Common use of Zinsen Clause in Contracts

Zinsen. Grundsatz. Die Verzinsung der Schuldverschreibungen ist variabel und erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen in Abhängigkeit von den erzielten Netto- Mieteinnahmen der Emittentin aus der Verwaltung der durch die Schuldverschreibungen teilfinanzierten Immobilie(n). An einem Verlust nehmen die Schuldverschreibungsinhaber nicht teil. Laufender Zins. Den Schuldverschreibungsinhabern stehen 88,90 % des jährlichen „Mietverwaltungsüberschusses“ als laufender Zins zu. Der Mietverwaltungsüberschuss entspricht den kalenderjährlichen Netto- Kaltmieteinnahmen aus der Bewirtschaftung der durch die Schuldverschreibungen teilfinanzierten Immobilie(n), abzüglich der Hausverwaltungskosten, soweit diese nicht von den Mietern der Immobilie(n) getragen werden; hierunter können insbesondere fallen: nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu tragende Kosten (mit Ausnahme der Garagenkosten); Kosten der Garagenstellplatzverwaltung; Kosten für die Miet- und Objektverwaltung; Kosten der Sondereigentumsverwaltung; Kosten im Zusammenhang mit Mieterwechseln, insbesondere Maklerkosten; der Betrag, der nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) für die Bildung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt werden musste; Verwaltungsaufwand der Emittentin aus der Beauftragung Dritter; hierunter können insbesondere fallen: Kosten für die Erstellung der vierteljährlichen Marktwerteinschätzungen, die Grundlage eines regelmäßigen Investorenreportings sind; die Dienstleistungsgebühr, die die Emittentin an die Finexity AG für die gesamte Verwaltung einschließlich der Anlegerbetreuung und - verwaltung in Höhe von bis zu 1.500,00 € je angefangenes Kalenderjahr zahlt; sonstige der Emittentin von Dritten in Rechnung gestellte Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit der Verwaltung der Emittentin, sofern diese nicht auf der Grundlage des Dienstleistungsvertrags mit der Finexity AG von dieser getragen werden (z.B. Bankgebühren); die Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung für den geschäftsführenden Gesellschafter (Komplementär) der Emittentin; Instandhaltungskosten für die Immobilie(n); Kosten für Investitionen in Anlagegüter (Küche, Ausstattung, etc.); Zins- und Tilgungszahlungen an die finanzierende Bank aus der anteiligen Fremdfinanzierung der Immobilie(n); und Der den Anlegern hiernach zustehende Betrag in Höhe von 88,90 % des Mietverwaltungsüberschusses ist der „Anleger-Mietverwaltungsüberschuss“. Letzte Zinsberechnung nach Veräußerung der Immobilie(n). Im Falle der Veräußerung der Immobilie(n) gilt bei der Ermittlung des Mietverwaltungsüberschusses für das Kalenderjahr der Veräußerung folgendes: Die Beträge, die gemäß Ziff. 4.2.1.3 als Vorschuss für Kosten der Sondereigentumsverwaltung gezahlt und nicht vollständig genutzt wurden, und solche, die gemäß Ziff. 4.2.1.6 in den Vorjahren zur Bildung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt wurden, sind, soweit sie an die Emittentin zurückgezahlt wurden, den Netto- Kaltmieteinnahmen hinzuzurechnen;

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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen

