Messung der Anzeigefehler Musterklauseln

Messung der Anzeigefehler. Die Messung der Anzeigefehler beim Einbau und während der Benutzung wird unter folgenden Bedingungen durchgeführt, die als normale Prüfbedingungen anzusehen sind: – unbeladenes Fahrzeug in fahrbereitem Zustand; – Reifendruck gemäss den Angaben des Herstellers; – Reifenabnutzung innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenze; – Bewegung des Fahrzeugs: das Fahrzeug muss sich mit eigener Motorkraft geradlinig auf ebenem Gelände und mit einer Geschwindigkeit von 50 ±5 km/h fortbewegen; die Messung kann auch auf einem geeigneten Prüfstand durchgeführt werden, sofern sie eine vergleichbare Genauigkeit bietet. Anlage 1B47