ZUSICHERUNGEN DES KUNDEN Musterklauseln

ZUSICHERUNGEN DES KUNDEN. 12.1. Der Kunde erklärt und sichert zu, dass: (a) es sich bei dem Kunden oder dessen jeweiligen Kunden um den Eigentümer, rechtmäßigen Lizenzinhaber oder berechtigten Be- nutzer jeder einzelnen Einheit der Anlagen des Kunden handelt; (b) Installation und Verwendung der Anlagen des Kunden durch den Kunden im Einklang zu den in dem IDZ-Servicehandbuch fest- gelegten Spezifikationen für den Co -Location-Raum stehen; und (c) die Nutzung sämtlicher Cross -Connect-Anschlüsse durch den Kunden in jeder Hinsicht geltendem Recht entspricht.
ZUSICHERUNGEN DES KUNDEN. 3.1 Der Kunde sichert gegenüber VAI mit Abschluss dieses Vertrages zu, dass (i) er weder überschuldet oder zahlungsunfähig ist noch Zahlungsunfähigkeit droht und ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen weder gestellt ist noch nach seiner Kenntnis droht; (ii) gegen ihn keine Zwangsvollstreckungs - maßnahmen betrieben werden; und (iii) sein tatsächliches Zahlungsverhalten in den letzten zwölf Monaten vor Abschluss dieses Vertrages keinen Anlass für negative Kreditauskünfte über ihn gibt. 3.2 Sofern nach Abschluss dieses Vertrages einer der Umstände, deren Nichtvorliegen der Kunde gemäß Ziff. 3.1 bei Vertragsschluss zugesichert hat, eintreten sollte, ist der Kunde verpflichtet, VAI unaufgefordert unverzüglich in Textform (§ 126b BGB) darüber zu informieren. 3.3 Der Kunde sichert gegenüber VAI zu, dass der Handel mit den Vertragsprodukten (einschließlich deren Import) nicht gegen gesetzliche Verbote verstößt sowie keiner besonderer Genehmigungen, Erlaubnisse oder Lizenzen bedarf.
ZUSICHERUNGEN DES KUNDEN. Der Kunde erklärt folglich, dass er alle rechtlichen Verpflichtungen, die sich aus dem Besitz seiner Dienste ergeben, vollständig akzeptiert. In diesem Sinne ist OVHcloud von jeglichen Pflichten und Ansprüchen aus jeglichem damit zusammenhängenden Grund befreit, insbesondere im Falle eines Verstoßes gegen die für die Dienste des Kunden geltenden Gesetze und Vorschriften. Der Kunde erklärt, dass er alle erforderlichen Urheberrechtsgenehmigungen, insbesondere von den betreffenden Verwertungsgesellschaften für Urheberrechte, erhalten hat. Der Kunde verpflichtet sich, auf den Seiten seiner Website die Identität und die Adresse des Inhabers bzw. des Autors der Webseiten anzugeben und alle für die Erstellung seiner Website erforderlichen Anfragen gemäß den geltenden Rechtsvorschriften auszuführen.
ZUSICHERUNGEN DES KUNDEN. 9.1 Im Zeitpunkt der Kontoeröffnung, einer Transaktion oder eines anderen Geschäfts (wie z.B. einer Zahlung) im Zusammenhang mit dem Konto sowie in jedem Zeitpunkt, an dem der Vertrag oder Teile des Vertrags überarbeitet, aktualisiert oder geändert werden, bestätigt der Kunde gegenüber der Bank Folgendes und stimmt Folgendem zugunsten der Bank zu: a) Der Kunde ist rechts- und handlungsfähig zum Eingehen einer Geschäftsbeziehung mit der Bank und zum Abschluss sämtlicher Transaktionen oder anderer Geschäfte, und er ist nicht durch irgendwelche Gesetze oder Vorschriften daran gehindert, eine solche Geschäftsbeziehung mit der Bank einzugehen, die Handelsplattformen oder die Website der Bank zu besuchen oder Transaktionen jeglicher Art oder andere Geschäfte mit der Bank vorzunehmen. b) Falls der Kunde eine Kapitalgesellschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ein Trust, eine Personengesellschaft, ein nicht eingetragener Verein, eine Einheit ohne Rechtspersönlichkeit oder eine andere nicht natürliche Person ist, so ist er gemäss dem auf seine Organisation anwendbaren Recht ordnungsgemäss gegründet und gültig bestehend, und die Bank wird über jegliche Änderungen der Berechtigungen der Vertreter oder Bevollmächtigten des Kunden informiert. Der Kunde bestätigt, dass die Bank keine Haftung trifft, wenn eine solche schriftliche Benachrichtigung unterbleibt, –und dass eine amtliche Publikation für die Bank nicht verbindlich ist. c) Der Kunde hat alle notwendigen (unternehmensinternen und anderweitigen) Zustimmungen und Genehmigungen erhalten und ist befugt, mit der Bank in eine Geschäftsbeziehung zu treten. d) Die dem Konto gutgeschriebenen Gelder und Vermögenswerte sind und verbleiben, vorbehältlich der Bestimmungen des Vertrags, frei von jeglichen Drittansprüchen, Belastungen, Retentionsrechten, Pfand- und sonstigen Sicherungsrechten oder Auflagen. e) Der Kunde hat alle Gesetze, Marktregeln und -vorschriften, die für ihn vor allem aufgrund seines Wohnsitzes und seiner Staatsangehörigkeit anwendbar sind, einschliesslich aller Vorschriften und Anforderungen betreffend Devisenkontrolle, zur Kenntnis genommen und verpflichtet sich zu deren Einhaltung. f) Der Kunde bestätigt, dass er alle Steuervorschriften und -anforderungen der Steuerbehörden in dem Land oder in den Ländern einhält, in denen er steuerpflichtig ist. Die Bank überprüft die steuerliche Integrität des Kunden nur, wenn und soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Artikel 22.2 gilt analog auch f...