Zinsen. Grundsatz. Die Verzinsung der Schuldverschreibungen ist variabel und erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen in Abhängigkeit von den erzielten Netto- Mieteinnahmen der Emittentin aus der Verwaltung der durch die Schuldverschreibungen teilfinanzierten Immobilie(n). An einem Verlust nehmen die Schuldverschreibungsinhaber nicht teil. Laufender Zins. Den Schuldverschreibungsinhabern stehen 88,90 89,90 % des jährlichen „Mietverwaltungsüberschusses“ als laufender Zins zu. Der Mietverwaltungsüberschuss entspricht den kalenderjährlichen Netto- Kaltmieteinnahmen aus der Bewirtschaftung der durch die Schuldverschreibungen teilfinanzierten Immobilie(n), abzüglich der Hausverwaltungskosten, soweit diese nicht von den Mietern der Immobilie(n) getragen werden; hierunter können insbesondere fallen: nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu tragende Kosten (mit Ausnahme der Garagenkosten); Kosten der Garagenstellplatzverwaltung; Kosten für die Miet- und Objektverwaltung; Kosten der Sondereigentumsverwaltung; Kosten im Zusammenhang mit Mieterwechseln, insbesondere Maklerkosten; der Betrag, der nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) für die Bildung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt werden musste; Verwaltungsaufwand der Emittentin aus der Beauftragung Dritter; hierunter können insbesondere fallen: Kosten für die Erstellung der vierteljährlichen Marktwerteinschätzungen, die Grundlage eines regelmäßigen Investorenreportings sind; die Dienstleistungsgebühr, die die Emittentin an die Finexity AG für die gesamte Verwaltung einschließlich der Anlegerbetreuung und - verwaltung in Höhe von bis zu 1.500,00 150,00 € je angefangenes Kalenderjahr zahlt; sonstige der Emittentin von Dritten in Rechnung gestellte Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit der Verwaltung der Emittentin, sofern diese nicht auf der Grundlage des Dienstleistungsvertrags mit der Finexity AG von dieser getragen werden (z.B. Bankgebühren); die Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung für den geschäftsführenden Gesellschafter (Komplementär) der Emittentin; Instandhaltungskosten für die Immobilie(n); Kosten für Investitionen in Anlagegüter (Küche, Ausstattung, etc.); Zins- und Tilgungszahlungen an die finanzierende Bank aus der anteiligen Fremdfinanzierung der Immobilie(n); und Der den Anlegern hiernach zustehende Betrag in Höhe von 88,90 % des Mietverwaltungsüberschusses ist vorbehaltlich der „Anleger-Mietverwaltungsüberschuss“. Letzte Zinsberechnung nach Veräußerung der Immobilie(n). Im Falle der Veräußerung der Immobilie(n) gilt bei der Ermittlung des Mietverwaltungsüberschusses für das Kalenderjahr der Veräußerung folgendes: Die Beträge, die gemäß Ziff. 4.2.1.3 als Vorschuss für Kosten 4.3.2: des Betrages, der Sondereigentumsverwaltung gezahlt erforderlich ist, um eine Liquiditätsrücklage der Emittentin (d.h. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und nicht vollständig genutzt wurden, und solche, die gemäß Schecks i.S.d. § 266 Abs. 2 Buchst. B. Ziff. 4.2.1.6 in den Vorjahren zur Bildung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt wurden, sind, soweit sie an die Emittentin zurückgezahlt wurden, den Netto- Kaltmieteinnahmen hinzuzurechnen;.

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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen

