Zuschussbeantragung Musterklauseln

Zuschussbeantragung. Bei unseren Maßnahmen sind wir auf die Unterstützung durch Zuschüsse von kirchlichen und kommunalen Stellen, so- wie vom Land Niedersachen angewiesen. Daher behalten wir uns vor, personenbe- zogene Daten der Teilnehmenden zu erhe- ben, zu verarbeiten, zu nutzen und an zur Durchführung der Maßnahmen erforder- liche Stellen weiterzugeben. An unbefugte Dritte werden keine Daten weitergegeben. Formular vollständig und gut lesbar ausfüllen! Dann ab zum Propsteijugendbüro. Entweder - oder per Mail: xx-xxxxxx.xxxxxxxxxxxxx@xx-xx.xx Anschließend die Anzahlung bei den Freizeiten (20%) und bis vier Wochen Beginn der Freizeit den Restbetrag überweisen! Bei Seminaren und Aktionen muss der Teilnahmebeitrag spätestens eine Woche vor Beginn eingegangen sein. Unsere Bankverbindung: Norddeutsche Landesbank Salzgitter-Lebenstedt, BIC: XXXXXX0XXXX / IBAN: DE 7925 0500 0000 0380 8250 Inhaber: Propsteiverband Salzgitter-Wolfenbüttel-Bad Harzburg Bei der Überweisung bitte unbedingt den eigenen Namen, den Namen der Maßnahme sowie den Hinweis „Für Kap. 1300.1100. __ .1542“ angeben. Für __ die letzten beiden Ziffern der Maßnahmen-Nummer eintragen. Ansonsten kann kein Zahlungseingang festgestellt werden. Du liebst das Meer? Du hast Spaß an Abenteuern und keine Angst vor neuen Herausforderungen? Dann bist Du bei unserem Segeltörn genau richtig! Wir werden gemeinsam mit 36 Jugendlichen aus den Propsteien Wolfenbüttel und Salzgitter-Bad in die Niederlande aufbrechen und dort für zehn Tage auf den Schiffen „Hoop Doet Leven“ und „Dy Abt fan Starum“ leben. Als Crew sind wir für das Segeln, unsere Verpflegung und den Spaß selbst verantwortlich. Nach unserer Ankunft in Stavoren beziehen wir am 01.07. gegen Abend die beiden Schiffe und machen es uns in den 2er-, 3er- und 4er-Kabinen und dem Aufenthaltsraum gemütlich. Bevor wir das erste Mal miteinander die Segel setzen, wer- den wir eine Einführung in die Segel- und Knoten- kunde von Xxxxxxx und Matrose erhalten. Mit der fachkundigen Unterstützung steuern wir täglich, je nach Wind- und Wetterlage, einen neuen Hafen rund um das Ijssel- und Wattenmeer an, Vorkennt- nisse sind somit nicht notwendig. In der gut ausgestatteten Kombüse werden wir uns gemeinsam versorgen. Bei Seegang wird „Trampelfressen“ serviert und am Abend im Hafen zaubern wir in wechselnden Kleingruppen warme Köstlichkeiten für unsere Gruppe. Neben dem Segeln, Einkaufen und Kochen bleibt natürlich noch viel Zeit zum Chillen, Spielen, Kre- ativsein und um über Gott und die Wel...

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  • Gefahrtragung 11.1. Für den Gefahrenübergang bei Übersendung der Ware an den Verbraucher gilt § 7b KSchG. 11.2. Auf den unternehmerischen Kunden geht die Gefahr über, sobald wir den Kaufgegenstand, das Material oder das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereithalten, dieses selbst anliefern oder an einen Transporteur übergeben. 11.3. Der unternehmerische Kunde wird sich gegen dieses Risiko entsprechend versichern. Wir verpflichten uns, eine Transportversicherung über schriftlichen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten abzuschließen. Der Kunde genehmigt jede verkehrsübliche Versandart.

