Zusammenlegung von Aufträgen. Die DAB BNP Paribas kann im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung Dritter als sog. Blockorder sowie auch im Rahmen von Wertpapierspar- plänen Kauf- und Verkaufsaufträge jeweils in identischen Finanzinstrumen- ten mehrerer Kunden zusammenlegen und gebündelt unter Wahrung der Ausführungsgrundsätze zur Ausführung bringen. Die Zuteilung zusam- mengelegter Aufträge erfolgt auf der Grundlage eines nach dem gewich- teten arithmetischen Mittel gebildeten Mischkurses.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen