und Objektverwaltung; Kosten der Sondereigentumsverwaltung; Kosten im Zusammenhang mit Mieterwechseln, insbesondere Maklerkosten; der Betrag, der nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) für die Bildung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt werden musste; Verwaltungsaufwand der Emittentin aus der Beauftragung Dritter; hierunter können insbesondere fallen: Kosten für die Erstellung der vierteljährlichen Objektgutachten, die Grundlage eines regelmäßigen Investorenreportings sind; Steuerberatungs- und Buchhaltungskosten; Kosten der Anlegerbetreuung und -verwaltung; Sonstige von Dritten in Rechnung gestellte Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit der Verwaltung der Emittentin (z.B. Bankgebühren); die Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung für den geschäftsführenden Gesellschafter (Komplementär) der Emittentin; Instandhaltungskosten für die Immobilie; Kosten für Investitionen in Anlagegüter (Küche, Ausstattung, etcZahlungsrate.); Zins- und Tilgungszahlungen an die finanzierende Bank aus der anteiligen Fremdfinanzierung der Immobilie; und vorbehaltlich der Ziff. 4.3.2: des Betrages, der erforderlich ist, um eine Liquiditätsrücklage der Emittentin (d.h. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks i.S.d. § 266 Abs. 2 Buchst. B. Ziff.

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Samples: Rahmenkreditvertrag, Rahmenkreditvertrag

Zinsen. GrundsatzDie Verzinsung des Rahmenkredits beginnt mit dem Tag der Auszahlung. Die Verzinsung der Schuldverschreibungen Zinsen werden täglich auf den jeweils in Anspruch genommenen Betrag berechnet. Zinsen werden an jedem letzten Tag eines Kalenderquartals kapitalisiert. Der Sollzinssatz für den Rahmenkredit ist variabel und erfolgt nach Maßgabe veränderlich. Die Bank ist gemäß der nachfolgenden Regelungen Regelung berechtigt und verpflichtet, den Sollzinssatz zu erhöhen oder zu senken. Maßgeblich für Anpassungen sind Veränderungen des EURIBOR - 3 Monate („EURIBOR“) zum jeweiligen Stichtag im Vergleich zum vorangegangenen Stichtag. Stichtage sind die jeweiligen Quartalsletzten, d.h. 31.03., 30.06., 30.09., 31.12. Als Quelle wird die Website des European Money Market Institute xxxx://xxx.xxxx-xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx-xxx/xxxxxxx-xxxxx.xxxx herangezogen. Die Anpassung des Sollzinssatzes erfolgt alle drei Monate, jeweils am 15. des auf ein Quartal folgenden Monats („Zinsanpassungstag“). Die Sollzinsanpassung wird zum Zinsanpassungstag wirksam. Eine Anpassung des Sollzinssatzes erfolgt erst, wenn sich der EURIBOR zum Stichtag um insgesamt mehr als 1 Prozentpunkte verändert hat. Der Kreditgeber wird den Kreditnehmer in Abhängigkeit von regelmäßigen Zeitabständen über den erzielten Netto- Mieteinnahmen angepassten Sollzinssatz, die angepasste Höhe der Emittentin aus monatlichen Raten und über die Zahl und die Fälligkeit der Verwaltung der durch Raten, sofern sich diese ändern, auf einem dauerhaften Datenträger unterrichten. Nimmt die Schuldverschreibungen teilfinanzierten ImmobilieBank keine Sollzinserhöhung vor, obwohl sich nach dieser Zinsgleitklausel eine solche errechnet, ist die Bank berechtigt, diese Sollzinserhöhung zu einem späteren Zinsanpassungstag nachzuholen oder mit einer sich später ergebenden Sollzinssenkung zu verrechnen. An einem Verlust nehmen die Schuldverschreibungsinhaber nicht teilDie Bank ist außerdem berechtigt dem Kreditnehmer jederzeit zinsfreie Perioden für einen Teil oder den gesamten offenen Betrag anzubieten. Laufender Zins. Den Schuldverschreibungsinhabern stehen 94,9 Der Kreditnehmer ist verpflichtet, 5,00 % des jährlichen jeweils ausgenutzten Kreditrahmens, mindestens aber € 20,00 (Mietverwaltungsüberschusses“ als laufender Zins zuZahlungsrate“) monatlich am Zahlungstermin zu zahlen. Die Zahlungsrate enthält die monatlichen Zinsen sowie einen Tilgungsanteil. Der Mietverwaltungsüberschuss entspricht Zahlungstermin ist jeweils der letzte Tag des Kalendermonats, beginnend am letzten Tag des Folgemonats der ersten bzw. erneuten Inanspruchnahme des Kredits. Der Kreditnehmer ist berechtigt, den kalenderjährlichen Netto- Kaltmieteinnahmen aus der Bewirtschaftung der Zahlungstermin durch die Schuldverschreibungen teilfinanzierten ImmobilieErklärung auf einen anderen zukünftigen Tag im jeweiligen Monat zu legen. Der Kreditnehmer ist berechtigt, abzüglich der Hausverwaltungskosten, soweit diese jederzeit zusätzliche freiwillige Zahlungen in beliebiger Höhe zu leisten und dadurch den Kredit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuführen. Es besteht keine Verpflichtung zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Freiwillige Rückzahlungen entbinden nicht von den Mietern der Immobilie getragen werden; hierunter können insbesondere fallen: nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu tragende Kosten (mit Ausnahme Pflicht zur monatlichen Zahlung der Garagenkosten); Kosten der Garagenstellplatzverwaltung; Kosten für die Miet- und Objektverwaltung; Kosten der Sondereigentumsverwaltung; Kosten im Zusammenhang mit Mieterwechseln, insbesondere Maklerkosten; der Betrag, der nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) für die Bildung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt werden musste; Verwaltungsaufwand der Emittentin aus der Beauftragung Dritter; hierunter können insbesondere fallen: Kosten für die Erstellung der vierteljährlichen Objektgutachten, die Grundlage eines regelmäßigen Investorenreportings sind; Steuerberatungs- und Buchhaltungskosten; Kosten der Anlegerbetreuung und -verwaltung; Sonstige von Dritten in Rechnung gestellte Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit der Verwaltung der Emittentin (z.B. Bankgebühren); die Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung für den geschäftsführenden Gesellschafter (Komplementär) der Emittentin; Instandhaltungskosten für die Immobilie; Kosten für Investitionen in Anlagegüter (Küche, Ausstattung, etcZahlungsrate.); Zins- und Tilgungszahlungen an die finanzierende Bank aus der anteiligen Fremdfinanzierung der Immobilie; und vorbehaltlich der Ziff. 4.3.2: des Betrages, der erforderlich ist, um eine Liquiditätsrücklage der Emittentin (d.h. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks i.S.d. § 266 Abs. 2 Buchst. B. Ziff.

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Samples: Rahmenkreditvertrag

Zinsen. GrundsatzDie Verzinsung des Rahmenkredits beginnt mit dem Tag der Auszahlung. Die Verzinsung der Schuldverschreibungen Zinsen werden täglich auf den jeweils in Anspruch genommenen Betrag berechnet. Der Sollzinssatz für den Rahmenkredit ist variabel und erfolgt nach Maßgabe veränderlich. Die Bank ist gemäß der nachfolgenden Regelungen Regelung berechtigt und verpflichtet, den Sollzinssatz anzupassen. Maßgeblich für Anpassungen sind Veränderungen des EURIBOR - 3 Monate („EURIBOR“) zum jeweiligen Stichtag im Vergleich zum vorangegangenen Stichtag. Stichtage sind die jeweiligen Quartalsletzten, d.h. 31.03., 30.06., 30.09., 31.12. Als Quelle wird die Website des European Money Market Institute xxxx://xxx.xxxx-xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxx-xxx/xxxxxxx-xxxxx.xxxx herangezogen. Die Anpassung des Sollzinssatzes erfolgt alle drei Monate, jeweils am 15. des auf ein Quartal folgenden Monats („Zinsanpassungstag“). Die Sollzinsanpassung wird zum Zinsanpassungstag wirksam. Eine Anpassung des Sollzinssatzes erfolgt erst, wenn sich der EURIBOR zum Stichtag um insgesamt mehr als 1 Prozentpunkte verändert hat. Der Kreditgeber wird den Kreditnehmer in Abhängigkeit von regelmäßigen Zeitabständen über den erzielten Netto- Mieteinnahmen angepassten Sollzinssatz, die angepasste Höhe der Emittentin aus monatlichen Raten und über die Zahl und die Fälligkeit der Verwaltung der durch Raten, sofern sich diese ändern, auf einem dauerhaften Datenträger unterrichten. Nimmt die Schuldverschreibungen teilfinanzierten ImmobilieBank keine Sollzinserhöhung vor, obwohl sich nach dieser Zinsgleitklausel eine solche errechnet, ist die Bank berechtigt, diese Sollzinserhöhung zu einem späteren Zinsanpassungstag nachzuholen oder mit einer sich später ergebenden Sollzinssenkung zu verrechnen. An einem Verlust nehmen die Schuldverschreibungsinhaber nicht teilDie Bank ist außerdem berechtigt dem Kreditnehmer jederzeit zinsfreie Perioden für einen Teil oder den gesamten offenen Betrag anzubieten. Laufender Zins. Den Schuldverschreibungsinhabern stehen 94,9 Der Kreditnehmer ist verpflichtet, 5,00 % des jährlichen jeweils ausgenutzten Kreditrahmens, mindestens aber € 20,00 (Mietverwaltungsüberschusses“ als laufender Zins zuZahlungsrate“) monatlich am Zahlungstermin zu zahlen. Die Zahlungsrate enthält die monatlichen Zinsen sowie einen Tilgungsanteil. Der Mietverwaltungsüberschuss entspricht Zahlungstermin ist jeweils der 19. Tag des Kalendermonats, beginnend am 19. Tag des Folgemonats der ersten bzw. erneuten Inanspruchnahme des Kredits. Der Kreditnehmer ist berechtigt, den kalenderjährlichen Netto- Kaltmieteinnahmen aus der Bewirtschaftung der Zahlungstermin durch die Schuldverschreibungen teilfinanzierten ImmobilieErklärung auf einen anderen zukünftigen Tag im jeweiligen Monat zu legen. Der Kreditnehmer ist berechtigt, abzüglich der Hausverwaltungskosten, soweit diese jederzeit zusätzliche freiwillige Zahlungen in beliebiger Höhe zu leisten und dadurch den Kredit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuführen. Es besteht keine Verpflichtung zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Freiwillige Rückzahlungen entbinden nicht von den Mietern der Immobilie getragen werden; hierunter können insbesondere fallen: nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu tragende Kosten (mit Ausnahme Pflicht zur monatlichen Zahlung der Garagenkosten); Kosten der Garagenstellplatzverwaltung; Kosten für die Miet- und Objektverwaltung; Kosten der Sondereigentumsverwaltung; Kosten im Zusammenhang mit Mieterwechseln, insbesondere Maklerkosten; der Betrag, der nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) für die Bildung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt werden musste; Verwaltungsaufwand der Emittentin aus der Beauftragung Dritter; hierunter können insbesondere fallen: Kosten für die Erstellung der vierteljährlichen Objektgutachten, die Grundlage eines regelmäßigen Investorenreportings sind; Steuerberatungs- und Buchhaltungskosten; Kosten der Anlegerbetreuung und -verwaltung; Sonstige von Dritten in Rechnung gestellte Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit der Verwaltung der Emittentin (z.B. Bankgebühren); die Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung für den geschäftsführenden Gesellschafter (Komplementär) der Emittentin; Instandhaltungskosten für die Immobilie; Kosten für Investitionen in Anlagegüter (Küche, Ausstattung, etcZahlungsrate.); Zins- und Tilgungszahlungen an die finanzierende Bank aus der anteiligen Fremdfinanzierung der Immobilie; und vorbehaltlich der Ziff. 4.3.2: des Betrages, der erforderlich ist, um eine Liquiditätsrücklage der Emittentin (d.h. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks i.S.d. § 266 Abs. 2 Buchst. B. Ziff.

