Werbemittel Musterklauseln

Werbemittel. Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der ge- nannten Elemente bestehen: - aus einem Bild und/oder Text, - aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (z. B. Banner), - aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z. B. Link). Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.
Werbemittel. 1. Um einen ordnungsgemäßen Aushang der im Vertrag enthaltenen Werbeträ- ger sicherzustellen, liefert der Auftraggeber dem Auftragnehmer die notwendige Anzahl von Plakaten einschließlich Ersatzmengen und sonstigem anzubringen- den Material kostenfrei und rechtzeitig an die vom Auftragnehmer mitgeteilte Versandanschrift. Die Ersatzmenge beträgt für 1-20 Plakate 20%, 21-999 Plakate 10%, 1.000-1.499 Plakate 7,5%, ab 1.500 Plakate 5%. Auf Wunsch des Auftrag- gebers übermittelt der Auftragnehmer die Standortverzeichnisse 2 Wochen vor Aushangbeginn. Entsprechen Plakate nicht den produktspezifischen bzw. techni- schen Vorgaben, erfolgt der Aushang erst nach Beseitigung der entsprechenden Mängel durch den Auftraggeber. 2. Plakate für CLP, CLP-W und CLS sind plano auf Palette 10 Arbeitstage vor dem Vorplakatierungstag in der vereinbarten Anzahl und in der erforderlichen Qualität anzuliefern. Digitale Inhalte sind in vorher vereinbarten und handelsüb- lichen Dateiformaten zu übermitteln, auch hier gilt die Frist von 10 Arbeitstagen. 3. Kann der Auftragnehmer den Vertrag nicht oder nicht fristgemäß durchführen, weil die Plakate bzw. die Motiv- / Plakatierungsanweisung nicht, verspätet bzw. nicht in der erforderlichen Anzahl oder Qualität geliefert worden sind, so entbindet das den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Mehrkosten, die we- gen der verspäteten Lieferung anfallen, zahlt der Auftraggeber. 4. Mit jeder Plakatsendung erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber folgende Angaben zu Anschrift, Telefon- und Faxnummer der Druckerei, Name des Sachbearbeiters in der Druckerei, Werbungtreibender und Agentur, Plakat- motiv (Marke / Produkt und Sujet), Plakatierungstermin (Woche), Format und Stückzahl. Die Angaben müssen deckungsgleich mit den Bezeichnungen in der Auftragsbestätigung sein. Verbindlich sind die Bezeichnungen der Auftragsbe- stätigung. 5. Verlangt der Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach Aushangende schriftlich die Rücksendung nicht verbrauchter Plakate, erfolgt die Rücksendung auf Kosten des Auftraggebers. Plakate, die während dieser Frist nicht zurückge- fordert wurden, gehen entschädigungslos in das Eigentum des Auftragnehmers über und können vom Auftragnehmer entsorgt werden. 6. Der Auftraggeber ist verantwortlich für Form und Inhalt der Motive sowie de- ren urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit. Der Auf- traggeber stellt den Auftragnehmer insofern von eventuellen Ansprüchen Dritter sowie von sämtlichen de...
Werbemittel. (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen, beispielsweise: · aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner), · aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link). (2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden vom Anbieter als Werbung deutlich kenntlich gemacht, ohne dass dies einer Genehmigung des Auftraggebers bedarf. Die Auswahl einer angemessenen Kennzeichnung bleibt dem Anbieter vorbehalten. (3) Hat der Verlag die optische und technische Gestaltung des Werbemittels für den Auftraggeber ausgeführt, so ist eine Verwendung dieser Vorlage zum Zweck anderweitiger Veröffentlichungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verlags gestattet. (4) Kosten des Anbieters für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen. (5) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass über die Werbemittel nicht auf Websites und oder Daten zugegriffen werden kann, die gegen geltendes Recht und/oder Rechte Dritter verstoßen und/oder unzumutbare Inhalte, insbesondere rassistischer, gewaltverherrlichender oder pornografischer Natur, aufweisen. Selbiges gilt für die Werbemittel an sich. Sollte dies doch der Fall sein, gilt ▇▇▇▇▇▇ 11.
Werbemittel. 2.1. Ein Werbemittel kann aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: • aus einem Bild oder Text, aus Tonfolgen und Bewegtbildern, • aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom AG genannten Online- und Mobile-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des AGs oder eines Dritten liegen. 2.2. Werbemittel, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden kenntlich gemacht. 2.3. Für die Veröffentlichung von Werbemitteln kommen grundsätzlich die Formate in Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind. Sonder- werbeformen sind nach Rücksprache und Prüfung durch den Verlag möglich. *ausgenommen ePaper und eMagazin; hier gelten die AGB für Anzeigen und Werbemittel in Zeitschriften und ihren elektronischen Ausgaben
Werbemittel. Die bereitgestellten Werbemittel im Partnerprogramm dürfen direkt für die geplanten Werbemaßnahmen genutzt werden. Selbstproduziertes Werbematerial darf hingegen nur nach einer schriftlichen Genehmigung von auxmoney für die Bewerbung genutzt werden. Eine Zustimmung via eMail ist hierbei ausreichend.
