Zustandekommen des Abonnementvertrages. Der Abonnementvertrag kommt mit der Übergabe von Schoko- Tickets an den*die Abonnent*in oder an eine*n Bevollmächtigte*n durch das Verkehrsunternehmen für den ersten 12-Monats-Zeit- raum oder mit der Zahlung von Monatsraten oder Quartalsbeträgen für unaufgefordert übersandte SchokoTickets zustande. Ab dem 12. Monat beträgt die Abonnementlaufzeit einen Monat bis auf wei- teres, sofern der*die Abonnent*in nicht zum Ende des laufenden Abnahmemonats kündigt. Wird das Abonnement nicht gekündigt, so verlängert sich die Vertragslaufzeit des laufenden Monats auto- matisch um einen weiteren Monat. Das SchokoTicket geht hierbei in den Besitz des*der Abonnent*in über. Das SchokoTicket ist Eigen- tum des Verkehrsunternehmens. Ist die Gültigkeit des SchokoTi- ckets abgelaufen, wird dem*der Abonnent*in unaufgefordert ein neues SchokoTicket zugesandt. Nach Ablauf des Vertragsverhältnis- ses hat der*die Kund*in das Ticket an das Verkehrsunternehmen zurückzugeben. Der Empfänger (hier: Verkehrsunternehmen) hat das SchokoTicket auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Bei Übergabe oder bei Übersendung des SchokoTickets auf dem Postweg sind im Anschreiben die auf dem Chip abgelegten Daten genannt. Maßgeblich sind die auf dem Chip gespeicherten Daten des SchokoTickets. Um die Angaben auf dem Chip zu überprüfen, kann der*die Abonnent*in sein*ihr SchokoTicket im KundenCenter (oder mit eigenem Lesegerät) einlesen. Beanstandungen sind dem Verkehrsunternehmen unverzüglich, jedoch spätestens 10 Tage nach Erhalt schriftlich oder durch persönliche Vorsprache anzu- zeigen. Spätere Beanstandungen können ggf. nicht berücksichtigt werden.
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Samples: www.wsw-online.de
Zustandekommen des Abonnementvertrages. Das Abonnement FirmenTicket kommt durch Abschluss eines Ver trags zwischen dem Großkunden und einem Verkehrsunternehmen des VRR zustande. Für die Ausfertigung der FirmenTickets erhält das Verkehrsunter nehmen eine Liste der ständigen Mitarbeiter*innen des Großkunden mit deren Namen, Anschrift, Geburtsdatum und Geschlecht sowie – soweit Wahlmöglichkeiten bestehen – dem gewünschten Geltungs bereich des FirmenTickets. Der Abonnementvertrag kommt mit Eintritt einzelner Mitarbeiter*innen in diesen Teilnehmerkreis ist nur zum 1. eines Kalendermonats, der Übergabe von Schoko- Tickets an den*die Abonnent*in oder an eine*n Bevollmächtigte*n durch Austritt nur zum Letzten eines Kalendermonats möglich. Die FirmenTickets stellt das Verkehrsunternehmen für den ersten 12-Monats-Zeit- raum oder mit der Zahlung von Monatsraten oder Quartalsbeträgen für unaufgefordert übersandte SchokoTickets zustande. Ab dem 12. Monat beträgt die Abonnementlaufzeit einen Monat bis auf wei- teres, sofern der*die Abonnent*in nicht Großkunden zum Ende vereinbarten Zeitpunkt vor Beginn des laufenden Abnahmemonats kündigt. Wird das Abonnement nicht gekündigt, so verlängert sich die Vertragslaufzeit des laufenden Monats auto- matisch um einen weiteren Monat. Das SchokoTicket geht hierbei in den Besitz des*der Abonnent*in über. Das SchokoTicket ist Eigen- tum des VerkehrsunternehmensAbonnements zur Ver fügung. Ist die Gültigkeit des SchokoTi- ckets der FirmenTickets abgelaufen, wird werden dem*der Abonnent*in Kund*in unaufgefordert ein neues SchokoTicket neue FirmenTickets zugesandt. Die