Zusammenarbeit der Vertragspartner. 2.1 Der Kunde teilt seine fachlichen und funktionalen Anforderungen an die Software dem Anbieter vollständig und detailliert mit und übergibt dem Anbieter rechtzeitig alle für die Erstellung der Software benötigten Unterlagen, Informationen und Daten. Dazu gehört auch die Beschreibung praxisgerechter und geeigneter Testfälle und –daten für die Beschaffenheitsprüfung (Ziffer 7.1). 2.2 Die Leistungsbeschreibung gibt die geschuldete Beschaffenheit der Software abschließend wieder. Änderungen der Leistungsbeschreibung erfolgen nur gemäß Ziffer 3. Der Anbieter erbringt Analyse-, Planungs- und Beratungsleistungen auch im Zusammenhang mit der Leistungsbeschreibung nur auf Grundlage eines gesonderten Vertrages gegen gesonderte Vergütung (siehe auch 1.5). 2.3 Der Anbieter hat den vom Kunden als Ansprechpartner (Ziffer 2.1 der AV AKI) benannten Projektleiter einzuschalten, soweit die Durchführung des Vertrages dies erfordert. Die Entscheidungen der Ansprechpartner sind schriftlich festzuhalten. 2.4 Ein Anspruch des Kunden auf Leistungserbringung bei ihm besteht nicht.
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Samples: Software Development Agreement
Zusammenarbeit der Vertragspartner. 2.1 Der Kunde teilt seine fachlichen und funktionalen Anforderungen an die Software dem Anbieter vollständig und detailliert mit und übergibt dem Anbieter rechtzeitig alle für die Erstellung der Software benötigten Unterlagen, Informationen und Daten. Dazu gehört auch die Beschreibung praxisgerechter und geeigneter Testfälle und –daten -daten für die Beschaffenheitsprüfung (Ziffer 7.1).
2.2 Die Leistungsbeschreibung gibt die geschuldete Beschaffenheit der Software abschließend wieder. Änderungen der Leistungsbeschreibung erfolgen nur gemäß Ziffer 3. Der Anbieter erbringt Analyse-Analyse, Planungs- und Beratungsleistungen auch im Zusammenhang mit der Leistungsbeschreibung nur auf Grundlage eines gesonderten Vertrages gegen gesonderte Vergütung (siehe auch Ziffer 1.5).
2.3 Der Anbieter hat den vom Kunden als Ansprechpartner (Ziffer 2.1 der AV AKIAGB) benannten Projektleiter einzuschaltenProjektleitereinzuschalten, soweit die Durchführung des Vertrages dies erfordert. Die Entscheidungen der Ansprechpartner sind Ansprechpartnersind schriftlich festzuhalten.
2.4 Ein Anspruch des Kunden auf Leistungserbringung bei ihm besteht nicht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zusammenarbeit der Vertragspartner. 2.1 Der Kunde teilt seine fachlichen und funktionalen Anforderungen an die Software dem Anbieter vollständig und detailliert mit und übergibt dem Anbieter rechtzeitig alle für die Erstellung der Software benötigten Unterlagen, Informationen und Daten. Dazu gehört auch die Beschreibung praxisgerechter und geeigneter Testfälle und –und-daten für die Beschaffenheitsprüfung (Ziffer 7.1).
2.2 Die Leistungsbeschreibung gibt die geschuldete Beschaffenheit der Software abschließend wieder. Änderungen der Leistungsbeschreibung erfolgen nur gemäß Ziffer 3. Der Anbieter erbringt Analyse-Analys-e, Planungs- und Beratungsleistungen auch im Zusammenhang mit der Leistungsbeschreibung nur auf Grundlage eines gesonderten Vertrages gegen gesonderte Vergütung (siehe auch sieheuach Ziffer 1.5).
2.3 Der Anbieter hat den vom Kunden als Ansprechpartner (Kapitel A, Ziffer 2.1 der AV AKI2.1) benannten Projektleiter einzuschalten, soweit die Durchführung des Vertrages dies erfordert. Die Entscheidungen der Ansprechpartner sind schriftlich festzuhalten.
2.4 Ein Anspruch des Kunden auf Leistungserbringung bei ihm besteht nicht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zusammenarbeit der Vertragspartner. 2.1 Der Kunde teilt seine fachlichen und funktionalen Anforderungen an die Software dem Anbieter vollständig und detailliert mit und übergibt dem Anbieter rechtzeitig alle für die Erstellung der Software benötigten Unterlagen, Informationen und Daten. Dazu gehört auch die Beschreibung praxisgerechter und geeigneter Testfälle und –daten -daten für die Beschaffenheitsprüfung (Ziffer 7.1).
2.2 Die Leistungsbeschreibung gibt die geschuldete Beschaffenheit der Software abschließend wieder. Änderungen der Leistungsbeschreibung erfolgen nur gemäß Ziffer 3. Der Anbieter erbringt Analyse-, Planungs- und Beratungsleistungen auch im Zusammenhang mit der Leistungsbeschreibung nur auf Grundlage eines gesonderten Vertrages gegen gesonderte Vergütung (siehe auch Ziffer 1.5).
2.3 Der Anbieter hat den vom Kunden als Ansprechpartner (Ziffer 2.1 der AV AKIBitkom) benannten Projektleiter einzuschalten, soweit die Durchführung des Vertrages dies erfordert. Die Entscheidungen der Ansprechpartner sind schriftlich festzuhalten.
2.4 Ein Anspruch des Kunden auf Leistungserbringung bei ihm besteht nicht.
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Zusammenarbeit der Vertragspartner. 2.1 2.1. Der Kunde teilt seine fachlichen und funktionalen Anforderungen an die Software dem Anbieter vollständig und detailliert mit und übergibt dem Anbieter rechtzeitig alle für die Erstellung der Software benötigten Unterlagen, Informationen und Daten. Dazu gehört auch die Beschreibung praxisgerechter und geeigneter Testfälle und –daten für die Beschaffenheitsprüfung (Ziffer 7.1).
2.2 2.2. Die Leistungsbeschreibung beruht auf den vom Kunden mitgeteilten fachlichen und funktionalen Anforderungen des Kunden. Die Leistungsbeschreibung gibt die geschuldete ge- schuldete Beschaffenheit der Software abschließend wieder. Änderungen der Leistungsbeschreibung Leis- tungsbeschreibung erfolgen nur gemäß Ziffer 3. Der Anbieter erbringt Analyse-, Planungs- und Beratungsleistungen auch im Zusammenhang mit der Leistungsbeschreibung nur auf Grundlage eines gesonderten Vertrages gegen gesonderte Vergütung (siehe auch 1.5).
2.3 2.3. Der Anbieter hat den vom Kunden als Ansprechpartner (Ziffer 2.1 der AV AKIcv cryptovi- sion GmbH) benannten Projektleiter einzuschalten, soweit die Durchführung des Vertrages Ver- trages dies erfordert. Die Entscheidungen der Ansprechpartner sind schriftlich festzuhaltenfestzu- halten.
2.4 2.4. Ein Anspruch des Kunden auf Leistungserbringung bei ihm besteht nicht.
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Samples: Software Development Agreement