Zulässige Fehlergrenzen Anzeige Und Schreibeinrichtungen Musterklauseln

Zulässige Fehlergrenzen Anzeige Und Schreibeinrichtungen. 1. Prüfstandversuch vor dem Einbau a) Zurückgelegte Wegstrecke: ±1 v. H. der tatsächlichen Wegstrecke, die mindestens 1 km beträgt; b) Geschwindigkeit: tatsächliche Geschwindigkeit ±3 km/h; c) Zeit: ±2 Minuten pro Tag, jedoch nicht mehr als 10 Minuten nach 7 Tagen, wenn die aufziehfreie Laufzeit der Uhr nicht weniger als 7 Tage beträgt. 2. Beim Einbau a) zurückgelegte Wegstrecke: ±2 v. H. der tatsächlichen Wegstrecke, die mindestens 1 km beträgt; b) Geschwindigkeit: tatsächliche Geschwindigkeit ±4 km/h; c) Zeit: ±2 Minuten pro Tag oder ±10 Minuten nach 7 Tagen. 3. Im Betrieb a) zurückgelegte Wegstrecke: ±4 v. H. der tatsächlichen Wegstrecke, die mindestens 1 km beträgt; b) Geschwindigkeit: tatsächliche Geschwindigkeit ±6 km/h; c) Zeit: ±2 Minuten pro Tag oder ±10 Minuten nach 7 Tagen. 4. Die unter den Nummern 1, 2 und 3 genannten zulässigen Fehlergrenzen gelten für Temperaturen zwischen 0 und 40 °C; die Temperaturen werden unmittelbar am Gerät gemessen. 5. Die unter den Nummern 2 und 3 genannten zulässigen Fehlergrenzen gelten, wenn sie unter den unter Kapitel VI genannten Bedingungen ermittelt worden sind.
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