Common use of Zurverfügungstellung von Hardware Clause in Contracts

Zurverfügungstellung von Hardware. 6.1 Falls die Dienstleistungen des Quickline-Partners die Zurverfügungstel- lung von Modem/Routern, Set-Top-Boxen, Leitungen (nachfolgend «Hardware») umfasst, sorgt der Quickline-Partner für die Lieferung der Hardware an den vereinbarten Orten zu den vereinbarten Terminen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der Quickline-Partner Zutritt zu allen Lokalitäten erhält, sofern Installationsarbeiten dies erfordern. Der Quickline-Partner, seine Hilfspersonen und Subakkordanten sind indes- sen nicht verpflichtet, ihre Dienstleistungen unter gefährlichen Umstän- den zu erbringen. Solange der Kunde die gefährlichen Umstände nicht beseitigt, ruhen die Vertragspflichten des Quickline-Partners.

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Samples: ggs.ch, intergga.ch, quickline.ch

Zurverfügungstellung von Hardware. 6.1 Falls die Dienstleistungen des Quickline-Partners die Zurverfügungstel- lung Zurverfü- gungstellung von Modem/Routern, Set-Top-Boxen, Leitungen (nachfolgend «Hardware») umfasst, sorgt schliesst der Quickline-Partner für Part- ner die Lieferung der Hardware an den vereinbarten Orten zu den vereinbarten Terminenvereinbar- ten Terminen an. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der QuicklineQuick-Line-Partner Zutritt zu allen Lokalitäten erhält, sofern Installationsarbeiten dies erfordernum die erfor- derlichen Arbeiten auszuführen. Der Quickline-Partner, seine Hilfspersonen Hilf- spersonen und Subakkordanten sind indes- sen indessen nicht verpflichtet, ihre Dienstleistungen unter gefährlichen Umstän- den Umständen zu erbringen. Solange der Kunde die gefährlichen Umstände nicht beseitigt, ruhen die Vertragspflichten des Quickline-Partners.

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Samples: www.lkwg.ch