Common use of Zurechnung des Vertreterwissens Clause in Contracts

Zurechnung des Vertreterwissens. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungs- nehmers geschlossen und kennt dieser den gefahrerheb- lichen Umstand, muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis ge- habt oder dies arglistig verschwiegen.

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Samples: www.ra-rhm.de, www.hlbs.de, www.pro-advokat.com

Zurechnung des Vertreterwissens. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungs- nehmers Versicherungsnehmers geschlossen und kennt dieser den gefahrerheb- lichen gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis ge- habt gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

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Samples: stbv-bremen.de, slp-vermittlerportal.de

Zurechnung des Vertreterwissens. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungs- nehmers geschlossen Versicherungsnehmers ge- schlossen und kennt dieser den gefahrerheb- lichen gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis ge- habt gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

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Samples: www.pro-advokat.com

Zurechnung des Vertreterwissens. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungs- nehmers Versicherungsnehmers geschlossen und kennt dieser den gefahrerheb- lichen gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis ge- habt gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

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Samples: deutsches-ehrenamt.de

Zurechnung des Vertreterwissens. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungs- nehmers Versicherungsnehmers geschlossen und kennt dieser den gefahrerheb- lichen gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln behan- deln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis ge- habt gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

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Samples: v-s-w.de

Zurechnung des Vertreterwissens. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungs- nehmers der Versicherungsnehmerin geschlossen und kennt dieser den gefahrerheb- lichen gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versicherungsnehmer die Versiche- rungsnehmerin so behandeln lassen, als habe er sie selbst davon Kenntnis ge- habt gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

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Samples: deutsches-ehrenamt.de