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Samples: Rahmenkreditvertrag

Zinsen. Grundsatz7.1. Die Verzinsung Der vereinbarte Sollzinssatz ist an den von der Schuldverschreibungen Österreichischen Nationalbank veröffentlichten 3-Monats-EURIBOR gebunden. Basis ist variabel hierbei der dem Monat des vom Kunden unterfertigten Leasingantrages vorangegangene Monatswert. Schwankungen dieses Indikators von bis zu 0,25 Prozentpunkten zum Vergleichsstichtag bleiben unberücksichtigt. Überschreitet die Veränderung seit der letzten Zinsanpassung jedoch 0,25 Prozentpunkte, so wird die gesamte Veränderung berücksichtigt und erfolgt der Sollzinssatz sowie die vereinbarten Kreditraten entsprechend nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen in Abhängigkeit von den erzielten Netto- Mieteinnahmen der Emittentin oben oder unten angepasst. Der aus der Verwaltung der durch Veränderung errechnete Sollzinssatz wird auf volle 0,125 Prozentpunkte aufgerundet und stellt so die Schuldverschreibungen teilfinanzierten Immobilie. An einem Verlust nehmen die Schuldverschreibungsinhaber nicht teil. Laufender Zins. Den Schuldverschreibungsinhabern stehen 94,9 % des jährlichen „Mietverwaltungsüberschusses“ als laufender Zins zu. Der Mietverwaltungsüberschuss entspricht den kalenderjährlichen Netto- Kaltmieteinnahmen aus der Bewirtschaftung der durch die Schuldverschreibungen teilfinanzierten Immobilie, abzüglich der Hausverwaltungskosten, soweit diese nicht von den Mietern der Immobilie getragen werden; hierunter können insbesondere fallen: nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu tragende Kosten (mit Ausnahme der Garagenkosten); Kosten der Garagenstellplatzverwaltung; Kosten Ausgangsbasis für die Miet- und Objektverwaltung; Kosten der Sondereigentumsverwaltung; Kosten im Zusammenhang mit Mieterwechseln, insbesondere Maklerkosten; der Betrag, der nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) Berechnung weiterer Änderungen dar. Vergleichsstichtag für die Bildung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt werden musste; Verwaltungsaufwand Feststellung der Emittentin aus Schwankungen des Indikators ist jeweils der Beauftragung Dritter; hierunter können insbesondere fallen: Kosten für letzte Bankarbeitstag der Monate November/Februar/Mai/August. Allfällige Änderungen des Sollzinssatzes erfolgen jeweils am 1.1./ 1.4./1.7./1.10. Bei neuen Verträgen wird eine Änderung des Sollzinssatzes frühestens zwei Monate nach Beginn der Laufzeit vorgenommen. 7.2. Sollte der 3-Monats-EURIBOR auf einen Wert unter 0% fallen und sich daraus theoretisch ein negativer Sollzinssatz errechnen, wird ein Sollzinssatz von 0% herangezogen. Wird der „3-Monats-EURIBOR“ nicht mehr veröffentlicht, so tritt an seine Stelle der vom European Money Markets Institute, 1000 Brüssel, Identifikationsnummer 1768/99, ersatzweise veröffentlichte oder empfohlene Nachfolgezinssatz. 7.3. Bei Zahlungsverzug ist der Leasinggeber berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 1,1% pro Monat sowie angemessene Mahnspesen zu verrechnen. 7.4. Bei Zahlungsverzug wird die Erstellung offene Forderung mit Datum der vierteljährlichen ObjektgutachtenFälligkeit abgerechnet. Fällige Vertrags-, die Grundlage eines regelmäßigen Investorenreportings sind; Steuerberatungs- Verzugszinsen, Entgelte und Buchhaltungskosten; Kosten der Anlegerbetreuung und -verwaltung; Sonstige von Dritten in Rechnung gestellte Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit der Verwaltung der Emittentin Spesen (z.B. BankgebührenRücklastspesen) sowie notwendige, zweckentsprechende und im Verhältnis zur Forderung angemessene Kosten (z.B. Sicherstellungskosten, Gutachtenskosten, Abmeldekosten, Standgebühren) werden der offenen Forderung hinzugerechnet und neuerlich verzinst (Zinseszins); die Geschäftsführungs- . Allfällige Mahnspesen werden ebenfalls dem Kreditkonto mit verzinslicher Wirkung angelastet und Haftungsvergütung für den geschäftsführenden Gesellschafter (Komplementär) der Emittentin; Instandhaltungskosten für die Immobilie; Kosten für Investitionen in Anlagegüter (Küche, Ausstattung, etcFolge weiter verzinst.); Zins- und Tilgungszahlungen an die finanzierende Bank aus der anteiligen Fremdfinanzierung der Immobilie; und vorbehaltlich der Ziff. 4.3.2: des Betrages, der erforderlich ist, um eine Liquiditätsrücklage der Emittentin (d.h. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks i.S.d. § 266 Abs. 2 Buchst. B. Ziff.

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Samples: Leasing Agreement

Zinsen. Grundsatz. Die Verzinsung der Schuldverschreibungen ist variabel und erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen in Abhängigkeit von den erzielten Netto- Mieteinnahmen der Emittentin aus der Verwaltung der durch die Schuldverschreibungen teilfinanzierten Immobiliefinanzierten Immobilie(n). An einem Verlust nehmen die Schuldverschreibungsinhaber nicht teil. Laufender Zins. Den Schuldverschreibungsinhabern stehen 94,9 89,90 % des jährlichen „Mietverwaltungsüberschusses“ als laufender Zins zu. Der Mietverwaltungsüberschuss entspricht den kalenderjährlichen Netto- Kaltmieteinnahmen aus der Bewirtschaftung der durch die Schuldverschreibungen teilfinanzierten Immobiliefinanzierten Immobilie(n), abzüglich der Hausverwaltungskosten, soweit diese nicht von den Mietern der Immobilie Immobilie(n) getragen werden; hierunter können insbesondere fallen: nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu tragende Kosten (mit Ausnahme der Garagenkosten); Kosten der Garagenstellplatzverwaltung; Kosten für die Miet- und Objektverwaltung; Kosten der Sondereigentumsverwaltung; Kosten im Zusammenhang mit Mieterwechseln, insbesondere Maklerkosten; der Betrag, der nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) für die Bildung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt werden musste; Verwaltungsaufwand der Emittentin aus der Beauftragung Dritter; hierunter können insbesondere fallen: Kosten für die Erstellung der vierteljährlichen ObjektgutachtenMarktwerteinschätzungen, die Grundlage eines regelmäßigen Investorenreportings sind; Steuerberatungs- und Buchhaltungskosten; Kosten die Dienstleistungsgebühr, die die Emittentin an die Finexity AG für die gesamte Verwaltung einschließlich der Anlegerbetreuung und -verwaltung- verwaltung in Höhe von bis zu 2.000,00 € p.a. zahlt; Sonstige sonstige der Emittentin von Dritten in Rechnung gestellte Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit der Verwaltung der Emittentin Emittentin, sofern diese nicht auf der Grundlage des Dienstleistungsvertrags mit der Finexity AG von dieser getragen werden (z.B. Bankgebühren); die Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung für den geschäftsführenden Gesellschafter (Komplementär) der Emittentin; Instandhaltungskosten für die ImmobilieImmobilie(n); Kosten für Investitionen in Anlagegüter (Küche, Ausstattung, etc.); Zins- und Tilgungszahlungen an die finanzierende Bank aus der anteiligen Fremdfinanzierung der Immobiliefinanzierten Immobilie(n); und vorbehaltlich der Ziff. 4.3.2: 1.1 des Betrages, der erforderlich ist, um eine Liquiditätsrücklage der Emittentin (d.h. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks i.S.d. § 266 Abs. 2 Buchst. B. Ziff.