Zinsen. GrundsatzEine Anpassung der Abgeltung entsprechend dem Anteil der Zinskosten für Fremdkapital an den Gesamtkosten erfolgt erstmals bei der Offertstellung für das fünfte Betriebsjahr aufgrund der tatsächlich zu erwartenden Zinskosten, unter dem Vorbehalt, dass das entsprechende Fremdkapital nachweislich benötigt wird und dass die Konditionen marktüblich sind. Die Verzinsung Weitere Anpassungen erfolgen im Rhythmus des Bestellverfahrens. Eine Anpassung der Schuldverschreibungen ist variabel Abgeltung entsprechend dem Anteil aller Kosten ausgenommen Treib- stoffkosten, Zinsen und Abschreibungskosten an den Gesamtkosten erfolgt nach Maßgabe gemäss den Ver- änderungen des Schweizerischen Lohnindex (SLI) des Bundesamtes für Statistik (gewichtet zu 75%) und des Landesindex der nachfolgenden Regelungen in Abhängigkeit von den erzielten Netto- Mieteinnahmen der Emittentin aus der Verwaltung der durch die Schuldverschreibungen teilfinanzierten Immobilie(nKonsumentenpreise (LIK) des Bundesamtes für Statistik (ge- wichtet zu 25%). An einem Verlust nehmen Eine Anpassung erfolgt ab der Offertstellung für das fünfte Betriebsjahr. Massgebend sind die Schuldverschreibungsinhaber jeweils aktuellsten verfügbaren Jahreswerte beider Indizes zum Zeitpunkt der Offertstellung (im Bestellverfahren) sowie die Jahreswerte, welche der letzten Anpassung zugrundegelegt wurden (bzw. des ersten Betriebsjahres im Fall der ersten Anpassung). Eine Anpassung der Abgeltung entsprechend dem Anteil der Personalkosten an den Gesamt- kosten erfolgt gemäss der Veränderung des Schweizerischen Lohnindex (SLI) des Bundesam- tes für Statistik. Eine Anpassung erfolgt ab der Offertstellung für das fünfte Betriebsjahr und nur, wenn der Durchschnittslohn des Transportunternehmens den Durchschnittslohn gemäss GAV (Stand 20XX) nicht teilübersteigt. Laufender ZinsMassgebend ist der jeweils aktuellste verfügbare Jahres- wert des SLI zum Zeitpunkt der Offertstellung (im Bestellverfahren) sowie der Jahreswert, wel- cher der letzten Anpassung zugrundegelegt wurde (bzw. Den Schuldverschreibungsinhabern stehen 88,90 % des jährlichen „Mietverwaltungsüberschusses“ als laufender Zins zuersten Betriebsjahres im Fall der ersten Anpassung). Der Mietverwaltungsüberschuss entspricht den kalenderjährlichen Netto- Kaltmieteinnahmen Sofern sich aus der Bewirtschaftung der durch die Schuldverschreibungen teilfinanzierten Immobilie(n), abzüglich der Hausverwaltungskosten, soweit diese nicht von den Mietern der Immobilie(neiner Änderung des GAV (gegenüber dem Stand 20XX) getragen werden; hierunter können insbesondere fallen: nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu tragende Kosten (mit Ausnahme der Garagenkosten); Kosten der Garagenstellplatzverwaltung; Kosten Konsequenzen für die Miet- und Objektverwaltung; Kosten Anpassung der Sondereigentumsverwaltung; Kosten Abgeltung ergeben, sind diese Änderungen im Zusammenhang mit MieterwechselnRahmen dieser Vereinbarung nur soweit zu berücksichtigen, insbesondere Maklerkosten; als die Besteller diesen zugestimmt haben. Eine Anpassung der BetragAbgeltung entsprechend dem Anteil der Sachkosten ausgenommen Treib- stoffkosten, Zinsen und Abschreibungskosten an den Gesamtkosten erfolgt gemäss den Ver- änderungen des Landesindex der nach dem Wohnungseigentumsgesetz Konsumentenpreise (WEGLIK) des Bundesamtes für die Bildung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt werden musste; Verwaltungsaufwand Statistik. Ei- ne Anpassung erfolgt ab der Emittentin aus Offertstellung für das fünfte Betriebsjahr. Massgebend ist der Beauftragung Dritter; hierunter können insbesondere fallen: Kosten für die Erstellung je- weils aktuellste verfügbare Jahreswert des LIK zum Zeitpunkt der vierteljährlichen Marktwerteinschätzungen, die Grundlage eines regelmäßigen Investorenreportings sind; die Dienstleistungsgebühr, die die Emittentin an die Finexity AG für die gesamte Verwaltung einschließlich der Anlegerbetreuung und - verwaltung in Höhe von bis zu 1.500,00 € je angefangenes Kalenderjahr zahlt; sonstige der Emittentin von Dritten in Rechnung gestellte Kosten und Gebühren Offertstellung (im Zusammenhang mit Bestellver- fahren) sowie der Verwaltung Jahreswert, welcher der Emittentin, sofern diese nicht auf letzten Anpassung zugrundegelegt wurde (bzw. des ersten Betriebsjahres im Fall der Grundlage des Dienstleistungsvertrags mit der Finexity AG von dieser getragen werden (z.B. Bankgebührenersten Anpassung); die Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung für den geschäftsführenden Gesellschafter (Komplementär) der Emittentin; Instandhaltungskosten für die Immobilie(n); Kosten für Investitionen in Anlagegüter (Küche, Ausstattung, etc.); Zins- und Tilgungszahlungen an die finanzierende Bank aus der anteiligen Fremdfinanzierung der Immobilie(n); und Der den Anlegern hiernach zustehende Betrag in Höhe von 88,90 % des Mietverwaltungsüberschusses ist der „Anleger-Mietverwaltungsüberschuss“. Letzte Zinsberechnung nach Veräußerung der Immobilie(n). Im Falle der Veräußerung der Immobilie(n) gilt bei der Ermittlung des Mietverwaltungsüberschusses für das Kalenderjahr der Veräußerung folgendes: Die Beträge, die gemäß Ziff. 4.2.1.3 als Vorschuss für Kosten der Sondereigentumsverwaltung gezahlt und nicht vollständig genutzt wurden, und solche, die gemäß Ziff. 4.2.1.6 in den Vorjahren zur Bildung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt wurden, sind, soweit sie an die Emittentin zurückgezahlt wurden, den Netto- Kaltmieteinnahmen hinzuzurechnen;

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Samples: Vergabevereinbarung

