ZULASSUNG UND PLATZZUTEILUNG. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, dem Aussteller ein Angebot zukommen zu lassen. Die Zusendung eines Angebots einschließlich Platzzuteilung liegt im alleinigen Ermessen des Ver- anstalters. Handelsvertreter und Importeure können für die von ihnen vertretenen Firmen aus- stellen. Auf der Messe dürfen nur die Produktgruppen, die auf der Messewebsite angeführt sind, ausgestellt, beworben und verkauft werden. Der Aussteller ist verpflichtet, seine Produkte wäh- rend der gesamten Messedauer uneingeschränkt auszustellen. Eine vorzeitige Schließung bzw. ein vorzeitiger Abbau des Messestandes sind unzulässig. Bei Verletzung dieser Verpflichtungen kann der Veranstalter den Vertrag fristlos beenden und Schadenersatzansprüche gegenüber dem Aussteller geltend machen. Aus der Übermittlung eines Angebots zur Messeteilnahme kann kein Rechtsanspruch auf Zulassung zu einer weiteren Messe abgeleitet werden. Der Veranstalter ist im alleinigen Ermessen und ohne Zustimmung des Ausstellers berechtigt, nachträglich eine Standfläche in einer anderen Lage zuzuweisen, die Größe der Standfläche bis zu einem Ausmaß von 10 % abzuändern, Ein- und Ausgänge zum Messegelände und zu den Hallen zu verlegen oder zu schließen oder sonstige bauliche Änderungen vorzunehmen. Bei Änderung der Größe der Standfläche wird das vereinbarte Entgelt an das geänderte Flächenausmaß angepasst. Wei- tere Ansprüche des Ausstellers, insbesondere Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter, sind ausgeschlossen. Der Aussteller ist verpflichtet, die gegenständlichen Messebedingungen, deren integrierende Vertragsbestandteile sowie weitere im Angebot genannte Bedingungen voll- ständig auf seine Mitarbeiter, Vertreter, Mitaussteller und dritte Messeteilnehmer zu überbinden und deren Einhaltung sicherzustellen und haftet für die Einhaltung der genannten Bestimmungen wie für eigenes Verschulden.
ZULASSUNG UND PLATZZUTEILUNG. 2.1 Die Entscheidung über die Zulassung von Ausstellern und Ausstellungsgegenständen sowie die Platzzuteilung trifft die LMS im Einvernehmen mit dem Ausstellerausschuss oder den ideellen Trägern.
2.2 Die Entscheidung über die Zulassung erfolgt nach pflicht- gemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der für die Ver- anstaltung zur Verfügung stehenden Flächenkapazitäten so- wie der Zwecksetzung und Struktur der Veranstaltung.
2.3 Die Zulassung erfolgt durch die schriftliche Standbestäti- gung der LMS mit Angabe des bereitgestellten Standes.
2.4 Mit der Standbestätigung erhält der Aussteller den Hal- lenplan mit seinem zugewiesenen Standplatz nebst weiter- führenden Informationen für die Messeplanung.
2.5 Die Aussteller werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die einzelnen Gewerke der Dienstleistungen er- gänzende AGB zur Anwendung kommen, die im Stuttgart Messe Service-Portal (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx) abrufbar sind.
2.6 Eine bereits erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn sich herausstellt, dass die Angaben des Anmelders in seiner Anmeldung in wesentlichen Punkten unvollständig, insbesondere in Bezug auf die Art des Unternehmens und die Ausstellungsgüter, oder in wesentlichen Punkten nicht wahrheitsgemäß sind und deshalb die Voraussetzungen für die Zulassung nicht vorgelegen haben. Dasselbe gilt, wenn die Zulassungsvoraussetzungen nachträglich entfallen.
ZULASSUNG UND PLATZZUTEILUNG. 2.1 Die Entscheidung über die Zulassung von Ausstellern und Ausstel- lungsgegenständen sowie die Platzzuteilung trifft die LMS im Einver- nehmen mit dem Ausstellerausschuss oder den ideellen Trägern.
2.2 Die Entscheidung über die Zulassung erfolgt nach pflichtge- mäßem Ermessen unter Berücksichtigung der für die Veranstaltung zur Verfügung stehenden Flächenkapazitäten sowie der Zwecksetzung und Struktur der Veranstaltung.
ZULASSUNG UND PLATZZUTEILUNG. 2.1 Die Entscheidung über die Zulassung von Ausstellern und Ausstellungsgegenständen sowie die Platzzuteilung trifft die LMS im Einvernehmen mit dem Ausstellerausschuss oder den ideellen Trägern.
2.2 Die Entscheidung über die Zulassung erfolgt nach pflicht- gemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der für die Ver- anstaltung zur Verfügung stehenden Flächenkapazitäten so- wie der Zwecksetzung und Struktur der Veranstaltung.
2.3 Die Zulassung erfolgt durch die schriftliche Standbestäti- gung der LMS mit Angabe des bereitgestellten Standes.
2.4 Mit der Standbestätigung erhält der Aussteller den Hal- lenplan mit seinem zugewiesenen Standplatz nebst weiter- führenden Informationen für die Messeplanung.
2.5 Eine bereits erteilte Zulassung kann widerrufen werden, wenn sich herausstellt, dass die Angaben des Anmelders in seiner Anmeldung in wesentlichen Punkten unvollständig, insbesondere in Bezug auf die Art des Unternehmens und die Ausstellungsgüter, oder in wesentlichen Punkten nicht wahrheitsgemäß sind und deshalb die Voraussetzungen für die Zulassung nicht vorgelegen haben. Dasselbe gilt, wenn die Zulassungsvoraussetzungen nachträglich entfallen.