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  • Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers 23.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Ver- tragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

  • Obliegenheiten des Versicherungsnehmers 23 Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers

  • Versicherungen Der Kreditnehmer ist verpflichtet, Sicherungsgut samt Zubehör entsprechend der vertraglichen Vereinbarung in ausreichen- der Höhe zu versichern und dies der Bank jederzeit, insbesondere durch Vorlegen der Versicherungsscheine, nachzuweisen. Der Kreditnehmer hat dafür einzustehen, dass diese Verpflichtungen auch dann erfüllt werden, wenn ihm das Sicherungsgut nicht gehört.

  • Pflichten des Versicherungsnehmers a) Nach Abgabe seiner Vertragserklärung darf der Versicherungsnehmer ohne vorherige Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten. b) Erkennt der Versicherungsnehmer nachträglich, dass er ohne vorherige Zustimmung des Versicherers eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet hat, so muss er diese dem Versicherer unverzüglich anzeigen. c) Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe seiner Vertragserklärung unabhängig von seinem Willen eintritt, muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer unverzüglich anzeigen, nachdem er von ihr Kenntnis erlangt hat.

  • Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Ver- sicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören; Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver- gleichbarer Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind). (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt geschäftsfähige oder betreute Person ist; (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der Versi- cherungsnehmer eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist; (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden Gesell- schaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Ge- sellschaft bürgerlichen Rechts ist; (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist; (6) von seinen Liquidatoren, Xxxxxx- und Xxxxxxxxxxxx- xxxxxxx; Die Ausschlüsse unter Ziffer 7.4 und Ziffer 7.5 (2) bis 7.5 (6) erstrecken sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehö- rigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häus- licher Gemeinschaft leben.

  • Klagen gegen den Versicherungsnehmer Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz, dem Sitz der Niederlassung oder dem Wohnsitz des Versicherungsnehmers; fehlt ein solcher, nach seinem gewöhnlichen Aufenthalt. Sind der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.

