Zusicherungen des Unternehmens. Vor der Freischaltung eines Kreditprojektes, dessen Gesamtfinanzierungsvolumen EUR 100.000,00 übersteigt, wird das Unternehmen durch gesondert abzugebende Erklärung gegenüber kapilendo und den Anlegern jeweils zusichern, dass • der Verkaufspreis der von dem Unternehmen insgesamt (einschließlich über die Plattform) emittierten Vermögensanlagen im Sinne von § 1 Abs. 2 VermAnlG einen Gesamtbetrag von EUR 2,5 Mio. nicht übersteigt; und • gegenwärtig und künftig keine von dem Unternehmen emittierten Vermögensanlagen öffentlich angeboten werden, die noch nicht vollständig getilgt sind und eines der folgenden Kriterien erfüllen: Stückelung kleiner / gleich 20 Anteile und / oder Verkaufspreis der im Zeitraum von zwölf Monaten angebotenen Anteile an Vermögensanlagen kleiner / gleich EUR 100.000,00 und / oder Preis jedes angebotenen Anteils beträgt mindestens EUR 200.000,00 je Anleger.
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Samples: Investment Agb, Investment Agb
Zusicherungen des Unternehmens. Vor der Freischaltung eines Kreditprojektes, dessen Gesamtfinanzierungsvolumen EUR 100.000,00 übersteigt, wird das Unternehmen durch gesondert abzugebende Erklärung gegenüber kapilendo und den Anlegern jeweils zusichern, dass • der Verkaufspreis der von dem Unternehmen insgesamt (einschließlich über die Plattform) emittierten Vermögensanlagen im Sinne von § 1 Abs. 2 VermAnlG einen Gesamtbetrag von EUR 2,5 Mio. nicht übersteigt; und • gegenwärtig und künftig keine von dem Unternehmen emittierten Vermögensanlagen öffentlich angeboten werden, die noch nicht vollständig getilgt sind und eines der folgenden Kriterien erfüllen: Stückelung kleiner / gleich 20 Anteile und / oder Verkaufspreis der im Zeitraum von zwölf Monaten angebotenen Anteile an Vermögensanlagen kleiner / gleich EUR 100.000,00 und / oder Preis jedes angebotenen Anteils beträgt mindestens EUR 200.000,00 je Anleger.
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Zusicherungen des Unternehmens. Vor der Freischaltung eines Kreditprojektes, dessen Gesamtfinanzierungsvolumen EUR 100.000,00 übersteigt, wird das Unternehmen durch gesondert abzugebende Erklärung gegenüber kapilendo Kapilendo und den Anlegern jeweils zusichern, dass • der Verkaufspreis der von dem Unternehmen insgesamt (einschließlich über die Plattform) emittierten Vermögensanlagen im Sinne von § 1 Abs. 2 VermAnlG einen Gesamtbetrag von EUR 2,5 Mio. nicht übersteigt; und • gegenwärtig und künftig keine von dem Unternehmen emittierten Vermögensanlagen öffentlich angeboten werden, die noch nicht vollständig getilgt sind und eines der folgenden Kriterien erfüllen: Stückelung kleiner / gleich 20 Anteile und / oder Verkaufspreis der im Zeitraum von zwölf Monaten angebotenen Anteile an Vermögensanlagen kleiner / gleich EUR 100.000,00 und / oder Preis jedes angebotenen Anteils beträgt mindestens EUR 200.000,00 je Anleger.
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