Zugangssicherung Musterklauseln

Zugangssicherung. Der Kunde ist verpflichtet, den Zugang zur HandelsplaNorm gegen Zugriff Dritter zu sichern. Hierfür erhält der Kunde personalisierte Sicherheitsmerkmale und Authentifizierungs- instrumente. Diese dürfen insbesondere nicht elektronisch gespeichert werden, müssen vor Ausspähung gesichert sein, dürfen nicht außerhalb der HandelsplaNorm eingegeben oder weitergegeben werden (z.B. in andere Online Systeme oder per E-Mail). Der Kunde haftet grundsätzlich gemäß den nachfolgen- den Regeln für eigene Schäden und entgangene Gewinne sowie Schäden der Bank bei einer Transaktion, die nicht oder nicht so wie durchgeführt von dem Kunden veranlasst wurde (unautori- sierte Transaktion):
Zugangssicherung. Der Zugang für Benutzer ist möglich auf der Grundlage von komplexen Kennwörtern und einer optionalen 2-Faktor-Authentifizierung. Die Komplexität und die Häufigkeit der Änderung von Kennwörtern kann vom Anwendungsverwalter eingestellt werden. Wir speichern keine Kennwörter von Benutzern. PVCRM nutzt eine umkehrbare Verschlüsselung, bei der Kennwörter sofort in einen Code (Hash) umgewandelt werden, der von Dritten nicht entziffert werden kann. Nach fünf nicht erfolgreichen Anmeldungen wird ein Account gesperrt, damit niemand endlos versuchen kann, ein Kennwort zu entschlüsseln. Anwendungsfelder können zusätzlich in den Anwendungseinstellungen IP- Adressen angeben, von denen aus eine Anmeldung möglich und erwünscht ist. Seitens PVCRM haben nur vom Kunden angewiesenes Support-Mitarbeiter und Systemverwalter von PVCRM Zugang zu den Daten. Mitarbeiter von PVCRM werden keinesfalls per E-Mail oder telefonisch vertrauliche Daten (z. B. Kennwörter) abfragen.
Zugangssicherung. Die Nutzer der VSPL-Applikationen autorisieren sich durch ein starkes Authentifizierungsverfahren, z.B. mittels der Bediens- tetenchipkarte der RUB oder mittels eines tokenbasierten Ein- malpasswortes. Die Noten für die Studierenden der Ruhr- Universität werden digital signiert. Die Authentifizierung als Be- rechtigter zur Bearbeitung der Daten wird über das Identitätsma- nagementsystem der RUB vorgenommen.
Zugangssicherung. Der Benutzerzugang ist auf der Basis komplexer Passwörter möglich. Die Komplexität und die Änderungsrichtlinien für Passwörter können vom Anwendungsadministrator festgelegt werden. Wir speichern keine Benutzerpasswörter. Tribe CRM verwendet eine irreversible Verschlüsselung, die Passwörter sofort in einen Code (Hash) umwandelt, der von Dritten nicht entschlüsselt werden kann. Nach 3 erfolglosen Anmeldeversuchen innerhalb von 5 Minuten wird ein Konto für eine bestimmte Zeit gesperrt, damit niemand endlos versuchen kann, ein Passwort zu knacken. Anwendungsadministratoren können in den Anwendungseinstellungen zusätzlich IP- Adressen angeben, von denen aus man sich anmelden kann und darf. Der Zugriff auf die Daten für Tribe CRM ist auf das vom Kunden benannte Supportpersonal von Tribe CRM beschränkt. Mitarbeiter von Tribe CRM werden niemals per E-Mail oder Telefon nach vertraulichen Informationen wie Passwortinformationen fragen.
Zugangssicherung. Der Benutzerzugang ist auf der Basis komplexer Passwörter und einer optionalen Zwei-Faktor-Authentifizierung möglich. Die Komplexität und die Änderungsrichtlinien für Passwörter können vom Anwendungsadministrator festgelegt werden. Wir speichern keine Benutzerpasswörter. PerfectView verwendet eine irreversible Verschlüsselung, die Passwörter sofort in einen Code (Hash) umwandelt, der von Dritten nicht entschlüsselt werden kann. Nach 3 erfolglosen Anmeldeversuchen innerhalb von 5 Minuten wird ein Konto für eine bestimmte Zeit gesperrt, damit niemand endlos versuchen kann, ein Passwort zu knacken. Anwendungsadministratoren können in den Anwendungseinstellungen zusätzlich IP- Adressen angeben, von denen aus man sich anmelden kann und darf. Der Zugriff auf die Daten für PerfectView ist auf das vom Kunden benannte Supportpersonal von PerfectView beschränkt. Mitarbeiter von PerfectView werden niemals per E-Mail oder Telefon nach vertraulichen Informationen wie Passwortinformationen fragen. Anhang 2: Beschreibung der Tätigkeiten des Verarbeiters Für die Definition der verwendeten Begriffe wird auf die PerfectView CRM Online- Verarbeitungsbedingungen verwiesen.