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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen

Zinsen. GrundsatzDas Darlehen wird mit einem Zinssatz von [●●●●] % p.a. verzinst, beginnend vom Eingang des Darlehensbetrages auf dem Gesellschaftskonto, basierend darauf, dass ein Jahr 360 Tage hat, 12 Monate, eingeteilt in jeweils 30 Tage. Angefallene Zinsen sind am Ende der Laufzeit des Darlehens zu zahlen, soweit sie nicht gemäß § 8 gewandelt werden. Rangrücktritt Wenn und soweit die Gesellschaft von (einzelnen oder mehreren) Gesellschaftern Gesellschafterdarlehen erhalten hat oder (einzelnen oder mehreren) Gesellschaftern gegenüber der Gesellschaft Forderungen aus Rechtshandlungen zustehen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen, haben die jeweiligen Gesellschafter zur Vermeidung einer Überschuldung der Gesellschaft einen qualifizierten Rangrücktritt i. S. d. § 19 Abs. 2 S. 2 InsO erklärt. Soweit Personen, die Gesellschaftern nahestehen, der Gesellschaft nach Abschluss dieses Finanzierungsvertrages Darlehen gewährt haben oder diesen Personen Forderungen aus Rechtshandlungen gegenüber der Gesellschaft zustehen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen, haben die Gesellschafter und die Gesellschaft sicherzustellen, dass ein entsprechender qualifizierter Nachrang erklärt wird. Die Verzinsung Gesellschafter garantieren im Wege eines selbstständigen Garantieversprechens, dass etwaige von ihnen gewährte Gesellschafterdarlehen oder von ihnen nahestehenden Personen nach Abschluss dieses Vertrages gewährte Darlehen nachrangig i. S. d. § 39 Abs. 2 InsO sind und während der Schuldverschreibungen ist variabel Laufzeit dieses Vertrages nachrangig i. S. d. § 39 Abs. 2 InsO bleiben. Zwischen der Gesellschaft und erfolgt dem Co-Investor wird zur Vermeidung einer Überschuldung der Gesellschaft eine Rangrücktrittsvereinbarung nach Maßgabe den Bestimmungen dieses § 4 getroffen. Weder die Gesellschaft noch die Gesellschafter sind verpflichtet, für die Darlehensgewährung eine Sicherheit zu bestellen. Alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Co-Investors aus diesem Vertrag treten gemäß § 39 Abs. 2 InsO hinter die nach § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 (einschließlich) InsO gegenwärtig bestehenden und künftigen Forderungen der nachfolgenden Regelungen in Abhängigkeit von den erzielten Netto- Mieteinnahmen übrigen Gläubiger der Emittentin aus der Verwaltung der durch die Schuldverschreibungen teilfinanzierten Immobilie. An einem Verlust nehmen die Schuldverschreibungsinhaber nicht teil. Laufender Zins. Den Schuldverschreibungsinhabern stehen 94,9 % des jährlichen „Mietverwaltungsüberschusses“ als laufender Zins zu. Der Mietverwaltungsüberschuss entspricht den kalenderjährlichen Netto- Kaltmieteinnahmen aus der Bewirtschaftung der durch die Schuldverschreibungen teilfinanzierten ImmobilieGesellschaft, abzüglich der Hausverwaltungskosten, soweit diese nicht von den Mietern der Immobilie getragen werden; hierunter können insbesondere fallen: nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu tragende Kosten (mit Ausnahme der Garagenkosten); Kosten Forderungen der Garagenstellplatzverwaltung; Kosten für die Miet- und Objektverwaltung; Kosten der Sondereigentumsverwaltung; Kosten im Zusammenhang mit Mieterwechseln, insbesondere Maklerkosten; der Betrag, der nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) für die Bildung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt werden musste; Verwaltungsaufwand der Emittentin aus der Beauftragung Dritter; hierunter können insbesondere fallen: Kosten für die Erstellung der vierteljährlichen Objektgutachten, die Grundlage eines regelmäßigen Investorenreportings sind; Steuerberatungs- und Buchhaltungskosten; Kosten der Anlegerbetreuung und -verwaltung; Sonstige von Dritten in Rechnung gestellte Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit der Verwaltung der Emittentin (z.B. Bankgebühren); die Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung für den geschäftsführenden Gesellschafter (Komplementär) der Emittentin; Instandhaltungskosten für die Immobilie; Kosten für Investitionen in Anlagegüter (Küche, Ausstattung, etc.); Zins- und Tilgungszahlungen an die finanzierende L-Bank aus der anteiligen Fremdfinanzierung L-Bank-Zuwendung, zurück. Zwischen den Forderungen des Co-Investors aus diesem Vertrag und der Immobilie; L-Bank aus der L-Bank-Zuwendung besteht Gleichrang. Ansprüche des Co-Investors aus diesem Vertrag stehen im Rang vor etwaigen Ansprüchen der Gesellschafter aus Gesellschafterdarlehen oder nach Abschluss dieses Finanzierungsvertrages von nahestehenden Personen i. S. d. § 4.1 ausgereichten Darlehen. Der Co-Investor verpflichtet sich gegenüber der Gesellschaft, seine Forderung nicht geltend zu machen und vorbehaltlich durchzusetzen, soweit und solange eine Leistung auf die Forderungen einen Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren gemäß §§ 16 ff. InsO zur Folge haben würde. Zahlungen auf die Forderungen des Co-Investors aus diesem Vertrag können innerhalb und außerhalb eines Insolvenzverfahrens nur aus künftigen Bilanzgewinnen, einem Liquidationsüberschuss oder anderem freien Vermögen, welches das zur Erhaltung des Stammkapitals der ZiffGesellschaft erforderliche Vermögen übersteigt, getätigt werden. 4.3.2: Ist eine teilweise Leistung auf die Forderungen des Betrages, der erforderlich ist, um eine Liquiditätsrücklage der Emittentin (d.h. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten Co-Investors aus diesem Vertrag möglich und Schecks i.S.d. bestehen weitere fällige nachrangige Forderungen von Gläubigern im Sinne von § 266 39 Abs. 2 BuchstInsO, ist die Gesellschaft verpflichtet, die nachrangigen Forderungen des Co-Investors einerseits und andere nachrangige Forderungen andererseits – ausgenommen Forderungen von Gesellschaftern i. S. d. vorstehenden § 4.1 sowie Forderungen von nahestehenden Personen aus nach Abschluss dieses Finanzierungsvertrages i. S. d. § 4.1 ausgereichten Darlehen – in der Weise zu bedienen, dass jeder Gläubiger im Sinne von § 39 Abs. B. Ziff2 InsO den auf seine Forderung entfallenden Anteil aller nachrangigen und fälligen Forderungen im Verhältnis zum freien Vermögen der Gesellschaft erhält. Die Wirksamkeit des Rangrücktritts wird durch einen etwaigen Wechsel der Rechtsform oder Inhaberschaft der Gesellschaft nicht berührt. Die Regelungen dieses § 4 bleiben von einer Kündigung des Darlehens unberührt.

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Samples: Finanzierungsvertrag