Zinsen. 6.1 Grundsatz. : Die Verzinsung der Schuldverschreibungen ist variabel und erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen in Abhängigkeit von den erzielten Netto- Mieteinnahmen der Emittentin aus der Verwaltung der durch die Schuldverschreibungen teilfinanzierten Immobilie(n)Schuldverschreibun- gen finanzierten Immobilie. An einem Verlust nehmen die Schuldverschreibungsinhaber Schuldverschreibungsinha- ber nicht teil. . 6.2 Laufender Zins. : Den Schuldverschreibungsinhabern stehen 88,90 73,83 % des jährlichen Der MietverwaltungsüberschussesGbR-Mietverwaltungsüberschussals laufender Zins zu. Der Mietverwaltungsüberschuss entspricht den kalenderjährlichen Netto- Kaltmieteinnahmen Netto-Kalt- mieteinnahmen der GbR aus der Bewirtschaftung der durch die Schuldverschreibungen teilfinanzierten Immobilie(n), Finanzierten Immobilie abzüglich der folgenden Kosten der GbR 6.2.1 der Hausverwaltungskosten, soweit diese nicht von den Mietern der Immobilie(n) getragen ge- tragen werden; hierunter können insbesondere fallen: : a) nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu tragende Kosten (mit Ausnahme ins- besondere das Hausgeld; b) Kosten für die Verwaltung der Garagenkosten); GbR und von der GbR zu zahlende Steu- ern; c) Kosten der Garagenstellplatzverwaltung; ; d) Kosten für die Miet- und Objektverwaltung; ; e) Kosten der Sondereigentumsverwaltung; ; f) Kosten im Zusammenhang mit Mieterwechseln, insbesondere Maklerkosten; Makler- kosten; g) der Betrag, der nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) für die Bildung Bil- dung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt werden musste; h) ein Sicherheitsabschlag in Höhe von höchstens 7,00 % bezogen auf den kalenderjährlichen Netto-Kaltmieteinnahmen; i) Instandhaltungs- und Instandsetzungkosten für die Immobilie; j) Kosten für Investitionen in Anlagegüter (Küche, Ausstattung, etc.); Verwaltungsaufwand Der „Mietverwaltungsüberschuss“ entspricht 84,90 % des „GbR-Mietverwaltungsüber- schusses“, abzüglich 6.2.2 sämtlichen sonstiger liquiditätswirksamer Zahlungen der Emittentin aus der Beauftragung Dritteran Dritte; hierunter können insbesondere fallen: : a) Kosten für die Erstellung der vierteljährlichen von Marktwerteinschätzungen, die Grundlage eines regelmäßigen Investorenreportings sind; ; b) die Dienstleistungsgebühr, die die Emittentin an die Finexity AG für die gesamte Verwaltung einschließlich der Anlegerbetreuung und - verwaltung -verwaltung in Höhe von bis zu 1.500,00 2.075,00 € je angefangenes Kalenderjahr zahlt; ; c) sonstige der Emittentin von Dritten in Rechnung gestellte Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit der Verwaltung der EmittentinKosten, sofern diese nicht auf der Grundlage des Dienstleistungsvertrags mit der Finexity AG von dieser getragen werden (z.B. Bankgebühren); die ; 6.2.3 der Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung für den geschäftsführenden Gesellschafter Gesell- schafter (Komplementär) der Emittentin; Instandhaltungskosten für die Immobilie(n); Kosten für Investitionen in Anlagegüter (Küche, Ausstattung, etc.); ; 6.2.4 Zins- und Tilgungszahlungen an die finanzierende Bank aus der anteiligen Fremdfinanzierung Fremdfinan- zierung des Erwerbs der Immobilie(n)Beteiligung an der GbR; und Der den Anlegern hiernach zustehende Betrag in Höhe von 88,90 73,83 % des Mietverwaltungsüberschusses Mietverwal- tungsüberschusses ist der „Anleger-Mietverwaltungsüberschuss“. . 6.3 Letzte Zinsberechnung nach Veräußerung der Immobilie(n). ): Im Falle der Veräußerung der Immobilie(n) gilt bei der Ermittlung des Mietverwaltungsüberschusses für das Kalenderjahr Ka- lenderjahr der Veräußerung folgendes: Die Beträge, die gemäß Ziff. 4.2.1.3 6.2.1 c) als Vorschuss für Kosten der Sondereigentumsverwaltung Sondereigentums- verwaltung gezahlt und nicht vollständig genutzt wurden, und solche, die gemäß Ziff. 4.2.1.6 in den Vorjahren zur Bildung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt wurden, sind, soweit sie an die Emittentin zurückgezahlt wurden, den Netto- Kaltmieteinnahmen hinzuzurechnen;.

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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen

