Zusatzurlaub für Nachtarbeit. Arbeitnehmerinnen, die im Urlaubsjahr Nachtarbeit i. S. v. § 8 Abs. 3 leisten, erhalten je 150 Nachtarbeitsstunden 1 zusätzlichen Urlaubstag. Erfolgt die Nachtarbeit in Schichtarbeit erhalten die Arbeitnehmerinnen einen Zusatzurlaubstag bereits ab je 110 Nachtarbeitsstunden. Der Zusatzurlaub kann durch Dienstvereinbarung pauschaliert werden.
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Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag, Tarifvertrag Diakonie Niedersachsen (Tv Dn)