Zusatzleistungen und Funktionen. 14.1 Soweit mit der Karte Zusatzleistungen (z. B. Versicherungen) oder Funktionen (z. B. Bonusprogramme) verbunden sind, wird der Karteninhaber hierüber gesondert infor- miert. Für Zusatzleistungen und Funktionen gelten deren jeweilige Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen. 14.2 Die Bank bzw. der Herausgeber sind nicht verpflichtet, Zusatzleistungen und Funk- tionen, die nicht Bestandteil dieses Kartenvertrags sind, aufrechtzuerhalten oder in ähnli- xxxx Xxxxx fortzuführen. Die Bank bzw. der Herausgeber behalten sich vielmehr vor, Zu- satzleistungen und Funktionen neu zu gestalten oder entfallen zu lassen. Zusatzleistungen und Funktionen nach Ziffer 14.1 können spätestens vier Wochen vor dem Inkrafttreten durch Angebot in Textform an den Karteninhaber geändert oder eingestellt werden. Der Karteninhaber kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkraft- tretens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Karteninhabers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt in Textform angezeigt hat, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen. Eine Ablehnung (Widerspruch) gilt als Kündigung des Kartenvertrags gemäß Ziffer 19.1. In diesem Fall ist der Karteninhaber berechtigt, den Kartenvertrag auch vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwer- dens der Änderungen fristlos und kostenfrei zu kündigen. Hierauf wird die Bank bzw. der Herausgeber den Karteninhaber im Rahmen des Änderungsangebots hinweisen.
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Samples: Vertragsbedingungen Für Mastercard Und Visa Karten, Vertragsbedingungen Für Mastercard Und Visa Karten
Zusatzleistungen und Funktionen. 14.1 Soweit mit der Karte Zusatzleistungen (z. B. Versicherungen) oder Funktionen Funk- tionen (z. B. Bonusprogramme) verbunden sind, wird der Karteninhaber hierüber gesondert infor- miertinformiert. Für Zusatzleistungen und Funktionen gelten deren jeweilige Allgemeinen Ge- schäftsbedingungenGeschäftsbedingungen.
14.2 Die Bank bzw. der Herausgeber sind nicht verpflichtet, Zusatzleistungen und Funk- tionenFunktionen, die nicht Bestandteil dieses Kartenvertrags sind, aufrechtzuerhalten oder in ähnli- xxxx Xxxxx ähnlicher Weise fortzuführen. Die Bank bzw. der Herausgeber behalten sich vielmehr vor, Zu- satzleistungen Zusatzleistungen und Funktionen neu zu gestalten oder entfallen entfal- len zu lassen. Zusatzleistungen und Funktionen nach Ziffer 14.1 können spätestens spätes- tens vier Wochen vor dem Inkrafttreten durch Angebot in Textform an den Karteninhaber geändert oder eingestellt werden. Der Karteninhaber kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkraft- tretens Inkrafttretens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Karteninhabers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt in Textform angezeigt hat, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen. Eine Ablehnung (Widerspruch) gilt als Kündigung des Kartenvertrags gemäß Ziffer 19.1. In diesem Fall ist der Karteninhaber Karten- inhaber berechtigt, den Kartenvertrag auch vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwer- dens Wirksamwerdens der Änderungen fristlos und kostenfrei zu kündigen. Hierauf wird die Bank bzw. der Herausgeber den Karteninhaber im Rahmen des Änderungsangebots Änderungsan- gebots hinweisen.
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Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten, Vertragsbedingungen Für Mastercard Und Visa Karten
Zusatzleistungen und Funktionen. 14.1 Soweit mit der Karte Zusatzleistungen (z. B. VersicherungenVer- sicherungen) oder Funktionen (z. B. Bonusprogramme) verbunden sind, wird der Karteninhaber hierüber gesondert infor- miertge- sondert informiert. Für Zusatzleistungen und Funktionen Funktio- nen gelten deren jeweilige Allgemeinen Ge- schäftsbedingungenGeschäftsbe- dingungen.
14.2 Die Bank bzw. der Herausgeber sind nicht verpflichtetver- pflichtet, Zusatzleistungen und Funk- tionenFunktionen, die nicht Bestandteil dieses Kartenvertrags sind, aufrechtzuerhalten aufrechtzuer- halten oder in ähnli- xxxx Xxxxx ähnlicher Weise fortzuführen. Die Bank bzw. der Herausgeber behalten sich vielmehr vor, Zu- satzleistungen und Funktionen neu zu gestalten oder entfallen zu lassen. Zusatzleistungen und Funktionen nach Ziffer 14.1 können spätestens vier Wochen vor dem Inkrafttreten durch Angebot in Textform an den Karteninhaber geändert oder eingestellt werden. Der Karteninhaber kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen vorge- schlagenen Zeitpunkt ihres Inkraft- tretens Inkrafttretens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Karteninhabers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung Ableh- nung nicht vor dem Zeitpunkt in Textform angezeigt hat, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen. Eine Ablehnung (Widerspruch) gilt als Kündigung des Kartenvertrags gemäß Ziffer 19.1. In diesem Fall ist der Karteninhaber berechtigt, den Kartenvertrag auch vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwer- dens der Änderungen fristlos und kostenfrei zu kündigenkündi- gen. Hierauf wird die Bank bzw. der Herausgeber den Karteninhaber im Rahmen des Änderungsangebots Änderungsangebotes hinweisen.