Werbemittel. 6.1 Für die Herstellung der Reproduktionsunterlagen trägt alleine der Auftraggeber zuständig. Diese hat er innerhalb eines angemessenen Zeitraumes, welches durch schriftliche Vereinbarung fixiert wird, dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Dieser wird nach Erhalt der Unterlagen (Materialen/Vorlagen) den Auftraggeber über etwaige ungeeignete oder beschädigte Unterlagen unverzüglich informieren. Bei nicht rechtzeitiger Übermittlung bzw Zurverfügungstellung der Reproduktionsunterlagen, was die Verzögerung der Schaltung bewirken könnte, wird der Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung entbunden. 6.2 Der Auftragnehmer ist zur Herausgabe der Reproduktionsunterlagen verpflichtet, wenn dies vom Auftraggeber innerhalb von vier Wochen nach Beendigung der Schaltzeit schriftlich verlangt wird. Anderenfalls gehen diese entschädigungslos in das Eigentum des Auftragnehmers über und berechtigen ihn zur Entsorgung. 6.3 Für sämtliche urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Verstöße, trägt der Auftraggeber die Verantwortung und die dadurch entstandenen Kosten. Der Auftraggeber ist sohin verhalten für Form und Inhalt der Werbespots sowie für deren urheber- und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit Sorge zu tragen. Dem Auftragnehmer obliegt sohin keine Prüfpflicht und Haftung. Der Auftragnehmer wird gegenüber allen Ansprüchen, die im Zusammenhang mit der betreffenden Werbevorführung gegenüber dem Auftragnehmer geltend gemacht werden könnten, schad- und klaglos halten.
Werbemittel. Von ▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ zur Verfügung gestellte HTML Codes und Werbemittel dürfen nicht vom Publisher verändert werden. Der Text bei Text-Links darf verändert und verkürzt werden, der Code darf aber nicht verändert werden. Des Weiteren dürfen die Werbemittel nur innerhalb des ▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ Partnerprogramms und auch nur auf den Seiten des Publishers genutzt werden, die er ursprünglich für das Partnerprogramm angemeldet hat. - ▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ Waren- und Markenzeichen dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung genutzt werden. - Die Einbindung der Werbemittel ist auf Nachfrage offenzulegen (ggf. durch Einbindungsnachweise, wie Screenshots). - Der Versand eines Newsletters mit Werbeangeboten von ▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ muss vorher schriftlich von ▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ genehmigt werden Der Publisher darf ▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ nur mit den Werbemitteln der aktuellen Affiliate Kampagnen bewerben. Sales, die aus Kampagnen außerhalb des Affiliate Marketings resultieren, werden nicht vergütet. - Die Weiterleitung von einer Tippfehler Domain (▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ oder ähnliches) auf eine Seite, die ausschließlich ▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ Werbemittel enthält, ist untersagt. - Das Erscheinen von Werbung von ▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ auf Layern, Pop-Ups, Pop-Unders oder Site- Unders darf nur ausdrücklicher Genehmigung erfolgen. Die Genehmigung bedarf der Schriftform. - Publisher dürfen keinerlei Werbemittel oder Links von ▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ auf Webseiten Dritter platzieren. Der Publisher muss der rechtmäßige Besitzer der Website sein.
Werbemittel. 2.1. Ein Werbemittel kann aus einem oder mehreren der nachstehend genannten Elemente bestehen: aus einem Bild oder Text, aus Tonfolgen und Bewegtbildern. 2.2. Werbemittel, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht. 2.3. Für die Schaltung von Werbemitteln kommen grundsätzlich die Formate in Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind. Sonderformate und -werbeformen sind nach Rücksprache mit der Verlag 8. Mai GmbH möglich.
Werbemittel. 1. Ein Werbemittel im Sinne dieser AGB kann aus einem oder mehreren Ele- menten bestehen, zum Beispiel: 2. Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht, ohne dass dies einer Genehmigung des Auftraggebers bedarf. Das Medienunternehmen ist bei der inhaltlichen Gestaltung des Umfeldes des Werbemittels grund- sätzlich frei, soweit vertraglich nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. 3. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass über die Werbemittel nicht auf irgendwelche Daten oder andere Websites zugegriffen werden kann, die gegen geltendes Recht oder gegen Rechte Dritter verstoßen und ins- besondere keine sittlich anstößigen (insbesondere rassistischen, porno- grafischen, gewaltverherrlichenden, beleidigenden, obszönen) Inhalte aufweisen. Sollte dies gleichwohl der Fall sein, so gelten die Ziffern VI. und
Werbemittel. (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann aus einem oder mehreren Ele- menten bestehen, zum Beispiel: - aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner), - aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link). (2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden vom Anbieter als Wer- bung deutlich kenntlich gemacht, ohne dass dies einer Genehmigung des Auftraggebers bedarf. Die Auswahl einer angemessenen Kennzeichnung bleibt dem Anbieter vorbehalten. (3) Hat der Anbieter die optische und technische Gestaltung des Werbemittels für den Auftraggeber ausgeführt, so ist eine Verwendung dieser Vorlage zum Zweck anderweitiger Veröffentlichungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters gestattet. (4) Kosten des Anbieters für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen. (5) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass über die Werbemittel nicht auf Websites und/oder Daten zuge- griffen werden kann, die gegen geltendes Recht und/oder Rechte Dritter verstoßen und/oder unzumutbare Inhalte, insbesondere rassistischer, gewaltverherrlichender oder pornografischer Natur, aufweisen. Selbiges gilt für die Werbemittel selbst. Sollte dies doch der Fall sein, gilt ▇▇▇▇▇▇ 9.