Related to Zugangssicherung

  • Mehrfachversicherung 22.1 Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist. 22.2 Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne dass der Versicherungsnehmer dies wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages verlangen. 22.3 Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat. Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.

  • Rechtsschutzversicherung Soweit der Rechtsanwalt auch beauftragt ist, den Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung zu führen, wird dieser von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung ausdrücklich befreit. In diesem Fall versichert der Mandant, dass der Versicherungsvertrag mit der Rechtsschutzversicherung weiterhin besteht, keine Beitragsrückstände vorliegen und in gleicher Angelegenheit keine anderen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte beauftragt sind.

  • Kfz-Haftpflichtversicherung Von Beitragssatz in % KH VK Schaden-/ SF-Klasse Rückstufung nach 1 Schaden 2 Schäden 3 und mehr Schäden Kalenderjahre SF 33 SF 16 SF 7 SF 1 34 SF 34 21 21 SF 32 SF 16 SF 6 SF 1 33 SF 33 21 22 SF 31 SF 15 SF 6 SF 1 32 SF 32 22 22 SF 30 SF 15 SF 6 SF 1 31 SF 31 22 22 SF 29 SF 14 SF 6 SF 1 30 SF 30 22 23 SF 28 SF 14 SF 5 SF ½ 29 SF 29 23 23 SF 27 SF 13 SF 5 SF ½ 28 SF 28 23 23 SF 26 SF 13 SF 5 SF ½ 27 SF 27 23 24 SF 25 SF 12 SF 4 SF ½ 26 SF 26 24 24 SF 24 SF 12 SF 4 SF ½ 25 SF 25 24 25 SF 23 SF 11 SF 4 SF ½ 24 SF 24 25 25 SF 22 SF 11 SF 4 SF ½ 23 SF 23 25 26 SF 21 SF 10 SF 3 SF ½ 22 SF 22 26 26 SF 20 SF 10 SF 3 SF ½ 21 SF 21 26 27 SF 19 SF 9 SF 3 SF ½ 20 SF 20 27 27 SF 18 SF 9 SF 2 0 19 SF 19 27 28 SF 17 SF 8 SF 2 0 18 SF 18 28 28 SF 16 SF 8 SF 2 0 17 SF 17 29 29 SF 15 SF 7 SF 1 0 16 SF 16 30 30 SF 14 SF 6 SF 1 0 15 SF 15 30 31 SF 13 SF 6 SF 1 0 14 SF 14 31 31 SF 12 SF 5 SF 1 0 13 SF 13 32 32 SF 11 SF 5 SF 1 0 12 SF 12 33 33 SF 10 SF 4 SF ½ M 11 SF 11 35 34 SF 9 SF 3 SF ½ M 10 SF 10 36 35 SF 8 SF 3 SF ½ M 9 SF 9 37 37 SF 7 SF 2 SF ½ M 8 SF 8 39 38 SF 6 SF 2 S M 7 SF 7 41 40 SF 5 SF 1 S M 6 SF 6 43 41 SF 4 SF 1 0 M 5 SF 5 45 43 SF 3 SF 1 0 M 4 SF 4 48 45 SF 2 SF ½ 0 M 3 SF 3 51 47 SF 1 0 M M 2 SF 2 55 50 SF ½ M M M 1 SF 1 60 53 S M M M - SF ½ 75 57 0 M M M - S 90 --- M M M M - 0 110 60 - M 160 85 35 und mehr SF 35 20 20 SF 35 SF 20 SF 8 SF 2 SF 34 SF 17 SF 7 SF 1

  • Haftpflichtversicherung Bei Abschluss einer Vereinbarung nach § 14 Abs. 6 AEG weist das EVU das Bestehen einer Haftpflichtversicherung im Sinne der Verordnung über die Haftpflichtversicherung der Eisenbahnen (Eisenbahnhaftpflichtversicherungsverordnung – EBHaftpflV) vom 21. Dezember 1995 [BGBl. I S. 2101] nach. Änderungen zum bestehenden Versicherungsvertrag zeigt es dem EIU unverzüglich schriftlich an.

