Zusatzbaustein für Eigenschäden durch mitversicherte Personen/Key-Man. (sofern im Versicherungsschein vereinbart) Für diesen Zusatzbaustein gilt eine Entschädigungsgrenze im Rahmen der Versicherungssumme für Vermögensschäden von maximal 000.000 € je Versicherungsfall und -jahr.
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Zusatzbaustein für Eigenschäden durch mitversicherte Personen/Key-Man. (sofern im Versicherungsschein in der Versicherungspolice vereinbart) Für diesen Zusatzbaustein gilt eine Entschädigungsgrenze im Rahmen der Versicherungssumme für Vermögensschäden von maximal 000.000 € 300'000 CHF je Versicherungsfall und -jahr.
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