Zinskomponenten Musterklauseln

Zinskomponenten. Jährliches Zinsver- sprechen Sehen die Emissionsbezogenen Angaben ein jährliches Zinsversprechen (jährlich zahlbare feste Zinskomponente) vor, so gilt: Der Darlehensgeber erhält jährlich, beginnend mit dem in den Emissions- bezogenen Angaben genannten Datum, Zinsen auf den Darlehensbetrag auf Grundlage des in den Emissionsbezogenen Angaben genannten Zinssatzes. Bei der ersten Zahlung werden gegebenenfalls zusätzlich individuelle Vorlaufzinsen ausgezahlt, deren Höhe vom Zeitpunkt des Vertrags- schlusses abhängt (vgl. Ziffer 7.2 ADB). Endfälliges Zinsver- sprechen Sehen die Emissionsbezogenen Angaben ein endfälliges Zinsverspre- chen (endfällig zahlbare feste Zinskomponente) vor, so gilt: Der Darlehensgeber erhält einmalig ▪ drei (3) Monate nach dem Rückzahlungstag oder ▪ bei vorzeitiger Sonderkündigung des Darlehens (Ziffer 9.2.1) in- nerhalb von vier (4) Wochen nach Vertragsbeendigung (Kündi- gungstermin) Zinsen auf den Darlehensbetrag auf Grundlage des in den Emissionsbe- zogenen Angaben genannten Zinssatzes. Jährlicher Bonuszins Sehen die Emissionsbezogenen Angaben einen jährlichen Bonuszins (jährlich zahlbare variable Zinskomponente) vor, so gilt: Der Darlehensgeber erhält jährlich, beginnend mit dem in den Emissions- bezogenen Angaben jeweils genannten Datum, Bonuszinsen in Höhe des in den Emissionsbezogenen Angaben jeweils genannten prozentualen Anteils an der in den Emissionsbezogenen Angaben jeweils genannten Kennziffer (Umsatz, Gewinn, EBIT oder EBITDA im jeweils vorangegan- genen abgeschlossenen Geschäftsjahr; zu den Definitionen der Kennzif- fern vgl. oben). Bei der ersten Zahlung werden gegebenenfalls zusätzlich individuelle Vorlaufzinsen ausgezahlt, deren Höhe vom Zeitpunkt des Vertrags- schlusses abhängt (vgl. Ziffer 7.2 ADB). Die Bonuszinsberechtigung besteht für angebrochene Geschäftsjahre je- weils linear zeitanteilig (auf taggenauer Basis); mit anderen Worten findet keine Zuordnung statt, wann innerhalb des jeweiligen Geschäftsjahres sich die jeweilige Kennziffer in welcher Weise entwickelt hat. Der jährliche Bonuszins unterliegt – soweit dessen Berechnung von der Individuellen Wirtschaftlichen Beteiligungsquote des Anlegers abhängig ist – der Verwässerung in derselben Weise wie Beteiligungen am Stammkapital:

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.