Versicherung-Definition

Versicherung. Der mit dem Versicherungsvertrag geleis- tete Versicherungsschutz. Außergerichtlicher Beistand - Tätigkeit, die mit dem Versuch einer Mediation zwischen den Parteien vorge- nommen wird, um eine Streitsache einvernehmlich beizu- legen und damit die Anrufung des Gerichts zu vermeiden. Dazu gehören Verfahren wie die zivilrechtliche Mediation, die Verhandlung mit Rechtsbeistand, das Schiedsverfah- ren, das paritätische Schlichtungsverfahren.
Versicherung ist der vom Absender auf dem Luftfrachtbrief angegebene Wert, der den Höchstbetrag darstellt, für den TNT das Risiko im Zusammenhang mit der Sendung übernimmt, und für den der Absender die erforderliche Kosten zahlt.
Versicherung. Die Versicherung richtet sich nach den Bedingungen der Versicherungsgesellschaft, bei der die Yacht versichert ist. Die Yacht verfügt über eine Kaskoversicherung und die Versicherung gegen Schäden durch Dritte. Schäden, die nicht unverzüglich dem Vermieter oder der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden, werden gemäß der Versicherungspolizze nicht anerkannt. In diesem Fall ist der Charterer persönlich für den Gesamtschaden verantwortlich, der sich aus der Nichtmeldung der Schäden ergibt. Die Versicherung deckt alle Schäden durch Franchise, die durch Witterungsbedingungen oder sonstige Naturkatastrophen verursacht werden, allerdings sind absichtlich verursachte Schäden nicht gedeckt. Die Kosten für die absichtlich verursachten Schäden sind nicht durch die Höhe der Kaution begrenzt, und der Charterer muss alle Kosten decken, die dadurch entstehen. Schäden an den Segeln und am Motor, die durch den Öl Mangel im Motor verursacht werden, sind von der Versicherung nicht gedeckt. Der Charterer trägt alle Kosten für diese Schäden.

Examples of Versicherung in a sentence

  • Der Versicherungsfall muss während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sein.

  • Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert, ist verpflichtet, dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitzuteilen.

  • Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.

  • Wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen, so erlischt die Versicherung bezüglich dieser Risiken.

  • Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangt.