  • Versicherung 5.1. Grundsätzlich ist bei Urlaubsreisen zu beachten, dass keine wertvollen Gegenstände, wichtige Dokumente etc. mitgenommen werden sollten. Bei wichtigen Dokumenten wird die Anfertigung und Verwendung von Kopien – soweit deren Gebrauch erlaubt ist - empfohlen. Der Diebstahl von Wertgegenständen kann nicht ausgeschlossen werden und ist vom Reisenden grundsätzlich selbst, als Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos, zu tragen. 5.2. Es wird empfohlen, eine Versicherung (Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung, Reisegepäckversicherung, Reisehaftpflichtversicherung, Auslandsreisekrankenversicherung, Verspätungsschutz, Personenschutz etc.), welche ausreichende Deckung ab dem Datum des Pauschalreisevertrages bis zum Ende der Pauschalreise gewährleistet, abzuschließen.

  • Datensicherung Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten nach den allgemein anerkannten Regeln von Wissenschaft und Technik (zumindest täglich) zu sichern, insbesondere, wenn Probleme auftreten oder Wartungsarbeiten bevorstehen oder auf Anweisung eines Supportmitarbeiters. AMTANGEE weist den Kunden hiermit auf das Erfordernis der angemessen rollierenden Datensicherung hin. Bei einem von AMTANGEE zu vertretendem Datenverlust haftet AMTANGEE höchstens in Höhe des bei Vorhandensein von Sicherungskopien erforderlichen Reproduktionsaufwandes.

  • Versicherungsschutz Der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung umfasst die Erfüllung begründeter und die Abwehr unbegründeter Haftpflichtansprüche. Im Rahmen eines Schiedsverfahrens gilt dies aber nur, soweit dem Versicherer die Verfahrensführung, insbesondere die Auswahl des Schiedsrichters und die Schiedsverfahrensordnung, überlassen wird. Der Versicherungsschutz der Eigenschadenversicherung umfasst die Erstattung der Eigenschäden. Dies gilt nur, soweit der Haftpflichtanspruch, die Kosten der Sanierungs- und Kostentragungspflicht oder der Eigenschaden den vereinbarten Selbstbehalt übersteigt. Ist dies der Fall, wird der Selbstbehalt von der Haftpflichtsumme, den Kosten der Sanierungs- und Kostentragungspflicht oder dem Eigenschaden abgezogen. Der Versicherungsschutz in der Umweltschadenversicherung umfasst die Prüfung gesetzlicher Verpflichtungen, die Abwehr unberechtigter Inanspruchnahmen und die Freistellung von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen gegenüber einer Behörde oder einem sonstigen Dritten. Der Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung umfasst die Erstattung der notwendigen Kosten.

  • Überversicherung Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interesses erheblich, so kann sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer verlangen, dass zur Beseitigung der Überversicherung die Versicherungssumme mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird. Ab Zugang des Herabsetzungsverlangens, ist für die Höhe des Beitrags der Betrag maßgebend, den der Versicherer berechnet haben würde, wenn der Vertrag von vornherein mit dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre. Hat der Versicherungsnehmer die Überversicherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

  • Versicherungswert Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungs- berechnung. a) Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). b) Für Kunstgegenstände (siehe § 13.1 a) dd) und Antiquitäten (siehe § 13.1 a) ee) ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte. c) Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert). d) Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt (siehe § 13.2) ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.

  • Versicherungsjahr Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate. Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Ver- sicherungsschein für den Vertragsbeginn angegebe- nen Zeitpunkt. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versiche- rungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre. Beispiel: Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten be- trägt das erste Versicherungsjahr 3 Monate, das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.