Angebotsgrundlagen Musterklauseln

Angebotsgrundlagen. Grundlage für unsere Angebote bildet die ÖNORM B 2110 „Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen – Werkvertragsnormen“ gemäß aktueller Ausgabe, welche im Auftragsfalle von den Vertragspartnern als Vertragsbestandteil erklärt wird. Kostenvoranschläge werden schriftlich erstellt. Nur schriftliche und entgeltliche Kostenvoranschläge sind verbindlich. Sofern aus verbindlichen Kostenvoranschlägen nichts anderes hervorgeht, sind wir an die darin enthaltenen Preisansätze Monate lang gebunden. Die angeführten Einheitspreise verstehen sich exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden von uns nicht akzeptiert.
Angebotsgrundlagen. Die Flocomobil GmbH hält sich an die in seinen Angeboten angegebenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Kalkulationsirrtümer behält sich die Flocomobil GmbH vor. Maßgebend sind die in dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung der Flocomobil GmbH genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt i. d Regel immer nach VOB (DIN 18334) außer es wird Sondervereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffen. Die Vertragsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer werden durch Finanzierungsvereinbarungen des Auftraggebers mit Dritten nicht berührt.
Angebotsgrundlagen. 1.1 Massgebend für die Lieferungen und die Ausführung von Montagearbeiten sind: a) Angebot,Pläne und technische Angaben des Unternehmers b) Pläne und technische Angaben des Bestellers c) die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen d) für Elektroinstallationsarbeiten: 13 SIA-Norm Nr. 118 (Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten), soweit in diesen AGB nicht davon abgewichen wird 14 SIA-Norm Nr. 137 (Elektrische Anlagen) 15 SIA-Norm Nr. 108 (Ordnung für Arbeiten und Honorare der Maschinen- und Elektroingenieure sowie verwandter Berufe) 1.2 Anlagebeschriebe, Entwürfe, Modelle, Zeichnungen und Berechnungen sind Eigentum des Unternehmers und dürfen ohne schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt noch Drittpersonen zugänglich gemacht werden, wenn er dafür nicht entschädigt wird.
Angebotsgrundlagen. Es wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen
Angebotsgrundlagen. In Ergänzung zu den vorgenannten Angebotsbedingungen bilden folgende Dokumente in der jeweils zum Zeitpunkt der Angebotslegung gültigen Fassung - einen integrierenden Vertragsbestandteil und haben Gültigkeit in nachstehender Reihenfolge: - Allgemeine Bedingungen für Lizenzierung von Healthineers Software (xxxxx://xxxxxx.xxxxxxxxxx.xxxxxxx.xxx/xxxxxxx_xxxx-xxxx_xxxx_xxxxxxxx- context- root/wcm/idc/groups/public/@at/documents/download/mda5/odew/~edisp/allge meine_lizenzbedingungen-07305728.pdf) - Cybersecurity Bedingungen (xxxxx://xxxxxx.xxxxxxxxxx.xxxxxxx.xxx/xxxxxxx_xxxx- hwem_ssxa_websites-context- root/wcm/idc/groups/public/@at/documents/download/mda5/odew/~edisp/cybersec urity_bedingungen-07305729.pdf) Dieser AV-Vertrag ergänzt und konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen des zwischen den Parteien abgeschlossenen Hauptvertrages. Der AV-Vertrag findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit dem Hauptvertrag in Zusammenhang stehen und bei denen Mitarbeiter von der Siemens Healthcare Diagnostics GmbH oder durch die Siemens Healthcare Diagnostics GmbH beauftragte Dritte personenbezogene Daten des Kunden oder dessen Kunden verarbeiten. § 1 Gegenstand, Art, Zweck und Dauer der Verarbeitung (1) Dieser AV-Vertrag ergänzt den zwischen den Parteien abgeschlossenen Hauptvertrag. Er bezieht sich auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Siemens Healthcare Diagnostics GmbH („SHD“) als „Auftragsverarbeiter“ im Auftrag des Kunden (dem "Verantwortlichen") im Rahmen des Hauptvertrags und regelt die datenschutzrechtlichen Pflichten der Parteien. (2) Art und Zweck der Verarbeitung: SHD verarbeitet personenbezogene Daten soweit dies erforderlich ist, um die im Hauptvertrag beschriebenen und vereinbarten Leistungen zu erbringen. (3) SHD und der Kunde sind für die Einhaltung der jeweils für sie geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen selbst verantwortlich. Der Kunde darf SHD keine personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, für welche die Rechtmäßigkeit einer Offenlegung an SHD nicht gegeben ist und für welche der Kunde keine gesetzliche Legitimation zur Verarbeitung hat. (4) Die Dauer der Auftragsverarbeitung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. § 2 Art der personenbezogenen Daten und Kategorien von Betroffenen In Abhängigkeit der Festlegungen des Hauptvertrages sind die Kategorien der betroffenen Personen insbesondere Mitarbeiter, Patienten, Kontaktpersonen des Kunden sowie Vertragspartner des Kunden und es sind insbesondere folg...
Angebotsgrundlagen. Zusätzliche, zu den vorliegenden AGBs geltende Angebotsgrundlagen welche auf dem vom Auftragsnehmer gesendeten Preisangebot oder auf der Auftragsbestätigung vermerkt sind gelten als vom Auf- traggeber bei Bestellung (wenn nicht innerhalb von 8 Tagen nach dem Ausstelldatum Auftragsbestätigung ein widersprechender Bescheid beim Auftragsnehmer eingegangen ist) als angenommen und sind bindend.
Angebotsgrundlagen. Soweit im Angebot oder im Angebotsschreiben nicht ausdrücklich anders angeboten, gelten Angebote für einen Zeitraum von vier Wochen ab Angebotsdatum. Soweit im Angebot oder im Angebotsschreiben nicht ausdrücklich anders angeboten, gelten folgende Zah- lungsbedingungen: 30 % bei Auftragserteilung 40 % bei Lieferung 20 % bei Inbetriebnahme 10 % nach erfolgreicher Abnahm e Alle Zahlungen sind auf eines der auf dem Briefbogen der ela-soft genannten Konten unter Angabe der Kun- dennummer, der Projektnummer und der Rechnungs- nummer sofort ohne Abzug zu leisten.

