Zusammenfassung und Verfahrensweise zur Auswahl einer geeigneten Sanierungsbauweise bei Wurzelaufbrüchen auf Radwegen Musterklauseln

Zusammenfassung und Verfahrensweise zur Auswahl einer geeigneten Sanierungsbauweise bei Wurzelaufbrüchen auf Radwegen. Die Partner dieser Vereinbarung haben im Zuge des Diskussionsprozesses ein gemeinsames Verständnis für die einzelnen Aspekte gewonnen und sind sich einig über das Ziel, eine langfristige für den jeweiligen Einzelfall geeignete Lösung zu finden, die sowohl die Belange des Naturschutzes, der Radfahrenden und der Straßenbaulastträger einbezieht und sorgfältig abwägt. Das heißt: - örtliche Randbedingungen, - naturschutzrechtliche und -fachliche Anforderungen, - straßenrechtliche Anforderungen, - haushaltsrechtliche Anforderungen, - finanzielle Möglichkeiten, - der Zustand und die Art der vorhandenen Bäume, - die verkehrliche Bedeutung der Radwegverbindung und die verkehrs- und klimapolitischen Ziele zur Steigerung des Radverkehrsanteils sowie - die Verkehrssicherheit und der Fahrkomfort sind bei der Auswahl der umzusetzenden Bauweise zu berücksichtigen. Die einzelnen Aspekte dürfen dabei nicht gegeneinander ausgespielt werden, sondern sie müssen in jedem Einzelfall sorgfältig untereinander abgewogen werden. Unter Berücksichtigung der im Abschnitt 3 dargestellten Lösungsmöglichkeiten sowie im Bewusstsein ihrer jeweiligen Vor- und Nachteile, vereinbaren die Unterzeichnenden folgende Verfahrensweise zur Behebung von Schädigungen der Radwege durch Wurzelaufbrüche: Die jeweiligen Straßenbaulastträger werden in Abstimmung mit den Natur- und Umweltschutzbehörden sowie interessierten Fachverbänden die jeweiligen Schädigungen der Radwege in jedem Einzelfall im Hinblick auf die oben genannten Aspekte sorgfältig prüfen und eine Lösung suchen. Bei besonders problematischen oder strittigen Fällen sichern die Unterzeichnenden zu, sich zusammensetzen mit dem festen Willen, gemeinsam mit den Baulastträgern eine von allen getragene Lösung zu finden. In jedem Fall ist zu verhindern, dass die Beseitigung von Gefahrstellen für die Radfahrenden durch ungeklärte Sanierungsfragen unnötig verzögert wird. Daher besteht im Sinne der größtmöglichen Verkehrssicherheit für die Radfahrenden Einigkeit darüber, dass diese Verfahrensweise vor dem Hintergrund möglicher Ziel- konflikte zwischen den verschiedenen Interessenslagen die Kompromissbereitschaft aller Partner voraussetzt, um eine schnelle, effiziente und langfristige Lösung vor Ort zu finden und umzusetzen. Die aus den geplanten Pilotvorhaben sowie dem zukünftigen LRNV gewonnen Erkenntnisse sollen zu gegebener Zeit mit in die Abwägung einbezogen werden. Die Übersichten zu den Bauweisen stellen insoweit ein „lebendes Dokument“ dar und ...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

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  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.