ZUSAMMENFASSUNG DES DELISTING-ERWERBSANGEBOTS Musterklauseln

ZUSAMMENFASSUNG DES DELISTING-ERWERBSANGEBOTS. Die nachfolgende Zusammenfassung des Delisting-Erwerbsangebots enthält ausgewähl- te, wichtige Informationen der Angebotsunterlage. Diese Informationen dienen jedoch le- diglich dazu, den Clere-Aktionären einen ersten Überblick über die Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots zu verschaffen, und enthalten daher nicht alle Informationen, die für die Clere-Aktionäre von Bedeutung sein können. Die Zusammenfassung sollte da- her in Verbindung mit den an anderer Stelle in der Angebotsunterlage enthaltenen, aus- führlicheren Angaben und Informationen gelesen werden. Die Lektüre der Zusammenfas- sung kann die vollständige Lektüre der Angebotsunterlage nicht ersetzen. Bieterin Elector GmbH Zielgesellschaft Clere AG Gegenstand des Delisting- Erwerbsangebots Erwerb aller nicht unmittelbar von der Bieterin gehaltenen nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie der Clere AG (ISIN DE000A2AA402), und aller hiermit zum Zeitpunkt der Abwicklung des Delisting- Erwerbsangebots verbundenen Rechte (insbesondere der Gewinnanteilsberechtigung). Widerruf der Zulassung Es ist beabsichtigt, den Widerruf der Zulassung der Clere- Aktien zum Handel im Regulierten Markt an der Frankfur- ter Wertpapierbörse auf Antrag der Zielgesellschaft zum Ende der Annahmefrist für das Delisting-Erwerbsangebot zu veranlassen und die Clere-Aktien auch nicht in den Handel an einem anderen Regulierten Markt oder einer anderen Handelsplattform einzuführen. Das Delisting- Erwerbsangebot erfüllt deshalb zugleich die Vorausset- zungen an ein Erwerbsangebot gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 2 BörsG. Adressaten des Delisting- Erwerbsangebots Sämtliche Clere-Aktionäre Gegenleistung EUR 16,33 in bar je Clere-Aktie Annahmefrist 24 Mai 2017 bis 22. Juni 2017, 24:00 Uhr (Ortszeit Frank- furt am Main) Annahme Die Annahme ist in Schriftform gegenüber den Depotban- ken des jeweiligen Clere-Aktionärs zu erklären. Sie wird mit Umbuchung der während der Annahmefrist angedien- ten Clere-Aktien in die ISIN DE000A2E4TL7 (die „Zum Verkauf Angemeldeten Clere-Aktien“) wirksam. Vollzugsbedingungen Bei dem Angebot handelt es sich um ein Delisting- Erwerbsangebot; es unterliegt keinen Vollzugsbedingun- Abwicklung Hinsichtlich der in der Annahmefrist angedienten Zum Verkauf Angemeldeten Clere-Aktien erfolgt die Zahlung des Angebotspreises (siehe Ziffer 3 dieser Angebotsun- terlage) unverzüglich, spätestens jedoch am achten Bankarbeits...

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  • Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.