  • Teilzeitbeschäftigung 1Mit Beschäftigten soll auf Antrag eine geringere als die vertraglich festgelegte Arbeitszeit vereinbart werden, wenn sie

  • Kostentragung Die Kosten für Planungs- und Mängelgutachten trägt vorbehaltlich der nachfolgenden Bestim- mungen die Krankenkasse.

  • Mängelbeseitigung (1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Steuerberater ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Der Auftraggeber hat das Recht – wenn und soweit es sich bei dem Mandat um einen Dienstvertrag i. S. d. §§ 611, 675 BGB handelt –, die Nachbesserung durch den Steuerberater abzulehnen, wenn das Mandat durch den Auftraggeber beendet und der Mangel erst nach wirksamer Beendigung des Mandats festgestellt wird. (2) Beseitigt der Steuerberater die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber auf Kosten des Steuerberaters die Mängel durch einen anderen Steuerberater beseitigen lassen bzw. nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. (3) Offenbare Unrichtigkeiten (z. X. Xxxxxxxxxxxxx, Rechenfehler) können vom Steuerberater jederzeit, auch Dritten gegenüber, berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Steuerberater Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Steuerberaters den Interessen des Auftraggebers vorgehen.

  • Vorvertragliche Anzeigepflicht Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir – nach Ihrer Vertragserklärung, – aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellen. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- delt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.

