Zusicherungen des Unternehmens. Vor der Freischaltung eines Kreditprojektes, dessen Gesamtfinanzierungsvolumen EUR 100.000,00 übersteigt, wird das Unternehmen durch gesondert abzugebende Erklärung gegenüber kapilendo und den Anlegern jeweils zusichern, dass • der Verkaufspreis der von dem Unternehmen insgesamt (einschließlich über die Plattform) emittierten Vermögensanlagen im Sinne von § 1 Abs. 2 VermAnlG einen Gesamtbetrag von EUR 2,5 Mio. nicht übersteigt; und • gegenwärtig und künftig keine von dem Unternehmen emittierten Vermögensanlagen öffentlich angeboten werden, die noch nicht vollständig getilgt sind und eines der folgenden Kriterien erfüllen: Stückelung kleiner / gleich 20 Anteile und / oder Verkaufspreis der im Zeitraum von zwölf Monaten angebotenen Anteile an Vermögensanlagen kleiner / gleich EUR 100.000,00 und / oder Preis jedes angebotenen Anteils beträgt mindestens EUR 200.000,00 je Anleger.
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Zusicherungen des Unternehmens. Vor der Freischaltung eines Kreditprojektes, dessen Gesamtfinanzierungsvolumen EUR 100.000,00 übersteigt, wird das Unternehmen durch gesondert abzugebende Erklärung gegenüber kapilendo und den Anlegern jeweils zusichern, dass • der Verkaufspreis der von dem Unternehmen insgesamt (einschließlich über die Plattform) emittierten Vermögensanlagen im Sinne von § 1 Abs. 2 VermAnlG einen Gesamtbetrag von EUR 2,5 Mio. nicht übersteigt; und • gegenwärtig und künftig keine von dem Unternehmen emittierten Vermögensanlagen öffentlich angeboten werden, die noch nicht vollständig getilgt sind und eines der folgenden Kriterien erfüllen: Stückelung kleiner / gleich 20 Anteile und / oder Verkaufspreis der im Zeitraum von zwölf Monaten angebotenen Anteile an Vermögensanlagen kleiner / gleich EUR 100.000,00 und / oder Preis jedes angebotenen Anteils beträgt mindestens EUR 200.000,00 je Anleger.
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Zusicherungen des Unternehmens. Vor der Freischaltung eines Kreditprojektes, dessen Gesamtfinanzierungsvolumen EUR 100.000,00 übersteigt, wird das Unternehmen durch gesondert abzugebende Erklärung gegenüber kapilendo Kapilendo und den Anlegern jeweils zusichern, dass • der Verkaufspreis der von dem Unternehmen insgesamt (einschließlich über die Plattform) emittierten Vermögensanlagen im Sinne von § 1 Abs. 2 VermAnlG einen Gesamtbetrag von EUR 2,5 Mio. nicht übersteigt; und • gegenwärtig und künftig keine von dem Unternehmen emittierten Vermögensanlagen öffentlich angeboten werden, die noch nicht vollständig getilgt sind und eines der folgenden Kriterien erfüllen: Stückelung kleiner / gleich 20 Anteile und / oder Verkaufspreis der im Zeitraum von zwölf Monaten angebotenen Anteile an Vermögensanlagen kleiner / gleich EUR 100.000,00 und / oder Preis jedes angebotenen Anteils beträgt mindestens EUR 200.000,00 je Anleger.
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