FirmenTickets gehen in den Besitz des Großkunden bzw. des* der einzelnen Kund*in über. Die FirmenTickets sind Eigentum des Verkehrsunternehmens. Um die Angaben auf dem Chip zu über prüfen, kann der Großkunde bzw. der*die einzelne Kund*in die FirmenTickets in einem KundenCenter (oder mit eigenem Lesegerät) einlesen. Beanstandungen sind dem Verkehrsunternehmen un verzüglich, jedoch spätestens 10 Tage nach Erhalt schriftlich oder durch persönliche Vorsprache anzuzeigen. Nach Ablauf des Vertragsverhältnis- ses hat der*die Kund*in Vertragsverhältnisses haben Kund*innen das Ticket FirmenTicket an das Verkehrsunternehmen zurückzugeben. Der Empfänger (hier: das Verkehrsunternehmen) hat das SchokoTicket FirmenTicket auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Bei Übergabe oder bei Übersendung des SchokoTickets Tickets auf dem Postweg sind im Anschreiben An schreiben die auf dem Chip abgelegten Daten genanntzu nennen. Maßgeblich Maßgeb lich sind die auf dem Chip gespeicherten Daten des SchokoTicketsFirmenTickets. Um die Angaben auf dem Chip zu überprüfenZum Ende eines jeden Kalenderjahres und zum Ende des Abonne ments ist vom Großkunden mittels Ausfüllen des entsprechenden Vordrucks nachzuweisen, kann der*die Abonnent*in sein*ihr SchokoTicket welchen im KundenCenter (oder mit eigenem Lesegerät) einlesen. Beanstandungen sind dem Verkehrsunternehmen unverzüglich, jedoch spätestens 10 Tage nach Erhalt schriftlich oder durch persönliche Vorsprache anzu- zeigen. Spätere Beanstandungen können ggf. nicht berücksichtigt werdenAusbildungsverhältnis ste henden Mitarbeiter*innen FirmenTickets im Sinne der Tarifbestim mungen ausgehändigt worden sind.
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Samples: www.dvg-duisburg.de
Zustandekommen des Abonnementvertrages. Das Abonnement FirmenTicket kommt durch Abschluss ei- nes Vertrags zwischen dem Besteller und einem Verkehrsun- ternehmen des VRR zustande. Für die Ausfertigung der FirmenTickets erhält das Ver- kehrsunternehmen eine Liste der ständigen Mitarbeiter des Bestellers mit deren Namen, Anschrift, Geburtsdatum und Geschlecht sowie – soweit Wahlmöglichkeiten bestehen – dem gewünschten Geltungsbereich des FirmenTickets. Der Abonnementvertrag kommt mit Eintritt einzelner Mitarbeiter in diesen Teilnehmerkreis ist nur zum 1. eines Kalendermonats, der Übergabe von Schoko- Tickets an den*die Abonnent*in oder an eine*n Bevollmächtigte*n durch Austritt nur zum Letz- ten eines Kalendermonats möglich. Die FirmenTickets stellt das Verkehrsunternehmen für dem Besteller zum vereinbarten Zeitpunkt vor Beginn des Abonnements zur Verfügung. Ist die Gültigkeit der FirmenTickets abgelaufen, werden dem Kun- den ersten 12-Monats-Zeit- raum oder mit der Zahlung von Monatsraten oder Quartalsbeträgen für unaufgefordert übersandte SchokoTickets zustandeneue FirmenTickets zugesandt. Ab dem 12. Monat beträgt die Abonnementlaufzeit einen Monat bis auf wei- teres, sofern der*die Abonnent*in nicht zum Ende des laufenden Abnahmemonats kündigt. Wird das Abonnement nicht gekündigt, so verlängert sich die Vertragslaufzeit des laufenden Monats auto- matisch um einen weiteren Monat. Das SchokoTicket geht hierbei Die FirmenTickets gehen in den Besitz des*der Abonnent*in des Bestellers bzw. des einzelnen Kunden über. Das SchokoTicket ist Die FirmenTickets sind Eigen- tum des Verkehrsunternehmens. Ist die Gültigkeit