Common use of Zuordnung von Entnahmestellen zu Bilanzkreisen Clause in Contracts

Zuordnung von Entnahmestellen zu Bilanzkreisen. Jede einzelne Entnahmestelle muss in ein vertraglich begründetes Bilanzkreissystem einbezogen sein, wobei jede einzelne Entnahmestelle genau dem Bilanzkreis zuzuordnen ist, bei dem der Lieferant den offenen Stromliefervertrag hat. Sind Netznutzer an höheren Spannungsebenen als der Niederspannung angeschlossen, und ist kein Ersatzlieferant vor Beginn der Ersatzbelieferung mitgeteilt worden, wird der Grundversorger als Lieferant bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Ersatzbelieferung informiert.

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Samples: Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag

Zuordnung von Entnahmestellen zu Bilanzkreisen. Jede einzelne Entnahmestelle muss in ein vertraglich begründetes Bilanzkreissystem einbezogen sein, wobei jede einzelne Entnahmestelle genau dem Bilanzkreis zuzuordnen zuzu- ordnen ist, bei dem der Lieferant den offenen Stromliefervertrag hat. Sind Netznutzer an höheren Spannungsebenen als der Niederspannung angeschlossenangeschlos- sen, und ist kein Ersatzlieferant vor Beginn der Ersatzbelieferung mitgeteilt worden, wird der Grundversorger als Lieferant bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Ersatzbelieferung Er- satzbelieferung informiert.

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Samples: Netznutzungsvertrag