Zinsen. GrundsatzDas Darlehen wird mit einem Zinssatz von [●●●●] % p.a. verzinst, beginnend vom Eingang des Darlehensbetrages auf dem Gesellschaftskonto, basierend darauf, dass ein Jahr 360 Tage hat, 12 Monate, eingeteilt in jeweils 30 Tage. Angefallene Zinsen sind am Ende der Laufzeit des Darlehens zu zahlen, soweit sie nicht gemäß § 8 gewandelt werden. Wenn und soweit die Gesellschaft von (einzelnen oder mehreren) Gesellschaftern Gesellschafterdarlehen erhalten hat oder (einzelnen oder mehreren) Gesellschaftern gegenüber der Gesellschaft Forderungen aus Rechtshandlungen zustehen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen, haben die jeweiligen Gesellschafter zur Vermeidung einer Überschuldung der Gesellschaft einen qualifizierten Rangrücktritt i. S. d. § 19 Abs. 2 S. 2 InsO erklärt. Soweit Personen, die Gesellschaftern nahestehen, der Gesellschaft nach Abschluss dieses Finanzierungsvertrages Darlehen gewährt haben oder diesen Personen Forderungen aus Rechtshandlungen gegenüber der Gesellschaft zustehen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen, haben die Gesellschafter und die Gesellschaft sicherzustellen, dass ein entsprechender qualifizierter Nachrang erklärt wird. Die Verzinsung Gesellschafter garantieren im Wege eines selbstständigen Garantieversprechens, dass etwaige von ihnen gewährte Gesellschafterdarlehen oder von ihnen nahestehenden Personen nach Abschluss dieses Vertrages gewährte Darlehen nachrangig i. S. d. § 39 Abs. 2 InsO sind und während der Schuldverschreibungen ist variabel Laufzeit dieses Vertrages nachrangig i. S. d. § 39 Abs. 2 InsO bleiben. Zwischen der Gesellschaft und erfolgt dem Co-Investor wird zur Vermeidung einer Überschuldung der Gesellschaft eine Rangrücktrittsvereinbarung nach Maßgabe den Bestimmungen dieses § 4 getroffen. Weder die Gesellschaft noch die Gesellschafter sind verpflichtet, für die Darlehensgewährung eine Sicherheit zu bestellen. Alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Co-Investors aus diesem Vertrag treten gemäß § 39 Abs. 2 InsO hinter die nach § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 (einschließlich) InsO gegenwärtig bestehenden und künftigen Forderungen der nachfolgenden Regelungen in Abhängigkeit von den erzielten Netto- Mieteinnahmen übrigen Gläubiger der Emittentin aus der Verwaltung der durch die Schuldverschreibungen teilfinanzierten Immobilie. An einem Verlust nehmen die Schuldverschreibungsinhaber nicht teil. Laufender Zins. Den Schuldverschreibungsinhabern stehen 94,9 % des jährlichen „Mietverwaltungsüberschusses“ als laufender Zins zu. Der Mietverwaltungsüberschuss entspricht den kalenderjährlichen Netto- Kaltmieteinnahmen aus der Bewirtschaftung der durch die Schuldverschreibungen teilfinanzierten ImmobilieGesellschaft, abzüglich der Hausverwaltungskosten, soweit diese nicht von den Mietern der Immobilie getragen werden; hierunter können insbesondere fallen: nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu tragende Kosten (mit Ausnahme der Garagenkosten); Kosten Forderungen der Garagenstellplatzverwaltung; Kosten für die Miet- und Objektverwaltung; Kosten der Sondereigentumsverwaltung; Kosten im Zusammenhang mit Mieterwechseln, insbesondere Maklerkosten; der Betrag, der nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) für die Bildung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt werden musste; Verwaltungsaufwand der Emittentin aus der Beauftragung Dritter; hierunter können insbesondere fallen: Kosten für die Erstellung der vierteljährlichen Objektgutachten, die Grundlage eines regelmäßigen Investorenreportings sind; Steuerberatungs- und Buchhaltungskosten; Kosten der Anlegerbetreuung und -verwaltung; Sonstige von Dritten in Rechnung gestellte Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit der Verwaltung der Emittentin (z.B. Bankgebühren); die Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung für den geschäftsführenden Gesellschafter (Komplementär) der Emittentin; Instandhaltungskosten für die Immobilie; Kosten für Investitionen in Anlagegüter (Küche, Ausstattung, etc.); Zins- und Tilgungszahlungen an die finanzierende L-Bank aus der anteiligen Fremdfinanzierung L-Bank-Zuwendung, zurück. Zwischen den Forderungen des Co-Investors aus diesem Vertrag und der Immobilie; L-Bank aus der L-Bank-Zuwendung besteht Gleichrang. Ansprüche des Co-Investors aus diesem Vertrag stehen im Rang vor etwaigen Ansprüchen der Gesellschafter aus Gesellschafterdarlehen oder nach Abschluss dieses Finanzierungsvertrages von nahestehenden Personen i. S. d. § 4.1 ausgereichten Darlehen. Der Co-Investor verpflichtet sich gegenüber der Gesellschaft, seine Forderung nicht geltend zu machen und vorbehaltlich durchzusetzen, soweit und solange eine Leistung auf die Forderungen einen Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren gemäß §§ 16 ff. InsO zur Folge haben würde. Zahlungen auf die Forderungen des Co-Investors aus diesem Vertrag können innerhalb und außerhalb eines Insolvenzverfahrens nur aus künftigen Bilanzgewinnen, einem Liquidationsüberschuss oder anderem freien Vermögen, welches das zur Erhaltung des Stammkapitals der ZiffGesellschaft erforderliche Vermögen übersteigt, getätigt werden. 4.3.2: Ist eine teilweise Leistung auf die Forderungen des Betrages, der erforderlich ist, um eine Liquiditätsrücklage der Emittentin (d.h. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten Co-Investors aus diesem Vertrag möglich und Schecks i.S.d. bestehen weitere fällige nachrangige Forderungen von Gläubigern im Sinne von § 266 39 Abs. 2 BuchstInsO, ist die Gesellschaft verpflichtet, die nachrangigen Forderungen des Co-Investors einerseits und andere nachrangige Forderungen andererseits – ausgenommen Forderungen von Gesellschaftern i. S. d. vorstehenden § 4.1 sowie Forderungen von nahestehenden Personen aus nach Abschluss dieses Finanzierungsvertrages i. S. d. § 4.1 ausgereichten Darlehen – in der Weise zu bedienen, dass jeder Gläubiger im Sinne von § 39 Abs. B. Ziff2 InsO den auf seine Forderung entfallenden Anteil aller nachrangigen und fälligen Forderungen im Verhältnis zum freien Vermögen der Gesellschaft erhält. Die Wirksamkeit des Rangrücktritts wird durch einen etwaigen Wechsel der Rechtsform oder Inhaberschaft der Gesellschaft nicht berührt. Die Regelungen dieses § 4 bleiben von einer Kündigung des Darlehens unberührt.

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Samples: Co Investorenvertrag