des SchokoTi- ckets abgelaufen, wird dem*der Abonnent*in unaufgefordert ein neues SchokoTicket zugesandt. Nach Ablauf des Vertragsverhältnis- ses Vertrags- verhältnisses hat der*die Kund*in der Kunde das Ticket FirmenTicket an das Verkehrsunternehmen Ver- kehrsunternehmen zurückzugeben. Der Empfänger (hier: Verkehrsunternehmen) hat das SchokoTicket auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Bei Übergabe oder bei Übersendung des SchokoTickets der FirmenTickets auf dem Postweg Postweg. sind im Anschreiben die auf dem Chip abgelegten Daten genannt. Der Empfänger hat sie auf Richtigkeit und Voll- ständigkeit zu überprüfen. Maßgeblich sind ist die auf dem Chip gespeicherten Daten gespeicherte Information des SchokoTicketsFirmenTickets. Um die Angaben auf dem Chip zu überprüfen, kann der*die Abonnent*in sein*ihr SchokoTicket im der Besteller bzw. der einzelne Kunde die FirmenTickets ggf. in einem KundenCenter (oder mit eigenem Lesegerät) einlesen. Beanstandungen sind dem Verkehrsunternehmen unverzüglichunver- züglich, jedoch spätestens 10 Tage nach Erhalt schriftlich oder durch persönliche Vorsprache anzu- zeigenanzuzeigen. Spätere Beanstandungen können ggf. nicht berücksichtigt werdenZum Ende eines jeden Kalenderjahres und zum Ende des Abonne- ments sind vom Besteller die für Mitarbeiter im Ausbil- dungsverhältnis im Sinne der Tarifbestimmungen abge- nommenen FirmenTickets mit Vordruck nachzuweisen.
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Samples: cdn.swk.de
Zustandekommen des Abonnementvertrages. Der Abonnementvertrag kommt mit der Übergabe von Schoko- Tickets an den*die Abonnent*in oder an eine*n Bevollmächtigte*n durch das Verkehrsunternehmen für den ersten 12-Monats-Zeit- raum oder mit der Zahlung von Monatsraten oder Quartalsbeträgen Quartalsbeträ- gen für unaufgefordert übersandte SchokoTickets zustande. Ab dem 12. Monat beträgt die Abonnementlaufzeit einen Monat bis auf wei- teres, sofern der*die Abonnent*in nicht zum Ende des laufenden Abnahmemonats kündigt. Wird das Abonnement nicht gekündigt, so verlängert sich die Vertragslaufzeit des laufenden Monats auto- matisch um einen weiteren Monat. Das SchokoTicket geht hierbei in den Besitz des*der Abonnent*in über. Das SchokoTicket ist Eigen- tum Eigentum des Verkehrsunternehmens. Ist die Gültigkeit des SchokoTi- ckets SchokoTickets abgelaufen, wird dem*der Abonnent*in Abon- nent*in unaufgefordert ein neues SchokoTicket zugesandt. Nach Ablauf des Vertragsverhältnis- ses Vertragsverhältnisses hat der*die Kund*in das Ticket an das Verkehrsunternehmen zurückzugeben. Der Empfänger (hier: Verkehrsunternehmen) hat das SchokoTicket auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Bei Übergabe oder bei Übersendung des SchokoTickets auf dem Postweg sind im Anschreiben die auf dem Chip abgelegten Daten genannt. Maßgeblich sind die auf dem Chip gespeicherten Daten des SchokoTickets. Um die Angaben auf dem Chip zu überprüfen, kann der*die Abonnent*in sein*ihr SchokoTicket Scho- koTicket im KundenCenter (oder mit eigenem Lesegerät) einlesen. Beanstandungen sind dem Verkehrsunternehmen unverzüglich, jedoch spätestens 10 Tage nach Erhalt schriftlich oder durch persönliche per- sönliche Vorsprache anzu- zeigenanzuzeigen. Spätere Beanstandungen können ggf. nicht berücksichtigt werden.
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Samples: www.kreis-re.de