Zusammenarbeit mit Drittunternehmen Musterklauseln

Zusammenarbeit mit Drittunternehmen. 8.1 P2 ist berechtigt, für die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen Drittunternehmen zu beauftragen. Grundsätzlich werden diese Drittunternehmen für P2 als Nachunternehmen oder im Rahmen einer Nachunternehmerkette tätig (vgl. Ziff. 3 Abs. 2 dieser AGB).
Zusammenarbeit mit Drittunternehmen. BMM ist berechtigt, hinsichtlich der Durchführung der Vertragsleistungen gemäß Punkt III, auch Drittunterneh- men zu beauftragen. Grundsätzlich werden diese Drittunternehmen für die BMM als Nachunternehmen tätig und stehen mit dem Auftraggeber nicht in einer direkten Vertragsverbindung.
Zusammenarbeit mit Drittunternehmen. 6.1 Die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG ist berechtigt, hinsichtlich der Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen auch Drittunternehmen zu beauftragen. Grundsätzlich werden diese Drittunternehmen für die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Xx.XX als Nachunternehmen tätig und stehen mit dem Auftraggeber nicht in einer direkten Vertragsverbindung. Nur insoweit die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG unfrankierte Sendungen übernimmt und diese Sendungen selbst mit dem Porto der Deutschen Post AG für den Absender frankiert, setzt die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG das Unternehmen der Deutschen Post AG nicht als Nachunternehmen, sondern vielmehr im Namen des Absenders für den Absender ein. Ein Vertragsverhältnis über die Beförderung der Sendungen kommt in dem Falle der Portoverauslagung ausschließlich zwischen dem Absender und dem Unternehmen der Deutschen Post AG zustande. Die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Xx.XX handelt in diesem Falle lediglich als Beförderungsmittler. Die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Xx.XX hat in diesem Falle einen Anspruch auf Ersatz der entsprechenden Portoauslagen zzgl. einer Servicepauschale.
Zusammenarbeit mit Drittunternehmen. 5.1 Die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG ist berechtigt, hinsichtlich der Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen auch Drittunternehmen zu beauftragen. Grundsätzlich werden diese Drittunternehmen für die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Xx.XX als Nachunternehmen tätig und stehen mit dem Auftraggeber nicht in einer direkten Vertragsverbindung.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.