Zinsen. GrundsatzAufgrundderhohen Inffiationsratenwardie Europäische ZentraLbank(„EZB“) gezwungen, ihre Langjährige NiedrigzinspoLitik in der EU zu beenden. Der Interbanken-Zinssatz (3-Monats-Euribor) der EZB drehte 2022 ins Positive und stieg im JahresverLauf kräfiig von -0,57 % auf +2,13 % an. Zinserhöhungen wirken sich auf das Finanzergebnis von Evotec im WesentLichen dadurch aus, dass die Zinserträge auf BareinLagen und kurzfristige Wertpapiere des Unternehmens steigen. Ebenso steigen die Zinsaufwendungen für BankdarLehen mit variabLem Zinssatz und eventueLLe zukünfiige FremdkapitaLfinanzierungen an. Zum 31. Dezember 2022 waren 80 % der BankdarLehen des Unternehmens DarLehen mit festem Zinssatz. ALs weiteres MitteL zur Steuerung seiner kurz- bis Langfristigen Liquidität nutzt das Unternehmen Bankkredite. Im VergLeich zum 31. Dezember 2021 ging die Summe dieser DarLehen zum 31. Dezember 2022 um 32,6 Mio. € auf 329,9 Mio. € zurück (2021: 362,5 Mio. €). ALLe Bankkredite Lauteten auf Euro. Im Juni erfoLgte pLangemäß die RückzahLung der dreijährigen Tranche des SchuLdscheindarLehens in Höhe von 35 Mio. €. Aus der reduzierten Netto-Cash-Position ergab sich erneut ein (negativer) NettoverschuLdungsgrad von -2,0 im VerhäLtnis zum bereinigten Konzern- EBITDA (2021: -3,2-Faches des bereinigten Konzern-EBITDA). Mit Auswir- kung von IFRS 16 – das heißt unter Berücksichtigung der zusätzLichen Abschreibungen in Verbindung mit Nutzungsrechten und zusätzLichen LeasingverbindLichkeiten – ergab sich ein NettoverschuLdungsgrad mit dem -4,6-Fachen des bereinigten Konzern-EBITDA (2021: -5,5-Faches des bereinigten Konzern-EBITDA). Es wurden somit aLLe FinanciaL Covenants in den DarLehensverträgen eingehaLten. Die Verzinsung Investitionen in das SachanLagevermögen stiegen im Jahr 2022 erwar- tungsgemäß deutLich an und betrugen 181,4 Mio. € (2021: 118,9 Mio. €), was insbesondere auf den Ausbau der Schuldverschreibungen ist variabel ProzessentwickLungs- und erfolgt nach Maßgabe Produk- tionskapazitäten der nachfolgenden Regelungen J.POD-AnLage in Abhängigkeit Redmond (USA), die Bauarbeiten an der J.POD-AnLage in TouLouse (Frankreich) und die Anschaffung von Ausrüstungsgütern für diesen Standort zurückzuführen ist. Zudem wurden erhebLiche Investitionen getätigt, um weiteres Wachstum zu ermögLichen und zu gewährLeisten, dass Evotecs TechnoLogie und Infrastruktur auch künfiig den erzielten Netto- Mieteinnahmen höchsten Standards entsprechen. Hierzu zähLte der Emittentin aus Ausbau der Verwaltung PanOmics-Kapazitäten infoLge der steigenden Nachfrage von Part- nern in diesem strategisch wichtigen Bereich in Göttingen, München und TouLouse. Um das anhaLtend starke Wachstum des Geschäfis mit der End-to-End-F&E zu sichern, wurden Investitionen in den Ausbau von Standorten getätigt, die wesentLiche Forschungsaktivitäten wie die In vitro-BioLogie, die Bereiche DMPK und Chemie sowie die Sicherheits- bewertung beherbergen und eine effiziente Erweiterung der Standorte in Abingdon, Göttingen, TouLouse und Verona ermögLichen. Im HinbLick auf Energieeffizienz und NachhaLtigkeit wurde in TouLouse in die UmsteLLung von einem traditioneLLen GasheizkesseL auf das Netz von TouLouse Energie DurabLe („TED“) investiert, was zu kurzfristigen Kostenersparnissen und zu jährLichen Einsparungen von 2.000 Tonnen CO2-Emissionen führen wird. Des Weiteren wurde im Rahmen eines mehrjährigen Investitions- programms weiter in die Ausweitung, Modernisierung und DigitaLisierung der unterstützenden VerwaLtungstooLs und -systeme investiert, um das künfiige Wachstum und die SkaLierbarkeit des Unternehmens effizient zu unterstützen und zu optimieren. Die Abschreibungen auf SachanLagen beLiefen sich auf 72,7 Mio. € (2021: 55,6 Mio. €), vor aLLem bedingt durch die Schuldverschreibungen teilfinanzierten Immobiliegestiegenen Investitionen. An einem Verlust nehmen Davon entfieLen 19,0 Mio. € auf IFRS 16 und die Schuldverschreibungsinhaber nicht teildamit verbundenen Nutzungs- rechte (2021: 17,5 Mio.€). Laufender ZinsIm Jahr 2022 stiegen das gezeichnete KapitaL um 0,2 % auf 177,0 Mio. Den Schuldverschreibungsinhabern stehen 94,9 € (31. Dezember 2021: 176,6 Mio. €) und die KapitaLrückLage um 0,7 % auf 1.440,0 Mio. € (31. Dezember 2021: 1.430,1 Mio. €). Ursache dafür war die Ausübung von Aktienoptionen. Aufgrund des jährlichen „Mietverwaltungsüberschusses“ als laufender Zins zu. Der Mietverwaltungsüberschuss entspricht den kalenderjährlichen Netto- Kaltmieteinnahmen aus der Bewirtschaftung der durch die Schuldverschreibungen teilfinanzierten Immobilie, abzüglich der Hausverwaltungskosten, soweit diese nicht von den Mietern der Immobilie getragen werden; hierunter können insbesondere fallen: nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu tragende Kosten (mit Ausnahme der Garagenkosten); Kosten der Garagenstellplatzverwaltung; Kosten für die Miet- und Objektverwaltung; Kosten der Sondereigentumsverwaltung; Kosten negativen Ergebnisses ging das EigenkapitaL im Zusammenhang mit MieterwechselnBerichtsjahr um 190,5 Mio. € auf 1.187,2 Mio. € zum Jahresende 2022 zurück (31. Dezember 2021: 1.377,7 Mio. €). Auf den HauptversammLungen 2017 und 2020 wurde bedingtes KapitaL in Höhe von 6,0 Mio. € bzw. 1,2 Mio. € zur Verwendung in den Share Perfor- mance PLänen bzw. im Restricted Shares PLan genehmigt. Im Jahr 2022 wurden für ausgeübte Share Performance Awards („SPA“) insgesamt 344.458 Aktien (2021: 1.195.954) aus dem bedingten KapitaL bedient. Während des ersten QuartaLs 2022 wurden dem Vorstand und Führungskräfien insgesamt 282.519 SPAs gewährt (2021: 285.075 Awards). Diese Awards könnten bei FäLLigkeit nach vier Jahren zu einer Ausgabe von maximaL 565.038 Inhaber- aktien führen (2021: 570.150). Im Jahr 2022 wurden zusätzLich 186.187 Restricted Share Awards („RSA“) (2021: 323.635) an Führungskräfie und an den Vorstand gewährt, insbesondere Maklerkosten; die bei FäLLigkeit zu einer Ausgabe von Inhaberaktien in maximaL gLeicher Höhe führen. Zum 31. Dezember 2022 betrug die AnzahL der BetragAwards, die für zukünfiige Ausübungen gewährt wurden, 1.504.638 (2021: 1.325.450). Dies entspricht 0,9 % der 2022 bzw. 0,8 % der 2021 ausgegebenen Aktien. Die EigenkapitaLquote von Evotec veränderte sich bis Ende 2022 auf 52,6 % (2021: 61,6 %). in T€ 2021 2022 Veränderung Die Summe der Aktiva des Unternehmens stieg zum 31. Dezember 2022 um 22,1 Mio. € auf 2.257,2 Mio. € an (2021: 2.235,2 Mio. €). Ein Anstieg des SachanLagevermögens, der nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) für die Bildung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt werden musste; Verwaltungsaufwand sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte und der Emittentin Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch einen Rück- gang der Beauftragung Dritter; hierunter können insbesondere fallen: Kosten für die Erstellung der vierteljährlichen Objektgutachten, die Grundlage eines regelmäßigen Investorenreportings sind; Steuerberatungs- und Buchhaltungskosten; Kosten der Anlegerbetreuung und -verwaltung; Sonstige Langfristigen Vermögenswerte infoLge von Dritten in Rechnung gestellte Kosten und Gebühren BewertungsverLusten im Zusammenhang mit der Verwaltung BeteiLigung an Exscientia pLc sowie der Emittentin Liquiden MitteL zum TeiL ausgegLichen. ZahLungsmitteL und ZahLungs- mitteLäquivaLente, Wertpapiere und sonstige GeLdanLagen 858.234 718.489 -139.745 Forderungen aus Lieferungen u. Leistungen inkL. assoziierte Unternehmen 134.721 171.799 37.078 Vorräte 25.793 29.825 4.032 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 82.192 153.558 71.366 Aktive Latente Steuern 17.359 10.327 -7.032 SachanLagevermögen 484.597 650.201 165.604 ImmaterieLLe Vermögenswerte ohne Firmenwerte 30.851 23.819 -7.032 Firmenwerte 257.569 274.819 17.250 FinanzanLagen und BeteiLigungen nach IFRS 9 268.793 131.042 -137.751 Nach Equity-Methode biL. FinanzanLagen und BeteiLigungen 13.068 16.043 2.975 Sonstige Langfristige Vermögenswerte 61.984 77.325 15.341 Kurzfristiger AnteiL an Krediten und Leasing 50.609 16.381 -34.228 VerbindLichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 72.598 97.277 24.679 Kurzfristige RücksteLLungen 39.260 54.410 15.150 Kurzfristige VertragsverbindLichkeiten 112.061 122.922 10.861 Sonstige kurzfristige VerbindLichkeiten 49.988 46.716 -3.272 Langfristiger AnteiL an Krediten und Leasing 462.308 490.293 27.985 Langfristige RücksteLLungen 18.021 16.427 -1.594 Langfristige Vertrags- verbindLichkeiten 33.476 206.136 172.660 Sonstige Langfristige VerbindLichkeiten 19.155 19.501 346 EigenkapitaL, gesamt 1.377.685 1.187.184 -190.501 Die Liquidität, die aus ZahLungsmitteLn und ZahLungsmitteLäquivaLenten sowie Wertpapieren und sonstigen GeLdanLagen besteht, sank um 139,7 Mio. € auf 718,5 Mio. € (z.31. Dezember 2021: 858,2 Mio. €). Der LiquiditätsverLust war vor aLLem eine FoLge der umfangreichen Investitionen in das SachanLagever- mögen, in assoziierte Unternehmen sowie der Akquisition von Xxxxxxxxxx. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Forderungen inkL. assoziierte Unternehmen und Joint Ventures beinhaLteten ein hohes Niveau von Rechnungen, einschLießLich für MeiLenstein- und VorauszahLungen, die kurz vor Jahresende gesteLLt wurden und daher erst Anfang 2023 gezahLt wurden. Der deutLiche Anstieg der BasiserLöse um 30 % Lässt sich auch an den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abLesen. Diese stiegen zum 31. Dezember 2022 auf 171,8 Mio. an (31. Dezember 2021: 134,7 Mio. €). Die Vorräte beLiefen sich zum 31. Dezember 2022 auf 29,8 Mio. €. Dies entspricht einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 4,0 Mio. € (31. Dezember 2021: 25,8 Mio. €). Die Hauptursache für diesen Anstieg war die voLLständige Inbetriebnahme der J.POD-ProduktionsanLage von Just – Evotec BioLogics in den USA im Jahr 2022, die mit 18,2 Mio. € zu Buche schLug (31. Dezember 2021: 13,9 Mio. €). Die kurzfristigen Steuerforderungen verdoppeLten sich gegenüber dem Vorjahr und beLiefen sich zum Jahresende 2022 auf 54,4 Mio. € (31. Dezember 2021: 23,4 Mio. €), was im WesentLichen auf einen Anstieg der Forderungen aus F&E-Steuergutschrifien zurückzuführen ist. Rechnungsabgrenzungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte stiegen von 39,9 Mio. € zum 31. Dezember 2021 auf 57,1 Mio. € zum 31. Dezember 2022 an. Dieser Anstieg ist vor aLLem auf Rechnungsabgrenzungsposten und Umsatzsteuererstattungsansprüche zurückzuführen. Das SachanLagevermögen stieg 2022 deutLich um 165,6 Mio. € auf 650,2 Mio. € an (31. Dezember 2021: 484,6 Mio. €). Dieser Anstieg ist vor aLLem eine FoLge der VorLaufinvestitionen in den Standortausbau, insbesondere im Zusammen- hang mit der J.POD-ProduktionsanLage in TouLouse (ausgewiesen aLs AnLagen im Bau), die um 75,4 Mio. € höher ausfieLen. Die Grundstücke und Gebäude im SachanLagevermögen stiegen um 24,2 Mio. € an, was im WesentLichen auf die J.POD-ProduktionsanLage in den USA und die Standorterweiterung in Abingdon (Großbritannien) um die Gebäude B95 und B114 zurückzuführen ist. Der Anstieg der Betriebs- und Geschäfisausstattung um 38,4 Mio. € ist auf die Gesamtausgaben für Laborausrüstung und Infrastruktur zurück- zuführen, weLche die Abschreibungen deutLich überstiegen, um weiteres Wachstum abzusichern und zu gewährLeisten, dass Evotecs TechnoLogie und Infrastruktur den höchsten Standards entsprechen. Die Nutzungsrechte an Vermögenswerten stiegen im WesentLichen aufgrund der neuen Mietverträge in Hamburg, München und ALderLey Park um 23,3 Mio. € an. Die immaterieLLen Vermögenswerte ohne Firmenwerte gingen um 7,0 Mio. € auf 23,8 Mio. € zurück. Hintergrund dafür sind vor aLLem Lineare Abschrei- bungen der Wertansätze von aus KaufpreisaLLokationen stammenden KundenListen, TechnoLogien und Markenrechten. Der GoodwiLL stieg um 17,2 Mio. € auf 274,8 Mio. € an. Davon entfieLen 19,6 Mio. € auf die Akqui- sition von Rigenerand SrL (Evotec Modena) und die verbLeibende Differenz war durch WechseLkursschwankungen bedingt. Die nach der Equity-Methode biLanzierten KapitaLanLagen sowie Langfris- tigen KapitaLanLagen sanken zum 31. Dezember 2022 auf 147,1 Mio. € (2021: 281,9 Mio. €). Dieser erhebLiche Rückgang ist in erster Linie auf einen VerLust von 174,7 Mio. € aus Fair-VaLue-Anpassungen in Verbindung mit Evotecs AnteiLen an Exscientia pLc (14 Mio. Aktien) zurückzuführen. Der Aktienkurs von Exscientia pLc gab deutLich nach und fieL von 19,76 $ zum 31. Dezember 2021 auf 5,33 $ zum 31. Dezember 2022. Die FoLge- und Neuinvestitionen in Höhe von 62,6 Mio. € wurden durch die VerLuste aus diesen BeteiLigungen in Höhe von 16,0 Mio. € teiLweise kompensiert. Die aktiven Latenten Steuern sanken aufgrund der Nutzung von Steuer- ansprüchen bei Evotec InternationaL auf 10,3 Mio. € (31. Dezember 2021: 17,4 Mio. €). Die sonstigen Langfristigen Vermögenswerte und Langfristigen Steuerfor- derungen beLiefen sich auf 77,3 Mio. € (31. Dezember 2021: 62,0 Mio. €), von denen 62,3 Mio. € auf die F&E-Steuergutschrifien in Frankreich entfieLen. Der kurzfristige AnteiL der KreditverbindLichkeiten sank von 36,1 Mio. € zum 31. Dezember 2021 auf 1,6 Mio. €, da die dreijährige Tranche des SchuLdschein- darLehens in Höhe von 35 Mio. € fristgerecht zurückgezahLt wurde. Die kurz- fristigen Leasingverpffiichtungen beLiefen sich auf 14,8 Mio. € und bLieben gegenüber dem 31. Dezember 2021 (14,5 Mio. €) konstant. Die kurzfristigen VerbindLichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stiegen vor aLLem aufgrund der Rechnungen für Investitionsausgaben in Verbindung mit den J.POD- ProduktionsanLagen sowie dem aLLgemeinen Unternehmenswachstum von 72,6 Mio. € auf 97,3 Mio. € an. Die kurzfristigen RücksteLLungen stiegen von 39,3 Mio. € auf 54,4 Mio. €, und die kurzfristigen VertragsverbindLichkeiten beLiefen sich auf 122,9 Mio. € (31. Dezember 2021: 112,1 Mio. €). Die sonstigen kurzfristigen VerbindLichkeiten sanken auf 46,7 Mio. € (31. Dezember 2021: 50,0 Mio. €), was vor aLLem auf einen Rückgang der VerbindLichkeiten aus Devisentermingeschäfien zurückzuführen ist. Der Langfristige AnteiL der KreditverbindLichkeiten stieg zum 31. Dezember 2022 geringfügig um 2,0 Mio. € auf 328,3 Mio. € an (31. Dezember 2021: 326,3 Mio. €). Dies ist im WesentLichen auf eine Erhöhung des bpi-DarLehens um 2,1 Mio. € in Verbindung mit der J.POD- ProduktionsanLage in TouLouse sowie neue Kredite in Höhe von 1,3 Mio. € zurückzuführen, die mit der Akquisition von Xxxxxxxxxx XxX (Evotec Modena) erworben wurden. RegeLmäßige RückzahLungen Langfristiger DarLehen gLichen dies teiLweise aus. Die Langfristigen Leasingverpffiichtungen stiegen von 136,0 Mio. € auf 162,0 Mio. €, ausgeLöst durch den AbschLuss neuer Miet- verträge z. B. Bankgebühren); die Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung für den geschäftsführenden Gesellschafter Standortausbau in München, Hamburg und ALderLey Park (Komplementär) Großbritannien). Die Langfristigen VertragsverbindLichkeiten beLiefen sich zum 31. Dezember 2022 auf 206,1 Mio. € (31. Dezember 2021: 33,5 Mio. €). Der Anstieg resuLtiert im WesentLichen aus der Emittentin; Instandhaltungskosten AbschLagszahLung in Höhe von 200 Mio. $, die Evotec von BMS für die Immobilie; Kosten für Investitionen in Anlagegüter (Küche, Ausstattung, etcVerLängerung und Erweiterung der Zusammenarbeit im Bereich des Proteinabbaus erhieLt. Mit einer Veränderung von -31,2 Mio. € zum 31. Dezember 2021 auf 33,9 Mio. € zum 31. Dezember 2022 drehte das Working CapitaL des Unter- nehmens ins Positive. Der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten überstieg den Anstieg der VerbindLichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der kurzfristigen RücksteLLungen und VertragsverbindLichkeiten.); Zins- und Tilgungszahlungen an die finanzierende Bank aus der anteiligen Fremdfinanzierung der Immobilie; und vorbehaltlich der Ziff. 4.3.2: des Betrages, der erforderlich ist, um eine Liquiditätsrücklage der Emittentin (d.h. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks i.S.d. § 266 Abs. 2 Buchst. B. Ziff.