Zinsen. Grundsatz. Die Verzinsung der Schuldverschreibungen ist variabel und erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen in Abhängigkeit von den erzielten Netto- Mieteinnahmen der Emittentin aus der Verwaltung der durch die Schuldverschreibungen teilfinanzierten Immobilie(n). An einem Verlust nehmen die Schuldverschreibungsinhaber nicht teilSchuldverschreibun- gen Finanzierten Immobilie. Laufender Zins. Den Der laufende Zins, der den Schuldverschreibungsinhabern stehen 88,90 während der Laufzeit gezahlt wird, wird aus dem Anleger-Mietverwaltungsüberschuss gezahlt. Der „Anleger-Mietverwaltungsüberschuss“ entspricht 84,90 % des jährlichen „Mietverwaltungsüberschusses“ als laufender Zins zuMiet- verwaltungsüberschusses. Der Mietverwaltungsüberschuss „Mietverwaltungsüberschuss“ entspricht den kalenderjährlichen Netto- Kaltmieteinnahmen Netto-Kalt- mieteinnahmen aus der Bewirtschaftung der durch die Schuldverschreibungen teilfinanzierten Immobilie(n)Finanzierten Immobilie, abzüglich der Hausverwaltungskosten, soweit diese nicht von den Mietern der Immobilie(n) Immobilie getragen werden; hierunter können insbesondere fallen: nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu tragende Kosten (mit Ausnahme der Garagenkosten); Kosten der Garagenstellplatzverwaltung; Kosten für die Miet- und Objektverwaltung; Kosten der Sondereigentumsverwaltung; Kosten im Zusammenhang mit Mieterwechseln, insbesondere Maklerkosten; der Betrag, der nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) für die Bildung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt werden musste; Verwaltungsaufwand des Verwaltungsaufwands der Emittentin aus der Beauftragung Dritter; hierunter können kön- nen insbesondere fallen: Kosten für die Erstellung der vierteljährlichen Marktwerteinschätzungen, die Grundlage Grund- lage eines regelmäßigen Investorenreportings sind; die Dienstleistungsgebühr, die die Emittentin an die Finexity AG Sachwert Invest GmbH für die gesamte Verwaltung einschließlich der Anlegerbetreuung und - verwaltung -verwaltung in Höhe von bis zu 1.500,00 9.186,80 € je angefangenes Kalenderjahr zahlt; sonstige der Emittentin von Dritten in Rechnung gestellte Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit der Verwaltung der Emittentin, sofern diese nicht auf der Grundlage Grund- lage des Dienstleistungsvertrags mit der Finexity AG Sachwert Invest GmbH von dieser getragen werden (z.B. Bankgebühren); die Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung für den geschäftsführenden Gesellschafter (Komplementär) die Geschäftsführung der EmittentinEmitten- tin; Instandhaltungskosten für die Immobilie(n)Immobilie; Kosten für Investitionen in Anlagegüter (Küche, Ausstattung, etc.); Zins- und Tilgungszahlungen an die finanzierende Bank aus der anteiligen Fremdfinanzierung Fremdfinan- zierung der Immobilie(n)Immobilie; Zahlungen, die an eine stille Gesellschafterin der Emittentin auf die in einem Vertrag über die stille Gesellschaft vereinbarte Mindestvergütung zu leisten sind, wenn eine solche stille Beteiligung vereinbart ist; die Mindestvergütung beträgt 2% auf die von der stillen Gesellschaft geleistete Einlage; die geleistete Einlage entspricht der Diffe- renz zwischen dem Maximalen Investitionsvolumen und Der den Anlegern hiernach zustehende Betrag dem tatsächlich durch die Plat- zierung der Schuldverschreibungen von der Emittentin vereinnahmten Betrag. Die Höhe der von der stillen Gesellschaft geleisteten Einlage hängt daher davon ab, in wel- cher Höhe von 88,90 % des Mietverwaltungsüberschusses ist der „Anleger-Mietverwaltungsüberschuss“die Schuldverschreibungen tatsächlich platziert werden. Letzte Zinsberechnung nach Veräußerung der Immobilie(n)Immobilie. Im Falle der Veräußerung der Immobilie(n) Immobilie gilt bei der Ermittlung des Mietverwaltungsüberschusses für das Kalenderjahr Kalender- jahr der Veräußerung folgendes: Die Beträge, die gemäß Ziff. 4.2.1.3 4.2.1.4. als Vorschuss für Kosten der Sondereigentumsverwaltung Sondereigentums- verwaltung gezahlt und nicht vollständig genutzt wurden, und solche, die gemäß Ziff. 4.2.1.6 in den Vorjahren zur Bildung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt wurdenwur- den, sind, soweit sie an die Emittentin zurückgezahlt wurden, den Netto- Kaltmieteinnahmen Netto-Kaltmietein- nahmen hinzuzurechnen;

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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen

Zinsen. 6.1 Grundsatz. : Die Verzinsung der Schuldverschreibungen ist variabel und erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen in Abhängigkeit von den erzielten Netto- Mieteinnahmen der Emittentin aus der Verwaltung der durch die Schuldverschreibungen teilfinanzierten Immobilie(n)Schuldverschreibun- gen finanzierten Immobilie. An einem Verlust nehmen die Schuldverschreibungsinhaber Schuldverschreibungsinha- ber nicht teil. . 6.2 Laufender Zins. : Den Schuldverschreibungsinhabern stehen 88,90 ein Anteil von 89,90 % des jährlichen „Mietverwaltungsüberschusses“ als laufender Zins zu. Der Mietverwaltungsüberschuss „Mietverwaltungs- überschuss“ entspricht den kalenderjährlichen Netto- Netto-Kaltmieteinnahmen aus der Bewirtschaftung Be- wirtschaftung der durch die Schuldverschreibungen teilfinanzierten Immobilie(n)finanzierten Immobilien, abzüglich abzüglich 6.2.1 der Hausverwaltungskosten, soweit diese nicht von den Mietern der Immobilie(n) finanzierten Im- mobilien getragen werden; hierunter können insbesondere fallen: : a) nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu tragende Kosten (mit Ausnahme der Garagenkosten); ins- besondere das Hausgeld; b) Kosten der Garagenstellplatzverwaltung; Stellplatzverwaltung; c) Kosten für die Miet- und Objektverwaltung; ; d) Kosten der Sondereigentumsverwaltung; ; e) Kosten im Zusammenhang mit Mieterwechseln, insbesondere Maklerkosten; Makler- kosten; f) der Betrag, der nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) für die Bildung Bil- dung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt werden musste; Verwaltungsaufwand ; g) Instandhaltungs- und Instandsetzungkosten für die Immobilie; h) Kosten für Investitionen in Anlagegüter (Küche, Ausstattung, etc.); 6.2.2 sämtlichen sonstiger liquiditätswirksamer Zahlungen der Emittentin aus der Beauftragung Dritteran Dritte; hierunter können insbesondere fallen: : a) Kosten für die Erstellung der vierteljährlichen von Marktwerteinschätzungen, die Grundlage eines regelmäßigen Investorenreportings sind; ; b) die Dienstleistungsgebühr, die die Emittentin an die Finexity AG für die gesamte Verwaltung einschließlich der Anlegerbetreuung und - verwaltung -verwaltung in Höhe von bis zu 1.500,00 € zzgl. anfallender Umsatzsteuer je angefangenes angefan- genes Kalenderjahr zahlt; ; c) sonstige der Emittentin von Dritten in Rechnung gestellte Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit der Verwaltung der EmittentinKosten, sofern diese nicht auf der Grundlage des Dienstleistungsvertrags mit der Finexity AG von dieser getragen werden (z.B. Bankgebühren); die ; 6.2.3 der Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung für den geschäftsführenden Gesellschafter Gesell- schafter (Komplementär) der Emittentin; Instandhaltungskosten für die Immobilie(n); Kosten für Investitionen in Anlagegüter (Küche, Ausstattung, etc.); Zins- Emittentin;Zins- und Tilgungszahlungen an die finanzierende finanzie- rende Bank aus der anteiligen Fremdfinanzierung des Erwerbs der Immobilie(n); und Der den Anlegern hiernach zustehende Betrag finanzierten Immo- bilien. Ein Anteil in Höhe von 88,90 89,90 % des Mietverwaltungsüberschusses ist der „Emittentin- Mietverwaltungsüberschuss“. Vom Emittentin-Mietverwaltungsüberschuss ist ein Anteil auf die Schuldverschreibungen auszuschütten, der sich wie folgt erreichnet: Emittentin- Mietverwaltungsüberschuss multipliziert mit dem Nominalbetrag der im Zeitpunkt der Fälligkeit nach 6.5 ausgegebenen Schuldverschreibungen dividiert durch (die Summe der Nominalbeträge der im Zeitpunkt der Fälligkeit nach 6.5 ausgegebenen Schuldver- schreibungen, der im Zeitpunkt der Fälligkeit nach 6.5 ausgegebenen Schuldverschrei- bungen Uphoffweg! Hamburg und der im Zeitpunkt der Fälligkeit nach 6.5 ausgegebe- nen Schuldverschreibungen Uphoffweg! Junior), abgerundet auf einen vollen Euro-Be- trag (der „Anleger-Mietverwaltungsüberschuss“. ). 6.2.4 Letzte Zinsberechnung nach Veräußerung der Immobilie(n). ): Im Falle der Veräußerung der Immobilie(n) gilt bei der Ermittlung des Mietverwaltungsüberschusses Mietverwaltungs-überschusses für das Kalenderjahr Ka- lenderjahr der Veräußerung folgendes: Die Beträge, die gemäß Ziff. 4.2.1.3 6.2.1 d) als Vorschuss für Kosten der Sondereigentumsverwaltung Sondereigentums- verwaltung gezahlt und nicht vollständig genutzt wurden, und solche, die gemäß Ziff. 4.2.1.6 in den Vorjahren zur Bildung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt wurden, sind, soweit sie an die Emittentin zurückgezahlt wurden, den Netto- Kaltmieteinnahmen hinzuzurechnen;.

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Zinsen. Grundsatz. Die Verzinsung der Schuldverschreibungen ist variabel und erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen in Abhängigkeit von den erzielten Netto- Mieteinnahmen der Emittentin aus der Verwaltung der durch die Schuldverschreibungen teilfinanzierten Immobilie(n). An einem Verlust nehmen die Schuldverschreibungsinhaber nicht teil. Laufender Zins. Den Schuldverschreibungsinhabern stehen 88,90 89,90 % des jährlichen „Mietverwaltungsüberschusses“ als laufender Zins zu. Der Mietverwaltungsüberschuss entspricht den kalenderjährlichen Netto- Kaltmieteinnahmen aus der Bewirtschaftung der durch die Schuldverschreibungen teilfinanzierten Immobilie(n), abzüglich der Hausverwaltungskosten, soweit diese nicht von den Mietern der Immobilie(n) getragen werden; hierunter können insbesondere fallen: nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu tragende Kosten (mit Ausnahme der Garagenkosten); Kosten der Garagenstellplatzverwaltung; Kosten für die Miet- und Objektverwaltung; Kosten der Sondereigentumsverwaltung; Kosten im Zusammenhang mit Mieterwechseln, insbesondere Maklerkosten; der Betrag, der nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) für die Bildung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt werden musste; Verwaltungsaufwand der Emittentin aus der Beauftragung Dritter; hierunter können insbesondere fallen: Kosten für die Erstellung der vierteljährlichen Marktwerteinschätzungen, die Grundlage eines regelmäßigen Investorenreportings sind; die Dienstleistungsgebühr, die die Emittentin an die Finexity AG für die gesamte Verwaltung einschließlich der Anlegerbetreuung und - verwaltung in Höhe von bis zu 1.500,00 1.230,00 € je angefangenes Kalenderjahr zahlt; sonstige der Emittentin von Dritten in Rechnung gestellte Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit der Verwaltung der Emittentin, sofern diese nicht auf der Grundlage des Dienstleistungsvertrags mit der Finexity AG von dieser getragen werden (z.B. Bankgebühren); die Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung für den geschäftsführenden Gesellschafter (Komplementär) der Emittentin; Instandhaltungskosten für die Immobilie(n); Kosten für Investitionen in Anlagegüter (Küche, Ausstattung, etc.); Zins- und Tilgungszahlungen an die finanzierende Bank aus der anteiligen Fremdfinanzierung der Immobilie(n); und Der den Anlegern hiernach zustehende Betrag in Höhe von 88,90 % des Mietverwaltungsüberschusses ist vorbehaltlich der „Anleger-Mietverwaltungsüberschuss“. Letzte Zinsberechnung nach Veräußerung der Immobilie(n). Im Falle der Veräußerung der Immobilie(n) gilt bei der Ermittlung des Mietverwaltungsüberschusses für das Kalenderjahr der Veräußerung folgendes: Die Beträge, die gemäß Ziff. 4.2.1.3 als Vorschuss für Kosten 4.3.2: des Betrages, der Sondereigentumsverwaltung gezahlt erforderlich ist, um eine Liquiditätsrücklage der Emittentin (d.h. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und nicht vollständig genutzt wurden, und solche, die gemäß Schecks i.S.d. § 266 Abs. 2 Buchst. B. Ziff. 4.2.1.6 in den Vorjahren zur Bildung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt wurden, sind, soweit sie an die Emittentin zurückgezahlt wurden, den Netto- Kaltmieteinnahmen hinzuzurechnen;.