  • Leistungserbringung 4.1 Die Beauftragte verpflichtet sich, den vorliegenden Vertrag sachkundig und sorgfältig auszuführen und dabei die Interessen der Auftraggeberin zu wahren. Die Beauftragte ist verpflichtet, die von der Auftraggeberin erteilten Anweisungen zu befolgen. 4.2 Die Beauftragte ist verpflichtet, sich bei der Vertragserfüllung an die massgebenden gesetzlichen Vorgaben zu halten und die zur Verfügung stehenden finanziellen und technischen Mittel bestmöglich einzusetzen. 4.3 Die Beauftragte erfüllt die zu erbringenden Leistungen persönlich oder durch ihre Mitarbeitenden. Sofern nichts anderes vereinbart ist, darf sie die Ausführung des Auftrags nicht auf Dritte (Unterlieferanten, Subunternehmer, Substituten) übertragen. 4.4 Werden im Vertrag (Budget) bestimmte Mitarbeitende zur Vertragserfüllung bezeichnet (sog. Schlüsselpersonen), so haben diese die Leistung persönlich zu erbringen. Ein Austausch dieser Personen kann nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin erfolgen. 4.5 Die Beauftragte setzt nur sorgfältig ausgewählte und gut ausgebildete Mitarbeitende ein. Sie beachtet dabei insbesondere das Interesse der Auftraggeberin an Kontinuität. Sie ersetzt auf Verlangen der Auftraggeberin innert nützlicher Frist Mitarbeitende, welche nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen oder sonst wie die Vertragserfüllung beeinträchtigen. Muss die Beauftragte zur Erfüllung des Auftrags Mitarbeitende anstellen, hat sie dies in einem transparenten und fairen Rekrutierungsprozess aufgrund objektiver Kriterien zu tun. 4.6 Ist die Beauftragte zur Übertragung der Ausführung des Auftrags auf Dritte (Unterlieferanten, Subunternehmer, Substituten) befugt, schliesst sie mit diesen Unterverträge ab. Diese müssen mit dem Vertrag vereinbar sein und sich innerhalb des festgelegten Budgetrahmens bewegen. Die den Dritten gewährten Bedingungen dürfen nicht vorteilhafter sein als diejenigen, die die Auftraggeberin der Beauftragten gewährt. 4.7 Die Beauftragte informiert die Auftraggeberin regelmässig über den Fortschritt der Arbeiten. Sie zeigt der Auftraggeberin sofort schriftlich alle Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung beeinträchtigen. 4.8 Die Auftraggeberin oder jede von ihr bezeichnete Drittperson sowie die Eidgenössische Finanzkontrolle haben das Recht, jederzeit die Ausführung des Auftrags und alle entsprechenden Dokumente zu prüfen und darüber Auskunft zu verlangen. 4.9 Die Beauftragte reicht der Auftraggeberin zu den vertraglich festgelegten Terminen und in der vertraglich festgehaltenen Form die verlangten operationellen und finanziellen Berichte (Abrechnungen, Prüfberichte) ein. 4.10 Die Beauftragte hält sich an die Grundsätze einer ordnungsgemässen Buchführung. Sie befolgt die geltenden nationalen Vorschriften und Grundsätze des Landes, in dem sie ihren Wohnsitz/Sitz hat respektive die internationalen Rechnungslegungsvorschriften (International Financial Reporting Standards). 4.11 Betreffend den Kauf und die Behandlung von Material gilt Folgendes: a. Wird Material, das im Hinblick auf die Ausführung des Vertrages nötig und im Budget aufgeführt ist, durch die Beauftragte getätigt, so geschieht dies im Namen und auf Rechnung der Auftraggeberin. In diesem Fall werden die Verträge durch die Beauftragte ausgehandelt und der Auftraggeberin vor der Unterzeichnung zur Genehmigung vorgelegt. Die entsprechenden Rechnungen werden der Beauftragten zugestellt, die den Vertragspflichten stellvertretend für die Auftraggeberin nachkommt. Rabatte und Rückvergütungen, die bei der Materialbeschaffung durch die Beauftragte erzielt werden, gelten als Kostenminderung. b. Das für den Auftrag eingekaufte Material bleibt in jedem Fall im Eigentum der Auftraggeberin. c. Die Beauftragte behandelt das Material der Auftraggeberin sorgfältig und führt darüber ein Inventar. Bei der Rück- oder Weitergabe des Materials unterbreitet die Beauftragte ein Übergabeprotokoll. x. Xxx Auftraggeberin entscheidet vor Vertragsende über die Weiterverwendung des Materials und die Verwendung eines allfälligen Erlöses. Die Beauftragte weist einen allfälligen Erlös in der Schlussabrechnung aus. 4.12 Die Beauftragte muss bei der Vertragserfüllung jederzeit klar zum Ausdruck bringen, dass sie im Auftrag der Schweizerischen Eidgenossenschaft handelt. In allen Veröffentlichungen bezeichnet sie den Auftrag als ein «von ihr durchgeführtes Projekt der Schweizerischen Eidgenossenschaft». Die Beauftragte hat sich zudem an die CD-Bund- Richtlinien zu halten.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Übertragung Diese Vereinbarung und die damit verbundenen Lizenzen, die Sie für die Nutzung der Software erworben haben, dürfen ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers nicht übertragen oder abgetreten werden. Sämtliche versuchten Übertragungen oder Abtretungen sind null und nichtig und nicht wirksam. Die Übertragung von Lizenzen und die Abtretung dieser Vereinbarung können unter XXX@xxxx.xxx beantragt werden.