More Definitions of Versicherung

Versicherung. Die Dokumentation über den abgeschlossenen Reiseversicherungs-Vertrag. Diese umfasst: den Versicherungs-Nachweis (z. B. Versicherungsschein), die Dokumente zum Versicherungs-Nachweis mit der Leistungs-Übersicht, den Hinweisen zum Datenschutz und den Versicherungs-Informationen und - Bedingungen sowie das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten.
Versicherung. Die Auftragnehmerin versichert sich für Schadenfälle, welche im Zusammenhang mit dem Datenmanagement der Werkinformationen entstehen können. Die versicherte Schadenhöhe beträgt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mindestens CHF 3 Mio pro Schadenfall. Die Versicherungsgesellschaft lautet xxxx, die Policennummer lautet xxxx. 7Dienstleistungen für Dritte Die Auftragnehmerin gewährt der Auftraggeberin, den in der Gemeinde tätigen Werken (vgl. Anhang A), der Aufsichtsstelle für den Leitungskataster sowie weiteren kommunalen Behörden (vgl. Anhang C) kostenlos Zugang zum Downloaddienst des Leitungskatasters. Die Auftragnehmerin erteilt Dritten kostenlos Auskunft zur den tätigen Werken und deren Planauskunftstellen. Die Auftragnehmerin darf weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Leitungskataster auf Grundlage der Stundenansätze aus den aktuellen Empfehlungen zur Honorierung von Architekten und Ingenieuren (KBOB) verrechnen. Dabei gelten folgende Obergrenzen:
Versicherung. Die Dokumentation über den abgeschlossenen Reiseversicherungs-Vertrag. Diese umfasst: den
Versicherung. Ist eine Versicherung „Pflicht“ oder „Nur auf Wunsch des Arbeit- nehmers“, bitte zwingend angeben von wem die Versicherung getragen wird. Soll das Verschleiß-Paket „Premium plus“ oder das Paket „Inspektion plus“ nur auf Wunsch des Arbeitnehmers abgeschlossen werden, muss das gewünschte Ver- sicherungspaket durch den einzel- nen Mitarbeiter beim Fachhändler entsprechend ausgewählt werden. Detaillierte Informationen zu allen Versicherungen finden Sie unter: xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxx- handbuch Versicherung- und Servicepakete
Versicherung. Das Fahrzeug ist als Selbstfahrermietfahrzeug wie folgt versichert: • Kfz Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 50 Mio. EUR pauschal. • Teil- und Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe des nachstehenden Betrages. • Schutzbrief (Pannenschutzbrief) der Kfz-Versicherung. Winterbereifung Das Fahrzeug ist während der Mietzeit in den Wintermonaten mit Winterreifen in ausreichender Profiltiefe ausgestattet. Ja ⃝ Nein ⃝ Zustellung, Abholung* Kosten für die Zustellung oder Abholung für das Fahrzeug sind vom Mieter nur zu entrichten, soweit der Vermieter das Fahrzeug vereinbarungsgemäß zum Mieter bringt und/oder dort abholt. Die Kosten für die Abholung des Fahrzeugs werden ferner berechnet, wenn der Mieter das Fahrzeug nicht wie vereinbart zum Vermieterzurückbringt, es sei denn das Fahrzeug ist wegen eines technischen Defektes, der nicht vom Mieter zu vertreten nicht mehr fahrbereit. Servicepauschale / Nutzgas** Das Wohnmobil wird dem Mieter mit einer voll befüllten Gasflasche zur Verfügung gestellt. Sollte dieser Gasvorrat für die gesamte Mietdauer nicht ausreichen, ist es Sache des Mieters auf eigene Kosten die Gasflasche entsprechend neu befüllen zu lassen bzw. auszutauschen. Ein bei der Rückgabe des Wohnmobils noch vorhandener Gasvorrat wird vom Vermieter nicht vergütet. Reinigung*** Die vereinbarten Kosten für die Endreinigung innen und/oder außen sind vom Mieter zu entrichten, sofern das Fahrzeug in nicht gereinigtem oder ungenügend gereinigtem Zustand an den Vermieter zurückgegeben wird, oder vereinbart ist, dass der Vermieter die Endreinigung durchführt. Die Endreinigung umfasst auch die Leerung des Fäkalien- u. Abwassertanks (soweit vorhanden). Wurde ein Termin für die Fahrzeugrückgabe bestimmt, endet das Mietverhältnis zu diesem Zeitpunkt, eine Kündigung ist dazu nicht erforderlich. Wegen Einzelheiten zur Vertragskündigung und Stornierungen wird der Mieter auf Ziffer 2 der allgemeinen Mietbedingungen hingewiesen. Es besteht Einvernehmen darüber, dass der Übergabetermin im gegenseitigen Einverständnis geändert werden kann. Der Tag der Übergabe sollte dann im Übergabeprotokoll vermerkt werden.
Versicherung bezeichnet den Versicherungsschutz, den eine versicherte Person im Rahmen der Police hat. VERSICHERTE PERSONEN sind Personen, die im Rahmen der Police versichert sind.
Versicherung. Eine Standard-Versicherung mit Selbstbeteiligung (Hitop, Endeavour und Euro Tourer: AUD 5.000; 4 & 6 Bett Camper: AUD 7.500; 4WD-Camper: AUD 8.000) je Schadenfall schützt bei Schäden am eigenen Fahrzeug oder gegenüber Dritten. Zusätzlich ist eine Kfz-Reise-Haftpflichtversicherung der HanseMerkur (Deckung max. EUR 1.000.000) eingeschlossen. Im Mietpreis ist eine Versicherung des Vermieters mit max. AUD 3.000 (AUD 5.000 bei Einzelunfällen mit Überschlag) Selbstbeteili- gung je Schadenfall eingeschlossen. Zusätzlich ist eine Kfz-Reise-Haftpflichtversicherung der Hanse- Merkur (Deckung max. EUR 1.000.000) eingeschlossen. Zusatzversicherungen (optional vor Ort) siehe auch Seite 29 Selbstbehaltsausschluss- Versicherung LIABILITY REDUCTI0N 0PTI0N 1 (LR01): Selbstbeteiligung je Schadensfall AUD 2.500; Kosten 2WD: AUD 30 pro Tag/max. AUD 1.500 pro Miete; Kosten 4WD: AUD 34 pro Tag/max. AUD 1.700 pro Miete. LIABILITY REDUCTI0N 0PTI0N 2 (VIP Cover): keine Selbstbeteiligung für 2WD bzw. AUD 500 für 4WD; Kosten 2WD: AUD 45 pro Tag/max. AUD 2.250 pro Miete; Kosten 4WD: AUD 49 pro Tag/max. AUD 2.450 pro Miete. Schäden an max. 2 Reifen und 1 Windschutzscheibe sowie Nutzungsausfallkosten nach Unfällen werden nur durch VIP Cover gedeckt. 4WD ADDITI0NAL C0VER (nur in Verbindung mit VIP Cover): keine Selbstbeteiligung; deckt bei 4WD‘s Schäden an Dach und Unterboden (bei Einzelunfällen mit Überschlag/Umkippen AUD 7.500 Selbstbeteiligung), Dachzelt, Reifen und Windschutz- scheibe (unbegrenzt), Markise sowie Abschlepp- und Bergungskosten auf vorab genehmigten 4WD-Routen; Kosten siehe Preiskasten. Schäden an Markise (außer für 4WD-Camper bei Abschluss der 4WD Additional Cover), Slide Out oder durch Einzelunfälle mit Überschlag/Umkippen werden von keiner Versicherung gedeckt. Schäden an Dach und Unterboden sind nur bei Buchung des Value Pack versichert, jedoch mit einer Selbstbeteiligung von max. AUD 7.500 (bei 4WD-Fahrzeugen mit 4WD ADDITI0NAL COVER entfällt die Selbstbeteiligung, wenn es sich nicht um einen Einzelunfall mit Überschlag/Umkippen handelt). ALL INCLUSIVE-VERSICHERUNG: keine Selbstbeteiligung. • Kosten bei Buchung vor 0rt: AUD 30 pro Tag, max. AUD 1.200 je Miete. • Kosten bei Buchung vorab über uns: siehe Preistabelle. Schäden an Reifen (max. 2), Windschutzscheibe (max. 1), Dach und Unterboden sowie Nutzungsausfallkosten sind nur durch die All Inclusive-Versicherung gedeckt. Der Ausschluss des Selbstbeteiligung gilt nicht bei Einzelunfall mit Überschlag. All Inclusiv...