Zugriff auf personenbezogene Daten Musterklauseln

Zugriff auf personenbezogene Daten. Der Kunde stellt Madafa die personenbezogenen Daten gemäß der jeweiligen Leistungsbeschreibungen und AGB der ver schiedenen Microsoft Online Dienste bereit.
Zugriff auf personenbezogene Daten. 8.1 Bei der Erbringung von Leistungen im Rahmen der Fernwartung kann zum Teil nicht ausgeschlossen werden, dass Patientendaten für den Servicetechniker sichtbar sind. Diese personenbezogenen Daten werden weder für Zwecke der Fernwartung noch für andere Zwecke verwendet oder gespeichert.
Zugriff auf personenbezogene Daten. Der Kunde stellt der Telekom die personenbezogenen Daten bereit, ermöglicht Zugriff auf die personenbezogenen Daten oder erlaubt personenbezogene Daten zu verarbeiten, und zwar wie nachfolgend beschrieben: Die Bereitstellung der Daten an Telekom erfolgt, wie in Kapitel 2 und 3 der Leistungsbeschreibung Enterprise Mobility Management (EMM) geregelt.
Zugriff auf personenbezogene Daten. Der Kunde stellt der Telekom die personenbezogenen Daten bereit, ermöglicht ihm Zugriff auf die personenbezogenen Daten oder erlaubt ihm, die personenbezogenen Daten zu erheben und zwar wie nachfolgend beschrieben: Zur Datenübermittlung erhält der Kunde Cyber Defense Smart Endpunkte-Scanner, die der Kunde eigenverantwortlich auf allen zu überwachenden Systemen in der Kundeninfrastruktur installiert. Diese Scanner stellen eine verschlüsselte Verbindung zur Cyber Defense Smart Cloud (Telekom Rechenzentrum) her und übertragen Aktivitätsprotokolle zu einem kundeneigenen virtuellen Mandanten in der Cloud. Dies geschieht automatisch sobald die Installation der Scanner erfolgt ist und die Konnektivität zur Cloud eingerichtet wurde. Detaillierte Informationen zum Zugriff befinden sich in der „Leistungsbeschreibung Cyber Defense Smart Übermittlung durch den Verantwortlichen (Kunde) über gesicherte Verbindung: ………………………………. verschlüsselte Übermittlung mittels TLS, Version 1.2: ………………………………. Zugriff via Web-Portal mit Authentifizierung ………………………………. und/oder: Leistungen im Bereich der Wartung / Fernwartung / IT-Fehleranalyse : ………………………………………….. Software-Prüfung/Wartung per Fernzugriff für folgend(e) Softwareprodukt(e): Per Fernzugriff können Telekom Security Analysten und/oder Sub-Unterauftragsverarbeiter dedizierte Aktionen auf den Endpunkten durchführen, wie z.B. Kommandos oder Skripte ausführen, Prozesse stoppen, Endpunkte isolieren, den Zugriff durch unberechtigte Nutzer verhindern. Diese Aktionen dienen zum Schutz der Kundeninfrastruktur bei einem Cyber-Angriff. Für jede Aktion dieser Art bedarf es einer expliziten Einwilligung der vom Kunden der Telekom gegenüber benannten autorisierten Ansprechpartner. Zusätzlich werden Kundendaten für die Erbringung der Leistungen Überwachung und Analyse sicherheitsrelevanter Vorgänge sowie den Betrieb und die Wartung der Cyber Defense Smart Cloud-Plattform verarbeitet. Es werden folgende ergänzende Vereinbarungen getroffen: Willigt der Kunde ein, die Funktion „Auto-Remedation“ (Automatisierte Gegenmaßnahmen) für seinen Mandanten zu verwenden, greift das System ohne Einwirkung Dritter auf Endpunkte im Kundennetzwerk zu und führt vordefinierte Aktionen im Angriffsfalle durch, um die Infrastruktur des Kunden zu schützen. Dies erfolgt automatisiert per Fernzugriff. Für die Aufrechterhaltung des Betriebs und der Wartung der Cyber Defense Smart-Plattform greift der genehmigte diese Leistungen zu erbringen. Der Zugriff wird nachvo...
Zugriff auf personenbezogene Daten. Der Kunde stellt der Telekom die personenbezogenen Daten bereit, ermöglicht ihm Zugriff auf die personenbezogenen Daten oder erlaubt ihm, die personenbezogenen Daten zu erheben und zwar wie nachfolgend beschrieben: Leistungen im Bereich der Wartung / Fernwartung / IT-Fehleranalyse : Die Hotline hat über ein Tool Zugriff auf die Kundenhomepage und kann so Hilfestellung bei Kundenproblemen leisten. Der Dienstleister greift zu Wartungs- und Installationszwecken auf die Systeme und den Storage zu.