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Samples: Financial Statement

Zinsen. GrundsatzAufgrundderhohen Inffiationsratenwardie Europäische ZentraLbank(„EZB“) gezwungen, ihre Langjährige NiedrigzinspoLitik in der EU zu beenden. Der Interbanken-Zinssatz (3-Monats-Euribor) der EZB drehte 2022 ins Positive und stieg im JahresverLauf kräfiig von -0,57 % auf +2,13 % an. Zinserhöhungen wirken sich auf das Finanzergebnis von Evotec im WesentLichen dadurch aus, dass die Zinserträge auf BareinLagen und kurzfristige Wertpapiere des Unternehmens steigen. Ebenso steigen die Zinsaufwendungen für BankdarLehen mit variabLem Zinssatz und eventueLLe zukünfiige FremdkapitaLfinanzierungen an. Zum 31. Dezember 2022 waren 80 % der BankdarLehen des Unternehmens DarLehen mit festem Zinssatz. ALs weiteres MitteL zur Steuerung seiner kurz- bis Langfristigen Liquidität nutzt das Unternehmen Bankkredite. Im VergLeich zum 31. Dezember 2021 ging die Summe dieser DarLehen zum 31. Dezember 2022 um 32,6 Mio. € auf 329,9 Mio. € zurück (2021: 362,5 Mio. €). ALLe Bankkredite Lauteten auf Euro. Im Juni erfoLgte pLangemäß die RückzahLung der dreijährigen Tranche des SchuLdscheindarLehens in Höhe von 35 Mio. €. Aus der reduzierten Netto-Cash-Position ergab sich erneut ein (negativer) NettoverschuLdungsgrad von -2,0 im VerhäLtnis zum bereinigten Konzern- EBITDA (2021: -3,2-Faches des bereinigten Konzern-EBITDA). Mit Auswir- kung von IFRS 16 – das heißt unter Berücksichtigung der zusätzLichen Abschreibungen in Verbindung mit Nutzungsrechten und zusätzLichen LeasingverbindLichkeiten – ergab sich ein NettoverschuLdungsgrad mit dem -4,6-Fachen des bereinigten Konzern-EBITDA (2021: -5,5-Faches des bereinigten Konzern-EBITDA). Es wurden somit aLLe FinanciaL Covenants in den DarLehensverträgen eingehaLten. Die Verzinsung Investitionen in das SachanLagevermögen stiegen im Jahr 2022 erwar- tungsgemäß deutLich an und betrugen 181,4 Mio. € (2021: 118,9 Mio. €), was insbesondere auf den Ausbau der Schuldverschreibungen ist variabel ProzessentwickLungs- und erfolgt nach Maßgabe Produk- tionskapazitäten der nachfolgenden Regelungen J.POD-AnLage in Abhängigkeit Redmond (USA), die Bauarbeiten an der J.POD-AnLage in TouLouse (Frankreich) und die Anschaffung von Ausrüstungsgütern für diesen Standort zurückzuführen ist. Zudem wurden erhebLiche Investitionen getätigt, um weiteres Wachstum zu ermögLichen und zu gewährLeisten, dass Evotecs TechnoLogie und Infrastruktur auch künfiig den erzielten Netto- Mieteinnahmen höchsten Standards entsprechen. Hierzu zähLte der Emittentin aus Ausbau der Verwaltung PanOmics-Kapazitäten infoLge der steigenden Nachfrage von Part- nern in diesem strategisch wichtigen Bereich in Göttingen, München und TouLouse. Um das anhaLtend starke Wachstum des Geschäfis mit der End-to-End-F&E zu sichern, wurden Investitionen in den Ausbau von Standorten getätigt, die wesentLiche Forschungsaktivitäten wie die In vitro-BioLogie, die Bereiche DMPK und Chemie sowie die Sicherheits- bewertung beherbergen und eine effiziente Erweiterung der Standorte in Abingdon, Göttingen, TouLouse und Verona ermögLichen. Im HinbLick auf Energieeffizienz und NachhaLtigkeit wurde in TouLouse in die UmsteLLung von einem traditioneLLen GasheizkesseL auf das Netz von TouLouse Energie DurabLe („TED“) investiert, was zu kurzfristigen Kostenersparnissen und zu jährLichen Einsparungen von 2.000 Tonnen CO2-Emissionen führen wird. Des Weiteren wurde im Rahmen eines mehrjährigen Investitions- programms weiter in die Ausweitung, Modernisierung und DigitaLisierung der unterstützenden VerwaLtungstooLs und -systeme investiert, um das künfiige Wachstum und die SkaLierbarkeit des Unternehmens effizient zu unterstützen und zu optimieren. Die Abschreibungen auf SachanLagen beLiefen sich auf 72,7 Mio. € (2021: 55,6 Mio. €), vor aLLem bedingt durch die Schuldverschreibungen teilfinanzierten Immobiliegestiegenen Investitionen. An einem Verlust nehmen Davon entfieLen 19,0 Mio. € auf IFRS 16 und die Schuldverschreibungsinhaber nicht teildamit verbundenen Nutzungs- rechte (2021: 17,5 Mio.€). Laufender ZinsIm Jahr 2022 stiegen das gezeichnete KapitaL um 0,2 % auf 177,0 Mio. Den Schuldverschreibungsinhabern stehen 94,9 € (31. Dezember 2021: 176,6 Mio. €) und die KapitaLrückLage um 0,7 % auf 1.440,0 Mio. € (31. Dezember 2021: 1.430,1 Mio. €). Ursache dafür war die Ausübung von Aktienoptionen. Aufgrund des jährlichen „Mietverwaltungsüberschusses“ als laufender Zins zu. Der Mietverwaltungsüberschuss entspricht den kalenderjährlichen Netto- Kaltmieteinnahmen aus der Bewirtschaftung der durch die Schuldverschreibungen teilfinanzierten Immobilie, abzüglich der Hausverwaltungskosten, soweit diese nicht von den Mietern der Immobilie getragen werden; hierunter können insbesondere fallen: nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu tragende Kosten (mit Ausnahme der Garagenkosten); Kosten der Garagenstellplatzverwaltung; Kosten für die Miet- und Objektverwaltung; Kosten der Sondereigentumsverwaltung; Kosten negativen Ergebnisses ging das EigenkapitaL im Zusammenhang mit MieterwechselnBerichtsjahr um 190,5 Mio. € auf 1.187,2 Mio. € zum Jahresende 2022 zurück (31. Dezember 2021: 1.377,7 Mio. €). Auf den HauptversammLungen 2017 und 2020 wurde bedingtes KapitaL in Höhe von 6,0 Mio. € bzw. 1,2 Mio. € zur Verwendung in den Share Perfor- mance PLänen bzw. im Restricted Shares PLan genehmigt. Im Jahr 2022 wurden für ausgeübte Share Performance Awards („SPA“) insgesamt 344.458 Aktien (2021: 1.195.954) aus dem bedingten KapitaL bedient. Während des ersten QuartaLs 2022 wurden dem Vorstand und Führungskräfien insgesamt 282.519 SPAs gewährt (2021: 285.075 Awards). Diese Awards könnten bei FäLLigkeit nach vier Jahren zu einer Ausgabe von maximaL 565.038 Inhaber- aktien führen (2021: 570.150). Im Jahr 2022 wurden zusätzLich 186.187 Restricted Share Awards („RSA“) (2021: 323.635) an Führungskräfie und an den Vorstand gewährt, insbesondere Maklerkosten; die bei FäLLigkeit zu einer Ausgabe von Inhaberaktien in maximaL gLeicher Höhe führen. Zum 31. Dezember 2022 betrug die AnzahL der BetragAwards, die für zukünfiige Ausübungen gewährt wurden, 1.504.638 (2021: 1.325.450). Dies entspricht 0,9 % der 2022 bzw. 0,8 % der 2021 ausgegebenen Aktien. Die EigenkapitaLquote von Evotec veränderte sich bis Ende 2022 auf 52,6 % (2021: 61,6 %). in T€ 2021 2022 Veränderung Die Summe der Aktiva des Unternehmens stieg zum 31. Dezember 2022 um 22,1 Mio. € auf 2.257,2 Mio. € an (2021: 2.235,2 Mio. €). Ein Anstieg des SachanLagevermögens, der nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) für die Bildung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt werden musste; Verwaltungsaufwand sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte und der Emittentin Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch einen Rück- gang der Beauftragung Dritter; hierunter können insbesondere fallen: Kosten für die Erstellung der vierteljährlichen Objektgutachten, die Grundlage eines regelmäßigen Investorenreportings sind; Steuerberatungs- und Buchhaltungskosten; Kosten der Anlegerbetreuung und -verwaltung; Sonstige Langfristigen Vermögenswerte infoLge von Dritten in Rechnung gestellte Kosten und Gebühren BewertungsverLusten im Zusammenhang mit der Verwaltung BeteiLigung an Exscientia pLc sowie der Emittentin Liquiden MitteL zum TeiL ausgegLichen. ZahLungsmitteL und ZahLungs- mitteLäquivaLente, Wertpapiere und sonstige GeLdanLagen 858.234 718.489 -139.745 Forderungen aus Lieferungen u. Leistungen inkL. assoziierte Unternehmen 134.721 171.799 37.078 Vorräte 25.793 29.825 4.032 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 82.192 153.558 71.366 Aktive Latente Steuern 17.359 10.327 -7.032 SachanLagevermögen 484.597 650.201 165.604 ImmaterieLLe Vermögenswerte ohne Firmenwerte 30.851 23.819 -7.032 Firmenwerte 257.569 274.819 17.250 FinanzanLagen und BeteiLigungen nach IFRS 9 268.793 131.042 -137.751 Nach Equity-Methode biL. FinanzanLagen und BeteiLigungen 13.068 16.043 2.975 Sonstige Langfristige Vermögenswerte 61.984 77.325 15.341 Kurzfristiger AnteiL an Krediten und Leasing 50.609 16.381 -34.228 VerbindLichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 72.598 97.277 24.679 Kurzfristige RücksteLLungen 39.260 54.410 15.150 Kurzfristige VertragsverbindLichkeiten 112.061 122.922 10.861 Sonstige kurzfristige VerbindLichkeiten 49.988 46.716 -3.272 Langfristiger AnteiL an Krediten und Leasing 462.308 490.293 27.985 Langfristige RücksteLLungen 18.021 16.427 -1.594 Langfristige Vertrags- verbindLichkeiten 33.476 206.136 172.660 Sonstige Langfristige VerbindLichkeiten 19.155 19.501 346 EigenkapitaL, gesamt 1.377.685 1.187.184 -190.501 Die Liquidität, die aus ZahLungsmitteLn und ZahLungsmitteLäquivaLenten sowie Wertpapieren und sonstigen GeLdanLagen besteht, sank um 139,7 Mio. € auf 718,5 Mio. € (z.31. Dezember 2021: 858,2 Mio. €). Der LiquiditätsverLust war vor aLLem eine FoLge der umfangreichen Investitionen in das SachanLagever- mögen, in assoziierte Unternehmen sowie der Akquisition von Xxxxxxxxxx. