Zugang zu Diensten. Die Schweiz hat Zugang zu allen europäischen GNSS-Diensten, die Gegenstand dieses Abkommens sind, und zum PRS, der Gegenstand eines separaten PRS-Abkommens ist. Die Schweiz hat ihr Interesse am PRS bekundet und betrachtet diesen als ein wichtiges Element ihrer Teilnahme an den europäischen GNSS-Programmen. Die Vertragsparteien bemühen sich, ein PRS-Abkommen zu schließen, um die Teilnahme der Schweiz am PRS zu gewährleisten, sobald die Schweiz ein diesbezügliches Ansuchen vorgelegt und das Verfahren nach Artikel 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union abgeschlossen ist.
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Samples: Kooperationsabkommen, Kooperationsabkommen, Kooperationsabkommen
Zugang zu Diensten. Die Schweiz hat Zugang zu allen europäischen GNSS-Diensten, die Gegenstand dieses Abkommens sind, und zum PRS, der Gegenstand eines separaten PRS-PRS- Abkommens ist. Die Schweiz hat ihr Interesse am PRS bekundet und betrachtet diesen als ein wichtiges wichti- ges Element ihrer Teilnahme an den europäischen GNSS-Programmen. Die Vertragsparteien Ver- tragsparteien bemühen sich, ein PRS-Abkommen zu schließenschliessen, um die Teilnahme der Schweiz am PRS zu gewährleisten, sobald die Schweiz ein diesbezügliches Ansuchen vorgelegt und das Verfahren nach Artikel 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union abgeschlossen ist.
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