  • Kfz-Haftpflichtversicherung Von Beitragssatz in % KH VK Schaden-/ SF-Klasse Rückstufung nach 1 Schaden 2 Schäden 3 und mehr Schäden Kalenderjahre SF 33 SF 16 SF 7 SF 1 34 SF 34 21 21 SF 32 SF 16 SF 6 SF 1 33 SF 33 21 22 SF 31 SF 15 SF 6 SF 1 32 SF 32 22 22 SF 30 SF 15 SF 6 SF 1 31 SF 31 22 22 SF 29 SF 14 SF 6 SF 1 30 SF 30 22 23 SF 28 SF 14 SF 5 SF ½ 29 SF 29 23 23 SF 27 SF 13 SF 5 SF ½ 28 SF 28 23 23 SF 26 SF 13 SF 5 SF ½ 27 SF 27 23 24 SF 25 SF 12 SF 4 SF ½ 26 SF 26 24 24 SF 24 SF 12 SF 4 SF ½ 25 SF 25 24 25 SF 23 SF 11 SF 4 SF ½ 24 SF 24 25 25 SF 22 SF 11 SF 4 SF ½ 23 SF 23 25 26 SF 21 SF 10 SF 3 SF ½ 22 SF 22 26 26 SF 20 SF 10 SF 3 SF ½ 21 SF 21 26 27 SF 19 SF 9 SF 3 SF ½ 20 SF 20 27 27 SF 18 SF 9 SF 2 0 19 SF 19 27 28 SF 17 SF 8 SF 2 0 18 SF 18 28 28 SF 16 SF 8 SF 2 0 17 SF 17 29 29 SF 15 SF 7 SF 1 0 16 SF 16 30 30 SF 14 SF 6 SF 1 0 15 SF 15 30 31 SF 13 SF 6 SF 1 0 14 SF 14 31 31 SF 12 SF 5 SF 1 0 13 SF 13 32 32 SF 11 SF 5 SF 1 0 12 SF 12 33 33 SF 10 SF 4 SF ½ M 11 SF 11 35 34 SF 9 SF 3 SF ½ M 10 SF 10 36 35 SF 8 SF 3 SF ½ M 9 SF 9 37 37 SF 7 SF 2 SF ½ M 8 SF 8 39 38 SF 6 SF 2 S M 7 SF 7 41 40 SF 5 SF 1 S M 6 SF 6 43 41 SF 4 SF 1 0 M 5 SF 5 45 43 SF 3 SF 1 0 M 4 SF 4 48 45 SF 2 SF ½ 0 M 3 SF 3 51 47 SF 1 0 M M 2 SF 2 55 50 SF ½ M M M 1 SF 1 60 53 S M M M - SF ½ 75 57 0 M M M - S 90 --- M M M M - 0 110 60 - M 160 85 35 und mehr SF 35 20 20 SF 35 SF 20 SF 8 SF 2 SF 34 SF 17 SF 7 SF 1

  • Beseitigung der Mehrfachversicherung a) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und Anpassung des Beitrags werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht. b) Die Regelungen nach a) sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und der Beiträge verlangen.

  • Versicherungsleistungen Bei einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung - einschließlich stationärer Psychotherapie - sowie Entbindung oder Fehlgeburt ersetzt der Versicherer die nachfolgenden erstattungsfähigen Aufwendungen - soweit nicht anders geregelt - entsprechend den jeweils versicherten Prozentsätzen.

  • Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben: • Als Datenschutzbeauftragte ist beim Auftragnehmer Xxxx Xxxxxx Xxxxxx, Head of Data Protection, +00 (0)0000 000-000, xxxx-xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx bestellt. Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf der Homepage des Auftragnehmers leicht zugänglich hinterlegt. • Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS- GVO. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind. • Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechen Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. c, 32 DS- GVO und Anlage 2. • Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. • Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt. • Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen. • Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird. • Dokumentation der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber, die gemäß Ziffer 3 unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/ AV/TOM.pdf abrufbar sind.