Zuordnung zu den Tarifmerkmalen. 3.2.1. Die Zuordnung zu den Tarifmerkmalen gilt, solange die jeweili- gen Voraussetzungen erfüllt sind. Änderungen hat der Versicherungs- nehmer dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Bewirkt die Ände- rung auch eine Änderung der Zuordnung zu einer der Tarifmerkmals- klassen, wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Änderung nach der neuen Tarifmerkmalsklasse berechnet. 3.2.2. Fehlen die zur Zuordnung des Vertrages zu einer Tarifmerk- malsklasse notwendigen Angaben bei Abschluss des Vertrages, gilt die Tarifmerkmalsklasse mit dem höchsten Beitrag als vereinbart. Werden die Angaben später nachgeholt, gilt der Beitrag nach der zutreffenden Tarifmerkmalsklasse ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Meldung beim Versicherer als vereinbart. 3.2.3. Der Versicherer ist berechtigt, jährlich einmal die Angaben für die Zuordnung des Vertrages zu Tarifmerkmalsklassen zu prüfen und vom Versicherungsnehmer auf dessen Kosten entsprechende Nachweise anzufordern. Kommt der Versicherungsnehmer der Aufforderung des Versicherers nicht binnen eines Monats nach, wird der Beitrag vom Beginn des laufenden Versicherungsjahres an nach der Tarifmerkmals- klasse mit dem höchsten Beitrag berechnet. 3.2.4. Wurde der Versicherungsvertrag aufgrund schuldhaft unrichtiger Angaben des Versicherungsnehmers einer günstigeren Tarifmerkmals- klasse zugeordnet oder diese Zuordnung während der Vertragslaufzeit schuldhaft beibehalten, wird der Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nach der bei richtiger Zuordnung gel- tenden Tarifmerkmalsklasse berechnet und die Differenz nacherhoben. Zusätzlich wird eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbeitrages für das laufende Versicherungsjahr erhoben, die sofort fällig ist und nach der zutreffenden Tarifmerkmalsklasse berechnet wird. Insoweit werden die Rechte des Versicherers nach Teil B Abschnitt 3 Ziffer 1. ausge- schlossen.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung
Zuordnung zu den Tarifmerkmalen. 3.2.1. a) Die Zuordnung zu den Tarifmerkmalen gilt, solange die jeweili- gen jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Änderungen hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsneh- mer dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Bewirkt die Ände- rung Änderung auch eine Änderung der Zuordnung zu einer der Tarifmerkmals- klassenTarifmerkmalsklassen, wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Änderung nach der neuen Tarifmerkmalsklasse Ta- rifmerkmalsklasse berechnet.
3.2.2. Fehlen b) Xxxxxx die zur Zuordnung des Vertrages zu einer Tarifmerk- malsklasse Tarifmerkmals- klasse notwendigen Angaben bei Abschluss des Vertrages, gilt die Tarifmerkmalsklasse Ta- rifmerkmalsklasse mit dem höchsten Beitrag als vereinbart. Werden die Angaben später nachgeholt, gilt der Beitrag nach der zutreffenden Tarifmerkmalsklasse Ta- rifmerkmalsklasse ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Meldung beim Versicherer als vereinbart.
3.2.3. c) Der Versicherer ist berechtigt, jährlich einmal die Angaben für die Zuordnung des Vertrages zu Tarifmerkmalsklassen zu prüfen und vom Versicherungsnehmer auf dessen Kosten entsprechende Nachweise anzufordernan- zufordern. Kommt der Versicherungsnehmer der Aufforderung des Versicherers nicht binnen eines Monats nach, wird der Beitrag vom Beginn des laufenden Versicherungsjahres an nach der Tarifmerkmals- klasse mit dem höchsten Beitrag berechnet.
3.2.4. Wurde d) Xxxxx der Versicherungsvertrag aufgrund schuldhaft unrichtiger Angaben des Versicherungsnehmers einer günstigeren Tarifmerkmals- klasse zugeordnet oder diese Zuordnung während der Vertragslaufzeit schuldhaft beibehalten, wird der Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nach der bei richtiger Zuordnung gel- tenden Tarifmerkmalsklasse berechnet und die Differenz nacherhoben. Zusätzlich wird eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbeitrages für das laufende Versicherungsjahr erhoben, die sofort fällig ist und nach der zutreffenden Tarifmerkmalsklasse berechnet wird. Insoweit werden die Rechte des Versicherers nach Teil Abschnitt B Abschnitt 3 Ziffer 1. ausge- schlossen§ 1 und § 9 ausgeschlos- sen.