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Forderungen inkL. assoziierte Unternehmen und Joint Ventures beinhaLteten ein hohes Niveau von Rechnungen, einschLießLich für MeiLenstein- und VorauszahLungen, die kurz vor Jahresende gesteLLt wurden und daher erst Anfang 2023 gezahLt wurden. Der deutLiche Anstieg der BasiserLöse um 30 % Lässt sich auch an den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abLesen. Diese stiegen zum 31. Dezember 2022 auf 171,8 Mio. an (31. Dezember 2021: 134,7 Mio. €). Die Vorräte beLiefen sich zum 31. Dezember 2022 auf 29,8 Mio. €. Dies entspricht einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 4,0 Mio. € (31. Dezember 2021: 25,8 Mio. €). Die Hauptursache für diesen Anstieg war die voLLständige Inbetriebnahme der J.POD-ProduktionsanLage von Just – Evotec BioLogics in den USA im Jahr 2022, die mit 18,2 Mio. € zu Buche schLug (31. Dezember 2021: 13,9 Mio. €). Die kurzfristigen Steuerforderungen verdoppeLten sich gegenüber dem Vorjahr und beLiefen sich zum Jahresende 2022 auf 54,4 Mio. € (31. Dezember 2021: 23,4 Mio. €), was im WesentLichen auf einen Anstieg der Forderungen aus F&E-Steuergutschrifien zurückzuführen ist. Rechnungsabgrenzungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte stiegen von 39,9 Mio. € zum 31. Dezember 2021 auf 57,1 Mio. € zum 31. Dezember 2022 an. Dieser Anstieg ist vor aLLem auf Rechnungsabgrenzungsposten und Umsatzsteuererstattungsansprüche zurückzuführen. Das SachanLagevermögen stieg 2022 deutLich um 165,6 Mio. € auf 650,2 Mio. € an (31. Dezember 2021: 484,6 Mio. €). Dieser Anstieg ist vor aLLem eine FoLge der VorLaufinvestitionen in den Standortausbau, insbesondere im Zusammen- hang mit der J.POD-ProduktionsanLage in TouLouse (ausgewiesen aLs AnLagen im Bau), die um 75,4 Mio. € höher ausfieLen. Die Grundstücke und Gebäude im SachanLagevermögen stiegen um 24,2 Mio. € an, was im WesentLichen auf die J.POD-ProduktionsanLage in den USA und die Standorterweiterung in Abingdon (Großbritannien) um die Gebäude B95 und B114 zurückzuführen ist. Der Anstieg der Betriebs- und Geschäfisausstattung um 38,4 Mio. € ist auf die Gesamtausgaben für Laborausrüstung und Infrastruktur zurück- zuführen, weLche die Abschreibungen deutLich überstiegen, um weiteres Wachstum abzusichern und zu gewährLeisten, dass Evotecs TechnoLogie und Infrastruktur den höchsten Standards entsprechen. Die Nutzungsrechte an Vermögenswerten stiegen im WesentLichen aufgrund der neuen Mietverträge in Hamburg, München und ALderLey Park um 23,3 Mio. € an. Die immaterieLLen Vermögenswerte ohne Firmenwerte gingen um 7,0 Mio. € auf 23,8 Mio. € zurück. Hintergrund dafür sind vor aLLem Lineare Abschrei- bungen der Wertansätze von aus KaufpreisaLLokationen stammenden KundenListen, TechnoLogien und Markenrechten. Der GoodwiLL stieg um 17,2 Mio. € auf 274,8 Mio. € an. Davon entfieLen 19,6 Mio. € auf die Akqui- sition von Rigenerand SrL (Evotec Modena) und die verbLeibende Differenz war durch WechseLkursschwankungen bedingt. Die nach der Equity-Methode biLanzierten KapitaLanLagen sowie Langfris- tigen KapitaLanLagen sanken zum 31. Dezember 2022 auf 147,1 Mio. € (2021: 281,9 Mio. €). Dieser erhebLiche Rückgang ist in erster Linie auf einen VerLust von 174,7 Mio. € aus Fair-VaLue-Anpassungen in Verbindung mit Evotecs AnteiLen an Exscientia pLc (14 Mio. Aktien) zurückzuführen. Der Aktienkurs von Exscientia pLc gab deutLich nach und fieL von 19,76 $ zum 31. Dezember 2021 auf 5,33 $ zum 31. Dezember 2022. Die FoLge- und Neuinvestitionen in Höhe von 62,6 Mio. € wurden durch die VerLuste aus diesen BeteiLigungen in Höhe von 16,0 Mio. € teiLweise kompensiert. Die aktiven Latenten Steuern sanken aufgrund der Nutzung von Steuer- ansprüchen bei Evotec InternationaL auf 10,3 Mio. € (31. Dezember 2021: 17,4 Mio. €). Die sonstigen Langfristigen Vermögenswerte und Langfristigen Steuerfor- derungen beLiefen sich auf 77,3 Mio. € (31. Dezember 2021: 62,0 Mio. €), von denen 62,3 Mio. € auf die F&E-Steuergutschrifien in Frankreich entfieLen. Der kurzfristige AnteiL der KreditverbindLichkeiten sank von 36,1 Mio. € zum 31. Dezember 2021 auf 1,6 Mio. €, da die dreijährige Tranche des SchuLdschein- darLehens in Höhe von 35 Mio. € fristgerecht zurückgezahLt wurde. Die kurz- fristigen Leasingverpffiichtungen beLiefen sich auf 14,8 Mio. € und bLieben gegenüber dem 31. Dezember 2021 (14,5 Mio. €) konstant. Die kurzfristigen VerbindLichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stiegen vor aLLem aufgrund der Rechnungen für Investitionsausgaben in Verbindung mit den J.POD- ProduktionsanLagen sowie dem aLLgemeinen Unternehmenswachstum von 72,6 Mio. € auf 97,3 Mio. € an. Die kurzfristigen RücksteLLungen stiegen von 39,3 Mio. € auf 54,4 Mio. €, und die kurzfristigen VertragsverbindLichkeiten beLiefen sich auf 122,9 Mio. € (31. Dezember 2021: 112,1 Mio. €). Die sonstigen kurzfristigen VerbindLichkeiten sanken auf 46,7 Mio. € (31. Dezember 2021: 50,0 Mio. €), was vor aLLem auf einen Rückgang der VerbindLichkeiten aus Devisentermingeschäfien zurückzuführen ist. Der Langfristige AnteiL der KreditverbindLichkeiten stieg zum 31. Dezember 2022 geringfügig um 2,0 Mio. € auf 328,3 Mio. € an (31. Dezember 2021: 326,3 Mio. €). Dies ist im WesentLichen auf eine Erhöhung des bpi-DarLehens um 2,1 Mio. € in Verbindung mit der J.POD- ProduktionsanLage in TouLouse sowie neue Kredite in Höhe von 1,3 Mio. € zurückzuführen, die mit der Akquisition von Rigenerand SrL (Evotec Modena) erworben wurden. RegeLmäßige RückzahLungen Langfristiger DarLehen gLichen dies teiLweise aus. Die Langfristigen Leasingverpffiichtungen stiegen von 136,0 Mio. € auf 162,0 Mio. €, ausgeLöst durch den AbschLuss neuer Miet- verträge z. B. Bankgebühren); die Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung für den geschäftsführenden Gesellschafter Standortausbau in München, Hamburg und ALderLey Park (Komplementär) Großbritannien). Die Langfristigen VertragsverbindLichkeiten beLiefen sich zum 31. Dezember 2022 auf 206,1 Mio. € (31. Dezember 2021: 33,5 Mio. €). Der Anstieg resuLtiert im WesentLichen aus der Emittentin; Instandhaltungskosten AbschLagszahLung in Höhe von 200 Mio. $, die Evotec von BMS für die Immobilie; Kosten für Investitionen in Anlagegüter (Küche, Ausstattung, etcVerLängerung und Erweiterung der Zusammenarbeit im Bereich des Proteinabbaus erhieLt. Mit einer Veränderung von -31,2 Mio. € zum 31. Dezember 2021 auf 33,9 Mio. € zum 31. Dezember 2022 drehte das Working CapitaL des Unter- nehmens ins Positive. Der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten überstieg den Anstieg der VerbindLichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der kurzfristigen RücksteLLungen und VertragsverbindLichkeiten.); Zins- und Tilgungszahlungen an die finanzierende Bank aus der anteiligen Fremdfinanzierung der Immobilie; und vorbehaltlich der Ziff. 4.3.2: des Betrages, der erforderlich ist, um eine Liquiditätsrücklage der Emittentin (d.h. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks i.S.d. § 266 Abs. 2 Buchst. B. Ziff.