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  • Grundlagen 1. Das Sondervermögen (der Fonds)

  • Rechtsgrundlagen Häufig ist die Datenverarbeitung gesetzlich zulässig, weil sie für das Vertragsverhältnis erforderlich ist. Das gilt vor allem für das Prüfen der Antragsunterlagen, das Abwickeln des Vertrags und um Schäden und Leistungen zu bearbeiten. In bestimmten Fällen ist eine Datenverarbeitung nur zulässig, wenn Sie dazu ausdrücklich einwilligen. Beispiele: - Gesundheitsdaten, die wir in der Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherung verarbeiten. - In einigen Fällen verarbeiten wir Ihre Daten zu Werbezwecken nur, wenn Sie hierzu ausdrücklich eingewilligt haben. Um diese Einwilligung bitten wir Sie gesondert. In anderen Fällen verarbeiten wir Ihre Daten auf Grund einer allgemeinen Interessenabwägung, d. h. wir wägen unsere mit den jeweiligen Interessen des Betroffenen ab. Ein Beispiel: Wenn wir wegen einer Prozessoptimierung Daten an spezialisierte Dienstleister übermitteln und diese eigenverantwortlich arbeiten, schließen wir mit diesen Dienstleistern Verträge. Diese stellen sicher, dass die Dienstleister ein angemessenes Datenschutzniveau einhalten.

  • Rechnungsgrundlagen Als biometrischen Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 1998 von Xxxxx Xxx- xxxx. Als Altersgrenze ist die Vollendung des 65. Lebensjahres in Ansatz zu bringen. Der Rechnungszins beträgt 3,25 % in der Zeit bis zum Eintritt eines Versorgungsfalles und 5,25 % nach Eintritt eines Versorgungsfalles.

  • Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis von Einwilligungen sowie auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Einwilligungen können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden. Dies gilt auch für Einwilligungen, die bereits vor Inkrafttreten der DS-GVO erteilt wurden. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten personenbezogenen Daten.

  • Angebot – Angebotsunterlagen 2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich und unter Vorbehalt eines Zwischenverkaufs, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. 2.2 Die vom Besteller gelieferten Unterlagen (Angaben, Zeichnungen, Muster, Modelle oder dergleichen) sind für uns maßgebend; der Besteller haftet für ihre inhaltliche Richtigkeit, technische Durchführbarkeit und Vollständigkeit; wir sind nicht verpflichtet, eine Überprüfung derselben durchzuführen. 2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

  • Bemessungsgrundlage Grundlage der Bemessung des Entgeltes für die Benutzung der Serviceeinrichtung und die Erbringung von Leistungen sind die Entgeltgrundsätze und Entgelte des EIU. Die Darlegung der Entgeltgrundsätze erfolgt in den NBS-BT. Die Darlegung der Entgelte erfolgt in der als Anlage zu den NBS genommenen Liste der Entgelte.

  • Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung Die informa HIS GmbH verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 f DSGVO. Dies ist zulässig, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die informa HIS GmbH selbst trifft keine Entscheidungen über den Abschluss eines Versicherungsvertrages oder über die Regulierung von Schäden. Sie stellt den Versiche- rungsunternehmen lediglich die Informationen für die diesbezügliche Entscheidungs- findung zur Verfügung. Die Daten im HIS stammen ausschließlich von Versicherungsunternehmen, die diese in das HIS einmelden.

  • Grundstücksbenutzung 14.1. Anschlussnehmer und Anschlussnutzer, die Grundstückseigentümer sind, haben für Zwecke der Versorgung durch den Netzbe- treiber das Anbringen und Verlegen von Leitungen nebst Zubehör, insbesondere Verteilungsanlagen, über ihre im gleichen Netzgebiet liegenden Grundstücke sowie erforderliche Schutzmaßnahmen unentgeltlich zuzulassen. Diese Pflicht betrifft Grundstücke, die an das Verteilernetz angeschlossen sind, die vom Eigentümer in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Gasversorgung eines angeschlossenen Grundstücks genutzt werden oder für die die Möglichkeit der Gasversorgung sonst wirt- schaftlich vorteilhaft ist. Die Pflicht entfällt, wenn die Inanspruchnahme der Grundstücke den Eigentümer mehr als notwendig oder in unzumutbarer Weise belasten würde. 14.2. Der Grundstückseigentümer ist rechtzeitig über Art und Umfang der beabsichtigten Inanspruchnahme des Grundstücks zu be- nachrichtigen. 14.3. Der Grundstückseigentümer kann die Verlegung der Einrichtungen verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind. Die Kosten der Verlegung hat der Netzbetreiber zu tragen; dies gilt nicht, soweit die Einrichtungen aus- schließlich dem Anschluss des Grundstücks dienen. 14.4. Wird der Netzanschlussvertrag beendet, so hat der Anschlussnehmer, der Grundstückseigentümer ist, die auf seinen Grundstü- cken befindlichen Einrichtungen noch drei Jahre unentgeltlich zu dulden, es sei denn, dass ihm dies nicht zugemutet werden kann. Dies gilt bei einer Einstellung der Anschlussnutzung entsprechend für den Anschlussnutzer, der Grundstückseigentümer ist. 14.5. Muss zum Netzanschluss des Grundstücks ein Druckregler oder eine besondere Absperreinrichtung angebracht werden, so kann der Netzbetreiber verlangen, dass der Anschlussnehmer einen geeigneten Raum oder Platz unentgeltlich für die Dauer des Netzanschlussverhältnisses des Grundstücks zur Verfügung stellt. Der Netzbetreiber darf die Einrichtungen auch für andere Zwecke benutzen, soweit dies für den Anschlussnehmer zumutbar ist. Wird das Netzanschlussverhältnis für das Grundstück beendet, so hat der Anschlussnehmer den Druckregler noch drei Jahre unentgeltlich zu dulden, es sein denn, dass ihm dies nicht zugemutet werden kann. 14.6. Der Anschlussnehmer, der zugleich Grundstückseigentümer ist, wird auf Wunsch des Netzbetreibers einen Dienstbarkeitsver- trag abschließen, auf dessen Basis er dem Netzbetreiber die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit im Grund- buch bewilligt. Sofern der Anschlussnehmer nicht Grundstückseigentümer ist, wird er auf Wunsch des Netzbetreibers die Zu- stimmung des Grundstückseigentümers zum Abschluss des Dienstbarkeitsvertrages und der Bewilligung zur Eintragung der be- schränkt persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch beibringen. Mit Eintragung dieser Dienstbarkeit im Grundbuch zahlt der Netzbetreiber dem Grundstückseigentümer eine einmalige Entschädigung nach den allgemeinen Entschädigungssätzen. Die Kosten für die Eintragung trägt der Netzbetreiber. 14.7. Verändern sich die Eigentumsverhältnisse am angeschlossenen Objekt nachträglich in der Art und Weise, dass der Netzan- schluss über Grundstücke Dritter verläuft, ist der Anschlussnehmer verpflichtet, die Kosten der Umverlegung zu tragen, wenn der Dritte berechtigt die Umverlegung des Netzanschlusses oder von Leitungen auf Kosten des Netzbetreibers fordert. 14.8. Die vorstehenden Absätze gelten nicht für öffentliche Verkehrswege und –flächen sowie für Grundstücke, die durch Planfeststel- lung für den Bau von öffentlichen Verkehrsflächen und –wegen bestimmt sind.