Zugriff auf personenbezogene Daten. Der Kunde stellt der Telekom die personenbezogenen Daten bereit, ermöglicht Zugriff auf die personenbezogenen Daten oder erlaubt personenbezogene Daten zu verarbeiten, und zwar wie nachfolgend beschrieben. Übermittlung durch den Kunden über gesicherte Verbindung: https:// und VPN-Verbindung zu den Microsoft Online- Diensten. Zugriff über einen Secure Data Room: Bei Batch-Import oder Batch Export von Kundendaten des Kunden in und aus den Microsoft Online Diensten verschlüsselte Übermittlung mittels: Standard-SQL Server-Zellenebenen-Verschlüsselung oder HTTPS TLS/SSL: und/oder: Leistungen der Wartung, Fernwartung oder Fehleranalyse: Im Einrichtungsfall oder Servicefall: Übermittlung über eine sichere Verbindung, verschlüsselte E-Mail für den Zugang zur Dynamics 365 Plattform und deren Online-Dienste Anwendungen, zur Datenerhebung über eine spezielle Import-Schnittstelle (z. B. per CRM-Import-Datensatz des Kunden oder manuellen Eintrag durch den Kunden oder durch den Kundensupport selbst). Die Bereitstellung der Daten an Telekom erfolgt, wie in § 5 Absatz 5.1 e) und h) „Mitwirkungs-leistungen des Kunden“ sowie des § 16 „Datenschutz“ der AGB IT-Leistungen / geregelt. Software-Prüfung/Wartung per Fernzugriff für folgend(e) Softwareprodukt(e): Microsoft Dynamics 365 Online-Dienste Prüfungs- und Wartungsarbeiten an Arbeitsplatzsystemen des Kunden werden nach Freigabe durch den jeweiligen Berechtigten / betroffenen Mitarbeiter des Kunden getroffen. Es erfolgt eine gesonderte Mitteilung (per Mail/telefonisch/schriftlich) über anstehende Prüfungs- und Wartungsarbeiten durch die Telekom an den Kunden vor Beginn der Arbeiten. Auf Anforderung des Kunden informiert Telekom, welche Arbeiten, wann und von welchen Mitarbeitern der Telekom durchgeführt werden. Telekom informiert wie diese Personen sich dem Kunden gegenüber identifizieren und authentifizieren werden. Über notwendige Datensicherungsmaßnahmen in den jeweiligen Verantwortungsbereichen der Telekom/des Kunden werden sich die Vertragsparteien bei Bedarf verständigen. Telekom wird von den ihr eingeräumten Zugriffsrechten, auch in zeitlicher Hinsicht, so Gebrauch machen, als dies für die ordnungsgemäße Durchführung der beauftragten Wartungs- und Prüfungsarbeiten notwendig ist.
Zugriff auf personenbezogene Daten. (Hinweis: Kommentar bitte nach Bearbeitung löschen: Bitte beschreiben, wie der Auftragsverarbeiter (Telekom) die personenbezogenen Daten empfängt bzw. Zugang dazu erhält, z. B. Übermittlung über eine sichere Verbindung, Zugang zum xy-System/zur xy-Anwendung, Datenerhebung über spezielle Schnittstellen usw.)
Zugriff auf personenbezogene Daten. Der Kunde stellt der Telekom die personenbezogenen Daten bereit, ermöglicht ihm Zugriff auf die personenbezogenen Daten oder erlaubt ihm, die personenbezogenen Daten zu erheben indem der Kunde diese Daten über eine gesicherte Internet, IP-VPN Verbindung übermittelt.
Zugriff auf personenbezogene Daten. Auf alle durch Nutzer in IServ eingestellten Dateien, Inhalte und Kommentare haben jeweils die Personen Zugriff, mit denen sie geteilt werden. Auf persönliche Daten hat nur der Nutzer Zugriff, auf gruppenbezogene Daten haben die Mitglieder der Gruppe Zugriff. Schulöffentliche Daten werden von ausgewählten Benutzern erstellt und sind für ausgewählte Gruppen oder alle Benutzer lesbar. Logs protokollieren Änderungen an Daten oder Zugriffe. 4 Der Anbieter hat insoweit Zugriff auf die bei der Nutzung von iServ anfallenden Daten, wie dies zur Erfüllung seiner Verpflichtung im Rahmen des mit der Schule abgeschlossenen Vertrags erforderlich ist.

Related to Zugriff auf personenbezogene Daten

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Fristen und Termine 1. Ist kein verbindlicher Leistungszeitpunkt vereinbart, gerät der Auftragnehmer erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber ihm zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung schriftlich gesetzt hat. Leistungsfristen beginnen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Auftraggeber geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie – sofern eine Anzahlung vereinbart wurde – ab deren Eingang zu laufen. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers verlängern die Leistungszeiten angemessen.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.