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Zinsen. 6.1 Grundsatz. : Die Verzinsung der Schuldverschreibungen ist variabel und erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen in Abhängigkeit von den erzielten Netto- Mieteinnahmen der Emittentin aus der Verwaltung der durch die Schuldverschreibungen teilfinanzierten Immobilie(n)Schuldverschreibun- gen finanzierten Immobilie. An einem Verlust nehmen die Schuldverschreibungsinhaber Schuldverschreibungsinha- ber nicht teil. . 6.2 Laufender Zins. : Den Schuldverschreibungsinhabern stehen 88,90 63,27 % des jährlichen Der MietverwaltungsüberschussesGbR-Mietverwaltungsüberschussals laufender Zins zu. Der Mietverwaltungsüberschuss entspricht den kalenderjährlichen Netto- Kaltmieteinnahmen Netto-Kalt- mieteinnahmen der GbR aus der Bewirtschaftung der durch die Schuldverschreibungen teilfinanzierten Immobilie(n), Finanzierten Immobilie abzüglich der folgenden Kosten der GbR 6.2.1 der Hausverwaltungskosten, soweit diese nicht von den Mietern der Immobilie(n) getragen ge- tragen werden; hierunter können insbesondere fallen: : a) nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu tragende Kosten (mit Ausnahme ins- besondere das Hausgeld; b) Kosten für die Verwaltung der Garagenkosten); GbR und von der GbR zu zahlende Steu- ern; c) Kosten der Garagenstellplatzverwaltung; ; d) Kosten für die Miet- und Objektverwaltung; ; e) Kosten der Sondereigentumsverwaltung; ; f) Kosten im Zusammenhang mit Mieterwechseln, insbesondere Maklerkosten; Makler- kosten; g) der Betrag, der nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) für die Bildung Bil- dung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt werden musste; h) ein Sicherheitsabschlag in Höhe von höchstens 6,80 % bezogen auf den kalenderjährlichen Netto-Kaltmieteinnahmen; i) Instandhaltungs- und Instandsetzungkosten für die Immobilie; j) Kosten für Investitionen in Anlagegüter (Küche, Ausstattung, etc.); Verwaltungsaufwand Der „Mietverwaltungsüberschuss“ entspricht 84,90 % des „GbR-Mietverwaltungsüber- schusses“, abzüglich 6.2.2 sämtlichen sonstiger liquiditätswirksamer Zahlungen der Emittentin aus der Beauftragung Dritteran Dritte; hierunter können insbesondere fallen: : a) Kosten für die Erstellung der vierteljährlichen von Marktwerteinschätzungen, die Grundlage eines regelmäßigen Investorenreportings sind; ; b) die Dienstleistungsgebühr, die die Emittentin an die Finexity AG für die gesamte Verwaltung einschließlich der Anlegerbetreuung und - verwaltung -verwaltung in Höhe von bis zu 1.500,00 2.075,00 € je angefangenes Kalenderjahr zahlt; ; c) sonstige der Emittentin von Dritten in Rechnung gestellte Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit der Verwaltung der EmittentinKosten, sofern diese nicht auf der Grundlage des Dienstleistungsvertrags mit der Finexity AG von dieser getragen werden (z.B. Bankgebühren); die ; 6.2.3 der Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung für den geschäftsführenden Gesellschafter Gesell- schafter (Komplementär) der Emittentin; Instandhaltungskosten für die Immobilie(n); Kosten für Investitionen in Anlagegüter (Küche, Ausstattung, etc.); ; 6.2.4 Zins- und Tilgungszahlungen an die finanzierende Bank aus der anteiligen Fremdfinanzierung Fremdfinan- zierung des Erwerbs der Immobilie(n)Beteiligung an der GbR; und Der den Anlegern hiernach zustehende Betrag in Höhe von 88,90 63,27 % des Mietverwaltungsüberschusses Mietverwal- tungsüberschusses ist der „Anleger-Mietverwaltungsüberschuss“. . 6.3 Letzte Zinsberechnung nach Veräußerung der Immobilie(n). ): Im Falle der Veräußerung der Immobilie(n) gilt bei der Ermittlung des Mietverwaltungsüberschusses für das Kalenderjahr Ka- lenderjahr der Veräußerung folgendes: Die Beträge, die gemäß Ziff. 4.2.1.3 6.2.1 c) als Vorschuss für Kosten der Sondereigentumsverwaltung Sondereigentums- verwaltung gezahlt und nicht vollständig genutzt wurden, und solche, die gemäß Ziff. 4.2.1.6 in den Vorjahren zur Bildung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt wurden, sind, soweit sie an die Emittentin zurückgezahlt wurden, den Netto- Kaltmieteinnahmen hinzuzurechnen;.