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Samples: Allgemeine Wohngebäudeversicherungsbedingungen, Allgemeine Wohngebäudeversicherungsbedingungen
Zuordnung zu den Tarifmerkmalen. 3.2.114.2.1. Die Zuordnung zu den Tarifmerkmalen gilt, solange die jeweili- gen Voraussetzungen erfüllt sind. Änderungen hat der Versicherungs- nehmer dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Bewirkt die Ände- rung auch eine Änderung der Zuordnung zu einer der Tarifmerkmals- klassen, wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Änderung nach der neuen Tarifmerkmalsklasse berechnet.
3.2.214.2.2. Fehlen die zur Zuordnung des Vertrages zu einer Tarifmerk- malsklasse notwendigen Angaben bei Abschluss des Vertrages, gilt die Tarifmerkmalsklasse mit dem höchsten Beitrag als vereinbart. Werden die Angaben später nachgeholt, gilt der Beitrag nach der zutreffenden Tarifmerkmalsklasse ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Meldung beim Versicherer als vereinbart.
3.2.314.2.3. Der Versicherer ist berechtigt, jährlich einmal die Angaben für die Zuordnung des Vertrages zu Tarifmerkmalsklassen zu prüfen und vom Versicherungsnehmer auf dessen Kosten entsprechende Nachweise anzufordern. Kommt der Versicherungsnehmer der Aufforderung des Versicherers nicht binnen eines Monats nach, wird der Beitrag vom Beginn des laufenden Versicherungsjahres an nach der Tarifmerkmals- klasse mit dem höchsten Beitrag berechnet.
3.2.414.2.4. Wurde der Versicherungsvertrag aufgrund schuldhaft unrichtiger unrichti- ger Angaben des Versicherungsnehmers einer günstigeren Tarifmerkmals- klasse Tarifmerk- malsklasse zugeordnet oder diese Zuordnung während der Vertragslaufzeit Vertrags- laufzeit schuldhaft beibehalten, wird der Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nach der bei richtiger Zuordnung gel- tenden geltenden Tarifmerkmalsklasse berechnet und die Differenz nacherhobennacherho- ben. Zusätzlich wird eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbeitrages für das laufende Versicherungsjahr erhoben, die sofort fällig ist und nach der zutreffenden Tarifmerkmalsklasse berechnet wird. Insoweit werden die Rechte des Versicherers nach Teil B Abschnitt 3 Ziffer 120. ausge- schlossenausgeschlos- sen.
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Samples: Tierhalterhaftpflichtversicherung
Zuordnung zu den Tarifmerkmalen. 3.2.1. a) Die Zuordnung zu den Tarifmerkmalen gilt, solange die jeweili- gen Voraussetzungen jeweiligen Vorausset- zungen erfüllt sind. Änderungen hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Bewirkt die Ände- rung Änderung auch eine Änderung der Zuordnung Zuord- nung zu einer der Tarifmerkmals- klassenTarifmerkmalsklassen, wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Änderung nach der neuen Tarifmerkmalsklasse berechnet.
3.2.2. b) Fehlen die zur Zuordnung des Vertrages zu einer Tarifmerk- malsklasse notwendigen Tarifmerkmalsklasse notwen- digen Angaben bei Abschluss des Vertrages, gilt die Tarifmerkmalsklasse mit dem höchsten Beitrag als vereinbart. Werden die Angaben später nachgeholt, gilt der Beitrag nach der zutreffenden Tarifmerkmalsklasse ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Meldung beim Versicherer als vereinbart.
3.2.3. c) Der Versicherer ist berechtigt, jährlich einmal die Angaben für die Zuordnung des Vertrages zu Tarifmerkmalsklassen zu prüfen und vom Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer auf dessen Kosten entsprechende Nachweise anzufordern. Kommt der Versicherungsnehmer der Aufforderung des Versicherers nicht binnen eines Monats nach, wird der Beitrag vom Beginn des laufenden Versicherungsjahres an nach der Tarifmerkmals- klasse Tarifmerkmalsklasse mit dem höchsten Beitrag berechnet.