  • Rechtliche Grundlagen Grundlage des Gesamtarbeitsvertrages sind folgende liechtensteinischen Gesetze und die dazu gehörenden Verordnungen: • Gesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen, LGBl. 2007 Nr. 101 • Gesetz über die Entsendung von Arbeitnehmern (Entsendegesetz), LGBl. 2000 Nr. 88 • Gesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (Arbeitsvermitt- lungsgesetz), LGBl. 2000 Nr. 103 • Gesetz über die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmerschaft in den Betrieben (Mitwirkungsgesetz), LGBl. 1997 Nr. 211 • Gesetz über die amtliche Statistik (Statistikgesetz), LGBl. 1976 Nr. 44 • Gesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz), LGBl. 1999 Nr. 96 • Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (Arbeitsvertragsrecht), §1173a, Art. 1ff. ABGB • Gesetz über die Krankenversicherung, LGBl. 1971 Nr. 50 • Gesetz über die obligatorische Unfallversicherung (Unfallversicherungsgesetz; UVG), LGBl. 1990 Nr. 46 • Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge, LGBl. 1988 Nr. 12 • Gesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz; ArG), LGBl. 1967 Nr. 6) Der vorliegende GAV erweitert diese gesetzlichen Bestimmungen.

  • Grundlage Der vereinbarte Mietzins gilt für die vereinbarte Zeitdauer bei einem einschichtigen Betrieb von max. 10 Stunden pro Tag, ohne Samstag und Sonntag, oder für die vereinbarte Anzahl von Einsätzen. Bei mehrschichtigem Betrieb oder einer grösseren Anzahl von Einsätzen ist ein Zuschlag zum verein- barten Mietzins zu entrichten. Der Mietzins ist auch dann für die ganze Mietdauer geschuldet, wenn die normale Betriebszeit nicht voll ausgenützt oder das Mietobjekt vor Ablauf der Mietdauer zurückgegeben wird. Im vereinbarten Mietzins sind die Transport-, Montage-, Demontage-, Verpackungs- und Versicherungskosten nicht in- begriffen; diese werden zusätzlich berechnet. Das Mietobjekt wird dem Mieter transportverladen auf den Arealen des Vermieters zur Verfügung gestellt.