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Samples: Financial Statement

Zinsen. Grundsatz. Sofern nichts anderes vereinbart wird, gilt für die Ände- rung von Xxxxxx folgendes: – Die Verzinsung der Schuldverschreibungen Spareinlagen ist variabel variabel. Maßgeb- lich für die Verzinsung der gesamten Spareinlage ist je- weils der Zinssatz, den die Bank für neu hereingenom- mene Spareinlagen dieser Art und erfolgt nach Maßgabe Laufzeit zahlt. – Der Zinssatz für neu hereingenommene Spareinlagen wird im Aushang „Zinssätze für Geldanlagen“, im „Preis- aushang – Regelsätze im standardisierten Privatkunden- geschäft“ sowie im Internet ausgewiesen und tritt ohne besondere Mitteilung auch für bestehende Spargut- haben mit dem Tag der nachfolgenden Regelungen Veröffentlichung in Abhängigkeit Kraft. – Kündigt der Kunde die Spareinlage aus Anlass einer von der Bank vorgenommenen Zinsanpassung und ist er in der Folge der einzuhaltenden Kündigungsfristen daran gehindert, überdie Spareinlagesofortzuverfügen1, so er- folgt die Verzinsung für den erzielten Netto- Mieteinnahmen Zeitraum zwischen der Emittentin aus letz- ten Zinsanpassung und dem Zeitpunkt der Verwaltung Verfügungs- möglichkeit über die Spareinlage weiterhin zu dem vor der durch die Schuldverschreibungen teilfinanzierten Immobilie. An einem Verlust nehmen die Schuldverschreibungsinhaber nicht teil. Laufender Zins. Den Schuldverschreibungsinhabern stehen 94,9 % des jährlichen „Mietverwaltungsüberschusses“ als laufender Zins zuletzten Zinsanpassung maßgeblichen Zinssatz. Der Mietverwaltungsüberschuss entspricht den kalenderjährlichen Netto- Kaltmieteinnahmen aus der Bewirtschaftung der durch die Schuldverschreibungen teilfinanzierten ImmobilieMonat wird mit 30 Zinstagen, abzüglich der Hausverwaltungskostendas Jahr mit 360 Zins- tagen gerechnet. Zinsen werden, soweit diese nicht von den Mietern der Immobilie getragen werden; hierunter können insbesondere fallen: nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu tragende Kosten (mit Ausnahme der Garagenkosten); Kosten der Garagenstellplatzverwaltung; Kosten für die Miet- und Objektverwaltung; Kosten der Sondereigentumsverwaltung; Kosten im Zusammenhang mit Mieterwechseln, insbesondere Maklerkosten; der Betrag, der nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) für die Bildung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt werden musste; Verwaltungsaufwand der Emittentin aus der Beauftragung Dritter; hierunter können insbesondere fallen: Kosten für die Erstellung der vierteljährlichen Objektgutachten, die Grundlage eines regelmäßigen Investorenreportings sind; Steuerberatungs- und Buchhaltungskosten; Kosten der Anlegerbetreuung und -verwaltung; Sonstige von Dritten in Rechnung gestellte Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit der Verwaltung der Emittentin (z.B. Bankgebühren); die Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung für den geschäftsführenden Gesellschafter (Komplementär) der Emittentin; Instandhaltungskosten für die Immobilie; Kosten für Investitionen in Anlagegüter (Küche, Ausstattung, etc.); Zins- und Tilgungszahlungen an die finanzierende Bank aus der anteiligen Fremdfinanzierung der Immobilie; und vorbehaltlich der Ziff. 4.3.2: des Betrages, der erforderlich sofern nichts anderes vereinbart ist, um eine Liquiditätsrücklage zum Ende des Kalenderjahres gutgeschrieben. 1 Der Begriff kann u.a. die relevanten Zahlungskontendienste "Bargeldauszahlung" und "Überweisung" umfassen Innerhalb zweier Monate nach Gutschrift kann der Emittentin (d.h. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks i.S.d. § 266 Abs. 2 Buchst. B. ZiffKunde über gutgeschriebene Zinsen frei verfügen1; danach un- terliegen sie den Kündigungsvereinbarungen.

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Samples: Sparkonto Bedingungen