  • Teilnahmevoraussetzungen ■ Sie sind bei einer Krankenkasse versichert, die dieses Programm anbietet, ■ die Diagnose Ihrer Erkrankung ist eindeutig gesichert, ■ Sie sind grundsätzlich bereit, aktiv am Programm mitzuwirken, ■ Sie wählen einen koordinierenden Arzt, der am Programm teilnimmt und ■ Sie erklären schriftlich Ihre Teilnahme und Einwilligung. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse. Ihre Teilnahme am Programm ist freiwillig und für Sie kostenfrei Ihre aktive Teilnahme ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Behandlung. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz vor, dass Sie aus dem Programm ausscheiden müssen, wenn Sie beispielsweise innerhalb von zwölf Monaten zwei vom Arzt emp- fohlene Schu-lungen ohne stichhaltige Begründung versäumt haben. Entsprechendes gilt auch, wenn zwei vereinbarte Dokumen- tationen hintereinander nicht fristgerecht bei den Krankenkassen eingegangen sind, weil beispielsweise die mit Ihrem Arzt verein- barten Dokumentationstermine von Ihnen nicht rechtzeitig wahrgenommen wurden. Natürlich können Sie auch jederzeit und ohne Angabe von Gründen Ihre Teilnahme am Programm beenden, ohne dass Ihnen hierdurch persönliche Nachteile entstehen. Wenn sich das Programm in seinen Inhalten wesentlich ändert, informiert Sie Ihre Krankenkasse umgehend. Strukturierte Behandlungsprogramme Eine Information für Patienten Bei Ihnen wurde eine chronische Erkrankung diagnostiziert. Im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogramms (Disease-Management-Programm) möchte Ihre Krankenkasse Ihnen helfen, besser mit krankheitsbedingten Problemen umzugehen und Ihre Lebensqualität zu verbessern. Die Teilnahme an diesem Programm sichert Ihnen eine optimale Behandlung, spezielle Informationen sowie eine umfassende ärztliche Betreuung. Nutzen Sie dieses Angebot Ihrer Krankenkasse mit all seinen Vorteilen! Ihre individuelle Betreuung bildet den Schwerpunkt dieser Behandlungsprogramme. Ihr betreuender Arzt wird Sie intensiv beraten, ausführlich informieren und Ihnen gegebenenfalls qualifizierte Schulungen ermöglichen. So lernen Sie Ihre Krank- heit besser verstehen und können gemeinsam mit Ihrem Arzt Ihre individuellen Therapieziele festlegen und aktiv an der Behandlung Ihrer Erkrankung mitwirken. Die wesentlichen Therapieziele sind: ■ Vermeidung typischer Diabetessymptome wie Müdigkeit, starker Durst, häufiges Wasserlassen, ■ Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie (z. B. Unterzuckerung), ■ Senkung des Schlaganfall- oder Herzinfarktrisikos, ■ Vermeidung der Folgeschäden an Nieren und Augen, die Nierenversagen und Erblindung nach sich ziehen können, ■ Vermeidung von Nervenschädigungen und des diabetischen Fußsyndroms. Die Inhalte der Behandlungsprogramme sind in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und der Risikostrukturausgleichsverordnung (RSAV) gesetzlich festgelegt. Ärzte, Wissenschaftler und Krankenkassen haben die Grundlagen der Behandlungsprogramme gemeinsam erarbeitet. Die Inhalte unterliegen hohen Qualitätsanforderungen und werden regelmäßig überprüft. Die medizinische Behandlung Im Rahmen der Programme sorgen alle Beteiligten dafür, dass Sie eine auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Behand- lung erhalten, die auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Grundlegende Bestandteile der Therapie können sein: ■ Ernährungsberatung, Tabakverzicht, vermehrte körperliche Aktivität ■ Je nach Art der Blutzucker senkenden Therapie eine Stoffwechselselbstkontrolle ■ Schulungen Aufgrund der im gesetzlichen Auftrag erarbeiteten Grundlagen werden in den Programmen auch bestimmte Arzneimittelwirkstoffe zur Behandlung genannt, deren positiver Effekt und Sicherheit erwiesen ist und die deshalb im Rahmen Ihrer Behandlung vorrangig verwendet werden sollen. Dazu gehören beispielsweise: ■ Zur Senkung des Blutzuckers: Insuline, Glibenclamid (bei nicht übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) und Metformin (bei übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) ■ Zur Senkung des Blutdrucks: Diuretika, Betablocker, ACE-Hemmer. ■ Zur Beeinflussung des Fettstoffwechsels bei erhöhtem Risiko eines Schlaganfalls oder Herzinfarkts: Statine wie Simvastatin, Pravastatin oder Atorvastatin. ■ Zur Linderung von Beschwerden, die durch Nervenschädigungen infolge des Diabetes hervorgerufen werden: Antidepressiva und Antiepileptika, soweit sie hierfür zugelassen sind.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?