Werbemittel Musterklauseln

Werbemittel. (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u. a. Banner), aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken u. a. die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).
Werbemittel. 2.1. Ein Werbemittel kann aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: • aus einem Bild oder Text, aus Tonfolgen und Bewegtbildern, • aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom AG genannten Online- und Mobile-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des AGs oder eines Dritten liegen.
Werbemittel. (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: - aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner),
Werbemittel. (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:
Werbemittel. 5.1 Der Auftraggeber hat die für einen ordnungsgemäßen Aushang der im Vertrag enthaltenen Werbeträger notwen- dige Anzahl von Plakaten einschließlich Ersatzmenge und sonstigem anzubringenden Material kostenfrei und rechtzei- tig an die vom Auftragnehmer mitgeteilten Versandanschrif- ten zu liefern. Die Ersatzmenge pro Versandanschrift be- trägt 10 % zusätzlich der gebuchten Menge, mindestens je- doch 2 Ersatzplakate. Der Versand der Standortverzeichnisse erfolgt 3 Wochen vor Aushangbeginn. Plakate, welche nicht den produktspezifischen technischen Vorgaben entsprechen, kommen erst nach Beseitigung der entsprechenden Mängel durch den Auftraggeber in den Aushang.
Werbemittel. Von Picanova zur Verfügung gestellte HTML Codes und Werbemittel dürfen nicht vom Publisher verändert werden. Der Text bei Text-Links darf verändert und verkürzt werden, der Code darf aber nicht verändert werden. Des Weiteren dürfen die Werbemittel nur innerhalb des Picanova Partnerprogramms und auch nur auf den Seiten des Publishers genutzt werden, die er ursprünglich für das Partnerprogramm angemeldet hat. - Xxxxxxxx.xx Waren- und Markenzeichen dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung genutzt werden. - Die Einbindung der Werbemittel ist auf Nachfrage offenzulegen (ggf. durch Einbindungsnachweise, wie Screenshots). - Der Versand eines Newsletters mit Werbeangeboten von Xxxxxxxx muss vorher schriftlich von Xxxxxxxx genehmigt werden Der Publisher darf Xxxxxxxx nur mit den Werbemitteln der aktuellen Affiliate Kampagnen bewerben. Sales, die aus Kampagnen außerhalb des Affiliate Marketings resultieren, werden nicht vergütet. - Die Weiterleitung von einer Tippfehler Domain (xxx.xxxxxxxx.xx oder ähnliches) auf eine Seite, die ausschließlich Picanova Werbemittel enthält, ist untersagt. - Das Erscheinen von Werbung von Picanova auf Layern, Pop-Ups, Pop-Unders oder Site- Unders darf nur ausdrücklicher Genehmigung erfolgen. Die Genehmigung bedarf der Schriftform. - Publisher dürfen keinerlei Werbemittel oder Links von Picanova auf Webseiten Dritter platzieren. Der Publisher muss der rechtmäßige Besitzer der Website sein.
Werbemittel. Die bereitgestellten Werbemittel im Partnerprogramm dürfen direkt für die geplanten Werbemaßnahmen genutzt werden. Selbstproduziertes Werbematerial darf hingegen nur nach einer schriftlichen Genehmigung von auxmoney für die Bewerbung genutzt werden. Eine Zustimmung via E-Mail ist hierbei ausreichend. auxmoney kann die Zustimmung zur Verwendung von Werbematerial jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Verwendung der Wort-Bild-Marken „auxmoney“ in Werbemitteln und Texten ist für die Zwecke der Bewerbung von auxmoney oder des auxmoney Partnerprogramms unter Einhaltung der diesbezüglichen Vorgaben durch auxmoney grundsätzlich gestattet – hiervon ausgenommen ist die Registrierung von Domains oder die Erstellung von Seiten in sozialen Netzwerken unter Verwendung des Begriffs „auxmoney“ oder Falschschreibweisen. Entsprechende Domains, die vor der Änderung der auxmoney Partnerprogramm Nutzungsbedingungen am 22. Oktober 2019 registriert wurden, sind auxmoney auf Anforderung zum Selbstkostenpreis zu überlassen. Domains die ab dem 22. Oktober 2019. registriert wurden, sind auxmoney auf Anforderung kostenlos zu überlassen. Provisionen, die nach der Umstellung am 22. Oktober 2019 über Webseiten mit einer auxmoney-Domain zustande kommen, werden storniert.
Werbemittel. 1. Ein Werbemittel im Sinne dieser AGB kann aus einem oder mehreren Ele- menten bestehen, zum Beispiel:
Werbemittel. 5.1 Die Herstellung der Reproduktionsunterlagen ist Sache des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat auf eigene Kosten dem Auftragnehmer spätestens 1 Woche vor dem vereinbarten Schaltbeginn geeignete Reproduktionsunterlagen (Materialien/Vorlagen) zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über erkennbar ungeeignete oder beschädigte Reproduktionsunterlagen unverzüglich informieren. Der Auftragnehmer übernimmt auf Wunsch des Auftraggebers auf dessen Kosten die Herstellung der Werbemittel bzw. nimmt auf Wunsch des Auftraggebers erforderliche Anpassungen ungeeigneter Reproduktionsunterlagen auf dessen Kosten vor. Sofern der Auftraggeber die Reproduktionsunterlagen nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt und sich die Schaltung dadurch verzögert bzw. verkürzt, entbindet das den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Ersparte Aufwendungen hat sich der Auftragnehmer anrechnen zu lassen.
Werbemittel. 3.1 Ein Werbemittel im Sinne dieser Geschäftsbedingun- gen kann z.B. bestehen aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner) oder aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Kunden genannten Online- Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Kunden liegen (z.B. Link).