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Samples: Schuldverschreibungsbedingungen

Zinsen. Grundsatz. Die Verzinsung der Schuldverschreibungen ist variabel und erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen in Abhängigkeit von den erzielten Netto- Mieteinnahmen der Emittentin aus der Verwaltung der durch die Schuldverschreibungen teilfinanzierten Immobilie(n). An einem Verlust nehmen die Schuldverschreibungsinhaber nicht teil. Laufender Zins. Den Schuldverschreibungsinhabern stehen 88,90 94,9 % des jährlichen „Mietverwaltungsüberschusses“ als laufender Zins zu. Der Mietverwaltungsüberschuss entspricht den kalenderjährlichen Netto- Kaltmieteinnahmen aus der Bewirtschaftung der durch die Schuldverschreibungen teilfinanzierten Immobilie(n), abzüglich der Hausverwaltungskosten, soweit diese nicht von den Mietern der Immobilie(n) getragen werden; hierunter können insbesondere fallen: nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu tragende Kosten (mit Ausnahme der Garagenkosten); Kosten der Garagenstellplatzverwaltung; Kosten für die Miet- und Objektverwaltung; Kosten der Sondereigentumsverwaltung; Kosten im Zusammenhang mit Mieterwechseln, insbesondere Maklerkosten; der Betrag, der nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) für die Bildung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt werden musste; Verwaltungsaufwand der Emittentin aus der Beauftragung Dritter; hierunter können insbesondere fallen: Kosten für die Erstellung der vierteljährlichen MarktwerteinschätzungenObjektgutachten, die Grundlage eines regelmäßigen Investorenreportings sind; die Die Dienstleistungsgebühr, die die Emittentin an die Finexity AG für die gesamte Verwaltung einschließlich der Anlegerbetreuung und - verwaltung in Höhe von bis zu 1.500,00 € je angefangenes Kalenderjahr zahlt; sonstige Sonstige der Emittentin von Dritten in Rechnung gestellte Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit der Verwaltung der Emittentin, sofern diese nicht auf der Grundlage des Dienstleistungsvertrags mit der Finexity AG von dieser getragen werden (z.B. Bankgebühren); die Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung für den geschäftsführenden Gesellschafter (Komplementär) der Emittentin; Instandhaltungskosten für die Immobilie(n); Kosten für Investitionen in Anlagegüter (Küche, Ausstattung, etc.); Zins- und Tilgungszahlungen an die finanzierende Bank aus der anteiligen Fremdfinanzierung der Immobilie(n); und Der den Anlegern hiernach zustehende Betrag in Höhe von 88,90 % des Mietverwaltungsüberschusses ist vorbehaltlich der „Anleger-Mietverwaltungsüberschuss“. Letzte Zinsberechnung nach Veräußerung der Immobilie(n). Im Falle der Veräußerung der Immobilie(n) gilt bei der Ermittlung des Mietverwaltungsüberschusses für das Kalenderjahr der Veräußerung folgendes: Die Beträge, die gemäß Ziff. 4.2.1.3 als Vorschuss für Kosten 4.3.2: des Betrages, der Sondereigentumsverwaltung gezahlt erforderlich ist, um eine Liquiditätsrücklage der Emittentin (d.h. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und nicht vollständig genutzt wurden, und solche, die gemäß Schecks i.S.d. § 266 Abs. 2 Buchst. B. Ziff. 4.2.1.6 in den Vorjahren zur Bildung einer Instandhaltungsrücklage gezahlt wurden, sind, soweit sie an die Emittentin zurückgezahlt wurden, den Netto- Kaltmieteinnahmen hinzuzurechnen;.

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