3.2.4. Wurde d) Xxxxx der Versicherungsvertrag aufgrund schuldhaft unrichtiger Angaben des Versicherungsnehmers einer günstigeren Tarifmerkmals- klasse Tarifmerkmalsklasse zugeordnet oder diese Zuordnung während der Vertragslaufzeit schuldhaft beibehalten, wird der Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nach der bei richtiger Zuordnung gel- tenden geltenden Tarifmerkmalsklasse berechnet und die Differenz nacherhoben. Zusätzlich wird eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbeitrages für das laufende Versicherungsjahr erhoben, die sofort fällig ist und nach der zutreffenden Tarifmerkmalsklasse berechnet wird. Insoweit werden die Rechte des Versicherers nach Teil den §§ 1 und 9 des Abschnitt B Abschnitt 3 Ziffer 1. ausge- schlossenausgeschlossen.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Zuordnung zu den Tarifmerkmalen. 3.2.1. a) Die Zuordnung zu den Tarifmerkmalen gilt, solange die jeweili- gen jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Änderungen hat der Versicherungs- nehmer Versicherungsnehmer dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Bewirkt die Ände- rung Änderung auch eine Änderung der Zuordnung zu einer der Tarifmerkmals- klassenTarifmerkmalsklas- sen, wird der Beitrag die Prämie ab dem Zeitpunkt der Änderung nach der neuen Tarifmerkmalsklasse berechnet.
3.2.2. Fehlen b) Xxxxxx die zur Zuordnung des Vertrages zu einer Tarifmerk- malsklasse Tarifmerkmalsklasse notwendigen Angaben bei Abschluss des Vertrages, gilt die Tarifmerkmalsklasse mit dem der höchsten Beitrag Prämie als vereinbart. Werden die Angaben später nachgeholt, gilt der Beitrag die Prämie nach der zutreffenden Tarifmerkmalsklasse ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Meldung beim Versicherer als vereinbart.
3.2.3. c) Der Versicherer ist berechtigt, jährlich einmal die Angaben für die Zuordnung des Vertrages zu Tarifmerkmalsklassen zu prüfen und vom Versicherungsnehmer auf dessen Kosten entsprechende Nachweise Nach weise anzufordern. Kommt der Versicherungsnehmer der Aufforderung des Versicherers nicht binnen eines Monats nach, wird der Beitrag die Prämie vom Beginn des der laufenden Versicherungsjahres Versicherungsperiode an nach der Tarifmerkmals- klasse Tarifmerkmalsklasse mit dem der höchsten Beitrag Prämie berechnet.
3.2.4. Wurde d) Xxxxx der Versicherungsvertrag aufgrund schuldhaft unrichtiger Angaben des Versicherungsnehmers einer günstigeren Tarifmerkmals- klasse Tarifmerkmalsklasse zugeordnet oder diese Zuordnung während der Vertragslaufzeit schuldhaft beibehalten, wird der Beitrag die Prämie rückwirkend ab Beginn des der laufenden Versicherungsjahres Versicherungsperiode nach der bei richtiger Zuordnung gel- tenden geltenden Tarifmerkmalsklasse berechnet und die Differenz nacherhoben. Zusätzlich wird eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbeitrages einer Jahresprämie für das die laufende Versicherungsjahr Versicherungsperiode erhoben, die sofort fällig ist und nach der zutreffenden Tarifmerkmalsklasse berechnet wird. Insoweit werden die Rechte des Versicherers nach Teil B Abschnitt 3 Ziffer 1Ziff. ausge- schlossen23 AHB ausgeschlossen.
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Samples: Zusatzvereinbarung Zur Privathaftpflichtversicherung
Zuordnung zu den Tarifmerkmalen. 3.2.1. a) Die Zuordnung zu den Tarifmerkmalen gilt, solange die jeweili- gen jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Änderungen hat der Versicherungs- nehmer dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Bewirkt die Ände- rung Änderung auch eine Änderung der Zuordnung zu einer der Tarifmerkmals- klassenTarif- merkmalsklassen, wird der Beitrag die Prämie ab dem Zeitpunkt der Änderung nach der neuen Tarifmerkmalsklasse berechnet.
3.2.2. b) Fehlen die zur Zuordnung des Vertrages zu einer Tarifmerk- malsklasse Tarifmerkmals- klasse notwendigen Angaben bei Abschluss des Vertrages, gilt die Tarifmerkmalsklasse mit dem der höchsten Beitrag Prämie als vereinbart. Werden Wer- den die Angaben später nachgeholt, gilt der Beitrag die Prämie nach der zutreffenden zu- treffenden Tarifmerkmalsklasse ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Meldung beim Versicherer als vereinbart.
