Common use of Zugriff auf das mobile Endgerät Clause in Contracts

Zugriff auf das mobile Endgerät. Das mobile Endgerät darf nicht - auch nicht kurzfristig - an Dritte weitergegeben werden. • Eine kurzfristige Weitergabe an andere Schülerinnen und Xxxxxxx oder an Lehrkräfte ist erlaubt, soweit hierfür eine schulische Notwendigkeit besteht. • Im öffentlichen Raum darf die Ausstattung nicht unbeaufsichtigt sein. • Das mobile Endgerät ist in der ausgehändigten Schutzhülle aufzubewahren und darf es aus dieser nicht entfernt werden. Die Hülle schützt das Gerät und fängt kleinere Stöße und Stürze ab.

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Samples: Nutzungsbedingungen Für Endgeräte Von Schülerinnen Und Schülern, Nutzungsbedingungen Für Endgeräte Von Schülerinnen Und Schülern

Zugriff auf das mobile Endgerät. Das mobile Endgerät (nebst Zubehör) darf nicht - auch -auch nicht kurzfristig - kurzfristig- an Dritte weitergegeben wei- tergegeben werden. • Eine kurzfristige Weitergabe an andere Schülerinnen und Xxxxxxx oder an Lehrkräfte ist erlaubt, soweit hierfür eine schulische Notwendigkeit besteht. • Im öffentlichen Raum darf die Ausstattung das mobile Endgerät (nebst Ausstattung) nicht unbeaufsichtigt unbeauf- sichtigt sein. • Das mobile Endgerät ist in der ausgehändigten Schutzhülle aufzubewahren und es darf es aus dieser nicht entfernt werden. Die Hülle schützt das Gerät und fängt kleinere Stöße und Stürze ab.

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Samples: rng-nottuln.de

Zugriff auf das mobile Endgerät. Das mobile Endgerät ist durch den Verleiher nicht standardmäßig durch ein Passwort gesichert. • Das mobile Endgerät darf durch den Entleiher nicht - auch nicht kurzfristig - an Dritte weitergegeben werden. • Eine kurzfristige Weitergabe an andere Schülerinnen und Xxxxxxx oder an Lehrkräfte ist erlaubt, soweit hierfür eine schulische Notwendigkeit besteht. • Im öffentlichen Raum darf die Ausstattung nicht unbeaufsichtigt sein. • Das mobile Endgerät ist in der ausgehändigten Schutzhülle aufzubewahren und darf es aus dieser nicht entfernt werden. Die Hülle schützt das Gerät und fängt kleinere Stöße und Stürze ab.

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Samples: www.europaschuleherzogenrath.de

Zugriff auf das mobile Endgerät. Das mobile Endgerät darf nicht - auch nicht kurzfristig - an Dritte weitergegeben werden. • Eine kurzfristige Weitergabe an andere Schülerinnen und Xxxxxxx oder an Lehrkräfte ist erlaubt, soweit hierfür eine schulische Notwendigkeit besteht. • Im öffentlichen Raum darf die Ausstattung nicht unbeaufsichtigt sein. Das mobile Endgerät ist in der ausgehändigten Schutzhülle aufzubewahren und darf es aus dieser nicht entfernt werden. Die Hülle schützt das Gerät und fängt kleinere Stöße und Stürze ab.

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Samples: www.gs-rheinbach.de

Zugriff auf das mobile Endgerät. Das mobile Endgerät darf nicht - auch nicht kurzfristig - an Dritte weitergegeben werden. Eine kurzfristige Weitergabe an andere Schülerinnen und Schülerinnen/ Xxxxxxx oder an Lehrkräfte ist erlaubt, soweit hierfür eine schulische Notwendigkeit Begründung besteht. Im öffentlichen Raum darf die Ausstattung nicht unbeaufsichtigt sein. Das mobile Endgerät ist in der ausgehändigten Schutzhülle aufzubewahren und darf es aus dieser nicht entfernt werden. Die Hülle schützt das Gerät und fängt kleinere Stöße und Stürze ab.

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Samples: www.siegen.de

Zugriff auf das mobile Endgerät. Das mobile Endgerät darf nicht - auch nicht kurzfristig - an Dritte weitergegeben werden. • Eine kurzfristige Weitergabe an andere Schülerinnen und Xxxxxxx oder an Lehrkräfte ist erlaubt, soweit hierfür eine schulische Notwendigkeit besteht. • Im öffentlichen Raum darf die Ausstattung nicht unbeaufsichtigt sein. • Das mobile Endgerät ist in der ausgehändigten Schutzhülle aufzubewahren und darf es aus dieser nicht entfernt werden. Die Hülle schützt das Gerät und fängt kleinere Stöße und Stürze ab. • Die Nutzung einer eigenen Schutzhülle ist nur nach Rücksprache mit dem Entleiher in der Oberstufe gestattet und auf dem Übergabeprotokoll zu vermerken.

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Samples: wkge-en.de

Zugriff auf das mobile Endgerät. Das mobile Endgerät darf grundsätzlich nicht - auch nicht kurzfristig - an Dritte weitergegeben werden. • Eine kurzfristige Weitergabe an andere Schülerinnen und Xxxxxxx oder an Lehrkräfte ist erlaubt, soweit hierfür eine schulische Notwendigkeit besteht. • Im öffentlichen Raum darf die Ausstattung nicht unbeaufsichtigt sein. • Das mobile Sofern mit dem mobilen Endgerät eine Schutzhülle ausgehändigt wurde, ist das Gerät stets in der ausgehändigten Schutzhülle aufzubewahren und darf es aus dieser nicht entfernt werden. Die , da die Hülle schützt das Gerät schützt und fängt kleinere Stöße und Stürze ababfängt.

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Samples: www.pab-gesamtschule.de

Zugriff auf das mobile Endgerät. Das mobile Endgerät darf nicht - auch nicht kurzfristig - an Dritte weitergegeben werden. • Eine kurzfristige Weitergabe an andere Schülerinnen und Xxxxxxx oder an Lehrkräfte ist erlaubt, soweit hierfür eine schulische Notwendigkeit besteht. • Im öffentlichen Raum darf die Ausstattung nicht unbeaufsichtigt sein. Ergänzung sofern die Hardware mit einer Schutzhülle ausgeliefert wird: iPads: Das mobile Endgerät ist in der ausgehändigten Schutzhülle aufzubewahren und darf es aus dieser nicht entfernt werden. Die Hülle schützt das Gerät und fängt kleinere Stöße und Stürze ab.

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Samples: www.hamm.de