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Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten, Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten
Zusatzleistungen und Funktionen. 14.1 Soweit mit der Karte Zusatzleistungen (z. B. Versicherungen) oder Funktionen (z. B. Bonusprogramme) verbunden sind, wird der Karteninhaber hierüber gesondert infor- miert. Für Zusatzleistungen und Funktionen gelten deren jeweilige Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen.z.
14.2 Die Bank bzw. der Herausgeber sind nicht verpflichtet, Zusatzleistungen und Funk- tionenFunktionen, die nicht Bestandteil dieses Kartenvertrags sind, aufrechtzuerhalten oder in ähnli- xxxx Xxxxx ähnlicher Weise fortzuführen. Die Bank bzw. der Herausgeber behalten sich vielmehr vor, Zu- satzleistungen Zusatzleistungen und Funktionen neu zu gestalten oder entfallen zu lassen. Zusatzleistungen Zusatz- leistungen und Funktionen nach Ziffer 14.1 können spätestens vier Wochen vor dem Inkrafttreten durch Angebot in Textform an den Karteninhaber geändert oder eingestellt werden. Der Karteninhaber kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkraft- tretens Inkrafttretens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Karteninhabers Kar- teninhabers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt in Textform angezeigt hat, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen. Eine Ablehnung (WiderspruchWider- spruch) gilt als Kündigung des Kartenvertrags gemäß Ziffer 19.1. In diesem Fall ist der Karteninhaber berechtigtbe- rechtigt, den Kartenvertrag auch vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwer- dens der Änderungen fristlos und kostenfrei zu kündigen. Hierauf wird die Bank bzw. der Herausgeber den Karteninhaber im Rahmen des Änderungsangebots Änderungsangebotes hinweisen.
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Samples: Telefon Banking Vereinbarung
Zusatzleistungen und Funktionen. 14.1 Soweit mit der Karte Zusatzleistungen (z. B. VersicherungenVer- sicherungen) oder Funktionen (z. B. Bonusprogramme) verbunden sind, wird der Karteninhaber hierüber gesondert infor- miertge- sondert informiert. Für Zusatzleistungen und Funktionen Funktio- nen gelten deren jeweilige Allgemeinen Ge- schäftsbedingungenGeschäftsbe- dingungen.
14.2 Die Bank bzw. der Herausgeber sind nicht verpflichtetver- pflichtet, Zusatzleistungen und Funk- tionenFunktionen, die nicht Bestandteil dieses Kartenvertrags sind, aufrechtzuerhalten aufrechtzuer- halten oder in ähnli- xxxx Xxxxx ähnlicher Weise fortzuführen. Die Bank bzw. der Herausgeber behalten sich vielmehr vor, Zu- satzleistungen und Funktionen neu zu gestalten oder entfallen zu lassen. Zusatzleistungen und Funktionen nach Ziffer 14.1 können spätestens vier Wochen vor dem Inkrafttreten durch Angebot in Textform an den Karteninhaber geändert oder eingestellt werden. Der Karteninhaber kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen vorge- schlagenen Zeitpunkt ihres Inkraft- tretens Inkrafttretens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Karteninhabers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung Ableh- nung nicht vor dem Zeitpunkt in Textform angezeigt hat, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen. Eine Ablehnung (Widerspruch) gilt als Kündigung des Kartenvertrags gemäß Ziffer 19.1. In diesem Fall ist der Karteninhaber berechtigt, den Kartenvertrag auch vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwer- dens Wirksamwerdens der Änderungen fristlos und kostenfrei zu kündigen. Hierauf wird die Bank bzw. der Herausgeber den Karteninhaber im Rahmen des Änderungsangebots Änderungsangebotes hinweisen.
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Zusatzleistungen und Funktionen. 14.1 Soweit mit der Karte Zusatzleistungen (z. B. Versicherungen) oder Funktionen Funk- tionen (z. B. Bonusprogramme) verbunden sind, wird der Karteninhaber hierüber gesondert infor- miertinformiert. Für Zusatzleistungen und Funktionen gelten deren jeweilige Allgemeinen Ge- schäftsbedingungenjeweili- gen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
14.2 Die Bank bzw. der Herausgeber sind nicht verpflichtet, Zusatzleistungen und Funk- tionenFunktionen, die nicht Bestandteil dieses Kartenvertrags sind, aufrechtzuerhalten oder in ähnli- xxxx Xxxxx ähnlicher Weise fortzuführen. Die Bank bzw. der Herausgeber behalten sich vielmehr vor, Zu- satzleistungen Zusatzleistungen und Funktionen neu zu gestalten oder entfallen zu lassen. Zusatzleistungen und Funktionen nach Ziffer 14.1 können spätestens vier Wochen vor dem Inkrafttreten durch Angebot in Textform an den Karteninhaber geändert oder eingestellt werden. Der Karteninhaber kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkraft- tretens Inkrafttretens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Karteninhabers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung Ab- lehnung nicht vor dem Zeitpunkt in Textform angezeigt hat, zu dem die Änderungen Ände- rungen in Kraft treten sollen. Eine Ablehnung (Widerspruch) gilt als Kündigung des Kartenvertrags gemäß Ziffer 19.1. In diesem Fall ist der Karteninhaber berechtigt, den Kartenvertrag auch vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwer- dens Wirksamwerdens der Änderungen fristlos und kostenfrei zu kündigen. Hierauf wird die Bank bzw. der Herausgeber den Karteninhaber im Rahmen des Änderungsangebots hinweisenÄnderungsangebotes hin- weisen.
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