3.2.3. c) Der Versicherer ist berechtigt, jährlich einmal die Angaben für die Zuordnung des Vertrages zu Tarifmerkmalsklassen zu prüfen und vom Versicherungsnehmer auf dessen Kosten entsprechende Nachweise Nach- weise anzufordern. Kommt der Versicherungsnehmer der Aufforderung Auffor- derung des Versicherers nicht binnen eines Monats nach, wird der Beitrag die Prämie vom Beginn des der laufenden Versicherungsjahres Versicherungsperiode an nach der Tarifmerkmals- klasse Tarifmerkmalsklasse mit dem der höchsten Beitrag Prämie berechnet.
3.2.4. Wurde d) Xxxxx der Versicherungsvertrag aufgrund schuldhaft unrichtiger Angaben des Versicherungsnehmers einer günstigeren Tarifmerkmals- klasse Tarifmerk- malsklasse zugeordnet oder diese Zuordnung während der Vertragslaufzeit Ver- tragslaufzeit schuldhaft beibehalten, wird der Beitrag die Prämie rückwirkend ab Beginn des der laufenden Versicherungsjahres Versicherungsperiode nach der bei richtiger richti- ger Zuordnung gel- tenden geltenden Tarifmerkmalsklasse berechnet und die Differenz nacherhoben. Zusätzlich wird eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbeitrages einer Jahresprämie für das die laufende Versicherungsjahr erhobenVersicherungsperiode er- hoben, die sofort fällig ist und nach der zutreffenden Tarifmerkmalsklasse Tarifmerk- malsklasse berechnet wird. Insoweit werden die Rechte des Versicherers Versi- cherers nach Teil B Abschnitt 3 Ziffer 1Ziff. ausge- schlossen23 AHB ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Zuordnung zu den Tarifmerkmalen. 3.2.1. a) Die Zuordnung zu den Tarifmerkmalen gilt, solange die jeweili- gen jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Änderungen hat der Versicherungs- nehmer dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Bewirkt die Ände- rung Änderung auch eine Änderung der Zuordnung zu einer der Tarifmerkmals- klassenTarif- merkmalsklassen, wird der Beitrag die Prämie ab dem Zeitpunkt der Änderung nach der neuen Tarifmerkmalsklasse berechnet.
3.2.2. b) Fehlen die zur Zuordnung des Vertrages zu einer Tarifmerk- malsklasse Tarifmerkmals- klasse notwendigen Angaben bei Abschluss des Vertrages, gilt die Tarifmerkmalsklasse mit dem der höchsten Beitrag Prämie als vereinbart. Werden Wer- den die Angaben später nachgeholt, gilt der Beitrag die Prämie nach der zutreffenden zu- treffenden Tarifmerkmalsklasse ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Meldung beim Versicherer als vereinbart.
3.2.3. c) Der Versicherer ist berechtigt, jährlich einmal die Angaben für die Zuordnung des Vertrages zu Tarifmerkmalsklassen zu prüfen und vom Versicherungsnehmer auf dessen Kosten entsprechende Nachweise Nach- weise anzufordern. Kommt der Versicherungsnehmer der Aufforderung Auffor- derung des Versicherers nicht binnen eines Monats nach, wird der Beitrag die Prämie vom Beginn des der laufenden Versicherungsjahres Versicherungsperiode an nach der Tarifmerkmals- klasse Tarifmerkmalsklasse mit dem der höchsten Beitrag Prämie berechnet.
3.2.4. Wurde d) Xxxxx der Versicherungsvertrag aufgrund schuldhaft unrichtiger Angaben des Versicherungsnehmers einer günstigeren Tarifmerkmals- klasse Tarifmerk- malsklasse zugeordnet oder diese Zuordnung während der Vertragslaufzeit Ver- tragslaufzeit schuldhaft beibehalten, wird der Beitrag die Prämie rückwirkend ab Beginn des der laufenden Versicherungsjahres Versicherungsperiode nach der bei richtiger richti- ger Zuordnung gel- tenden geltenden Tarifmerkmalsklasse berechnet und die Differenz nacherhoben. Zusätzlich wird eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbeitrages Hö- he einer Jahresprämie für das die laufende Versicherungsjahr erhobenVersicherungsperiode erho- ben, die sofort fällig ist und nach der zutreffenden Tarifmerkmalsklasse Tarifmerkmals- klasse berechnet wird. Insoweit werden die Rechte des Versicherers nach Teil B Abschnitt 3 Ziffer 1Ziff. ausge- schlossen23 AHB ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung