Zusicherungen des Verkäufers Musterklauseln

Zusicherungen des Verkäufers. Der Verkäufer sichert Folgendes zu (zutreffendes bitte ankreuzen): [ ] Das Fahrzeug einschließlich des mitverkauften Zubehörs steht in seinem alleinigen Eigentum. [ ] Das Fahrzeug weist eine Gesamtfahrleistung von km auf. [ ] Das Fahrzeug besitzt den Originalmotor / einen Austauschmotor mit einer Leistung von km. [ ] Das Fahrzeug hatte keinen Unfallschaden (soweit bekannt). [ ] Das Fahrzeug hatte folgende Unfallschäden (soweit bekannt): [ ] Das Fahrzeug hat keine sonstigen Beschädigungen. [ ] Das Fahrzeug hat folgende Beschädigungen:
Zusicherungen des Verkäufers. Das Fahrzeug ist mein alleiniges und unbelastetes Eigentum.9) Anmerkung 9: Bei Eigentumsvorbehalt, aufrechtem Leasingvertrag, Verpfändung des Fahrzeuges etc. nicht ankreuzen Ich habe alle fälligen Steuer- und Versicherungsbeträge entrichtet. Alle Änderungen am Fahrzeug sind zulässig bzw. genehmigt.10) Ich garantiere den oben genannten Kilometerstand.11) Anmerkung 10: Sind wesentliche Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen worden (z.B. breitere Reifen oder Felgen, Anhängekupp- lung etc.), sollten die entsprechenden Eintragungen in den Fahrzeug- dokumenten überprüft werden. Mir sind keine Vorschäden des Fahrzeuges bekannt.12) ÜBERGABE Anmerkung 11: Zum Kilometerstand sollte sich der Verkäufer nur äußern, wenn er genau Bescheid weiß (z.B. Erstbesitzer ist). Vereinbartes Übergabedatum: Anzahl der Kfz-Schlüssel: Im Fahrzeug verbleibendes Zubehör (evtl. s. Seite 2, Anmerkungen): Anmerkung 12: Vorschäden (auch kleine Xxxxxxx, Xxxxxx etc.) sollten bei der umseitigen Leistungsbeschreibung aufgelistet werden. MIT FAHRZEUG letzter Prüfbericht nach § 57a KFG, gültige Plakette, aufgeklebt ÜBERGEBEN Serviceheft Anmerkung 13: Kann auch zur Sicherung einbehalten werden, siehe dazu Anmerkung 14. Genehmigungsnachweis (z.B. Typenschein) 13) Autobahn-Vignette, gültig bis Anmerkung 14: Die Rückseite bietet viele Möglichkeiten, den Vertrag zu gestalten. Vergessen Sie daher nicht, beide Seiten des Vertrages zu kopie- ren, wenn auch die Rückseite beschrieben wurde. Beachten Sie bitte auch, dass die Eintragungen auf der Rückseite nur dann Vertragsinhalt werden, wenn Käufer und Verkäufer auch die Seite 2 unterschrieben haben. UNTERSCHRIFTEN, ERGÄNZUNGEN 14) Die unterschriebenen Vereinbarungen auf der Rückseite sind Vertragsinhalt. Ort, Datum Verkäufer Käufer Anmerkung 15: Die hier angeführten Zahlungsvarianten mit Anzahlung und Raten- bzw. Restzahlung kommen in Betracht, wenn vorne „Ratenzahlung“ angekreuzt wurde. Beachten Sie bitte, dass bei Verzug mit einer Rate oder bei ungenütztem Verstreichenlassen einer Mahnfrist sofort Fälligkeit der gesamten offenen Kaufpreisforderung eintritt (Terminsverlust). Diese Rechtsfolge des Verzuges kann selbstverständlich auch gestrichen werden. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 15) Anzahlung € Restzahlung € fällig am Ratenzahlung mit Terminsverlust Anzahlung € fällig am Raten zu je € fällig jeweils am letzte Rate fällig am Anmerkung 16: Zur Sicherung der Kaufpreiszahlung kann der Verkäufer den Genehmigungsnachweis (Typenschein, COC-Dokument, Datenauszug aus der...
Zusicherungen des Verkäufers. Der Verkäufer sichert Folgendes zu (nicht Zutreffendes bitte streichen): Das Fahrzeug einschließlich des mitverkauften Zubehörs steht in seinem alleinigen Eigentum. Das Fahrzeug weist eine Gesamtfahrleistung von km auf Das Fahrzeug ist mit dem Originalmotor ausgerüstet. Mit einem Austauschmotor mit einer km-Leistung von km ausgerüstet. Das Fahrzeug hatte, seit es im Eigentum des Verkäufers war, und soweit bekannt auch früher, keinen Unfallschaden / folgende Unfallschäden: Das Fahrzeug hat keine sonstigen Beschädigungen / folgende Beschädigungen: Das Fahrzeug weist folgende Zusatzausstattung bzw. Zubehör auf (z. B. Radio, Felgen, Navigationsgerät o. Ä.): Das Fahrzeug hatte nach Kenntnis des Verkäufers Vorbesitzer. Das Fahrzeug wurde gewerblich genutzt, z. B. als Taxi, Miet- oder Fahrschulwagen: Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein Importfahrzeug: ja nein ja nein
Zusicherungen des Verkäufers. Der Verkäufer sichert Folgendes zu (nicht Zutreffendes bitte streichen): Das Motorrad einschließlich des mitverkauften Zubehörs steht in seinem alleinigen Eigentum. Das Motorrad ist mit dem Originalmotor / einem Austauschmotor mit einer km-Leistung von km ausgerüstet. Das Motorrad hatte, seit es im Eigentum des Verkäufers war, und soweit bekannt auch früher, keinen Unfallschaden / folgende Unfallschäden: Das Motorrad hat keine sonstigen Beschädigungen / folgende Beschädigungen: Das Motorrad weist folgende Zusatzausstattung bzw. Zubehör auf: Das Motorrad hatte nach Kenntnis des Verkäufers Vorbesitzer. Das Motorrad wurde gewerblich genutzt, z. B. als Miet- oder Fahrschulmotorrad: ja nein Bei dem Motorrad handelt es sich um ein Importfahrzeug: ja nein Das an dem Motorrad, seit es im Eigentum des Verkäufers war, und soweit bekannt auch früher, keine Veränderungen vorgenommen wurden, die mit den Bestimmungen der StVZO nicht vereinbar sind: ja nein
Zusicherungen des Verkäufers. Das Fahrzeug ist mein alleiniges und unbelastetes Eigentum.8) Ich habe alle fälligen Steuer- und Versicherungsbeträge entrichtet. Alle Änderungen am Fahrzeug sind zulässig bzw. genehmigt.9) Ich garantiere den oben genannten Kilometerstand.10) Mir sind keine Vorschäden des Fahrzeuges bekannt.11)

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.