Common use of Zulassungs- und versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge Clause in Contracts

Zulassungs- und versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge. Sofern vereinbart sind – abweichend von Ziff. 8.1 dieser BBR – mitversichert gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter aus Besitz, Halten und Gebrauch von Kraftfahrzeugen und Anhängern aller Art, die nach den Bestimmungen der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) zwar der Zulassungs- und Versicherungspflicht unterliegen, tatsächlich aber nicht zugelassen sind oder auch vom förmlichen Zulassungsverfahren gem. FZV befreit sind (selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h), soweit sie auf beschränkt öffentlichen Verkehrsflächen innerhalb des Betriebsgrundstücks oder mit einer behördlichen Ausnahmegenehmigung auf öffentlichen Wegen und Plätzen eingesetzt werden.

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