Zustandekommen des Vertrages; Beginn des Fristenlaufs in bestimmten Fällen Musterklauseln

Zustandekommen des Vertrages; Beginn des Fristenlaufs in bestimmten Fällen. Der Vertrag mit WNT TELECOM über die Telekommunikationsdienstleistungen kommt zustande, sobald der vom Kunden erteilte Auftrag von WNT TELECOM schriftlich, per Telefax oder per E-Mail angenommen wurde. Gegenüber Xxxxxxxxxxxx xXx § 0 XXxxX ist auch eine mündliche Annahme möglich. WNT TELECOM hat in begründeten Fällen das Recht, den Vertragsabschluss mit dem Kunden abzulehnen, insbesondere wenn der Kunde mit Entgeltzahlungen aus einem bestehenden oder früheren Vertragsverhältnis im Rückstand ist oder unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat, die für die Beurteilung seiner Kreditwürdigkeit von Bedeutung sind, oder aufgrund anderer Umstände begründete Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit bestehen oder der Kunde Telekomleistungen gesetzwidrig missbraucht hat oder der Verdacht besteht, dass er diese gesetzwidrig missbrauchen wird. Erfolgt die Annahme durch WNT TELECOM nicht ausdrücklich, sondern durch Beginn der Leistungserbringung (z.B. Freischaltung) durch WNT TELECOM , ist der Vertrag mit diesem Zeitpunkt zustande gekommen. Für den Beginn des Fristenlaufes bei vereinbarter Mindestvertragsdauer oder für den Zeitraum des Kündigungsverzichts gilt in diesem Fall als Beginn des Fristenlaufs der Monatserste nach Beginn der Leistungserbringung. Die Annahme beantragter Sondertarife (Rabatte) erfolgt erst mit deren Einrichtung und nicht mit der allgemeinen Freischaltung des Kunden.
Zustandekommen des Vertrages; Beginn des Fristenlaufs in bestimmten Fällen. Der Vertrag mit NETPLANET über die Telekommunikationsdienstleistungen kommt zustande, sobald der vom Kunden erteilte Auftrag von NETPLANET schriftlich, per Telefax oder per E-Mail angenommen wurde. Gegenüber Xxxxxxxxxxxx xXx § 0 XXxxX ist auch eine mündliche Annahme möglich. NETPLANET hat in begründeten Fällen das Recht, den Vertragsabschluss mit dem Kunden abzulehnen, insbesondere wenn der Kunde mit Entgeltzahlungen aus einem bestehenden oder früheren Vertragsverhältnis im Rückstand ist oder unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat, die für die Beurteilung seiner Kreditwürdigkeit von Bedeutung sind, oder aufgrund anderer Umstände begründete Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit bestehen oder der Kunde Telekomleistungen gesetzeswidrig missbraucht hat oder der Verdacht besteht, dass er diese gesetzeswidrig missbrauchen wird. Erfolgt die Annahme durch NETPLANET nicht ausdrücklich, sondern durch Beginn der Leistungserbringung (z.B. Freischaltung) durch NETPLANET ist der Vertrag mit diesem Zeitpunkt zustande gekommen. Für den Beginn des Fristenlaufes bei vereinbarter Mindestvertragsdauer oder für den Zeitraum des Kündigungsverzichts gilt in diesem Fall als Beginn des Fristenlaufs der Monatserste nach Beginn der Leistungserbringung. Die Annahme beantragter Sondertarife (Rabatte) erfolgt erst mit deren Einrichtung und nicht mit der allgemeinen Freischaltung des Kunden. NETPLANET ist berechtigt, • in begründeten Fällen die Annahme des Angebots von einer Sicherheitsleistung des Kunden in einer von NETPLANET festzulegenden Form (zB Kaution, Bankgarantie) abhängig zu machen; • jederzeit die Angaben des Kunden und essen Kreditwürdigkeit durch Einholung von Auskünften von anerkannten Organisationen (Kreditschutzverband, etc) zu überprüfen; • in begründeten Fällen das Angebot abzulehnen. Ein begründeter Fall liegt insbesondere dann vor, wenn: - der Kunde mit Entgeltzahlungen aus einem bestehenden, früheren oder anderem Vertragsverhältnis mit NETPLANET oder einem seiner Partnerunternehmen im Rückstand ist oder war, - unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat, die für die Beurteilung seiner Kreditwürdigkeit von Bedeutung sind, - aufgrund anderer Umstände begründete Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit bestehen, - der begründete Verdacht besteht, das der Kunde den jeweilgen Anschluss/Dienst missbrauchen wird, - der Kunde minderjährig ist oder seine Geschäftsfähigkeit aus anderen Gründen beschränkt ist und keine Zustmmungs- bzw. Haftungserklärung des gesetzli...

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  • Zustandekommen des Vertrages Der Versicherungsvertrag kommt zustande, sobald wir Ih- ren Antrag angenommen haben. Dies geschieht durch Zu- sendung des Versicherungsscheins oder einer anderen Er- klärung aus der sich ergibt, dass der Versicherer den Antrag annimmt. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versiche- rungsschein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt nicht, soweit Sie mit der Zahlung des Erstbeitrags in Verzug geraten (siehe Punkt 6.). Allgemeine Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag (AIB) 00-000-0000

  • Zustandekommen des Vertrags Vor Abgabe Ihres Antrags erhalten Sie mit diesen Verbraucherinformationen die Allgemeinen, Besonderen und Speziellen Versicherungsbedingungen und gegebenenfalls sonstige vertragsrelevante Informationen, sofern Sie hierauf nicht ausdrücklich verzichten. Die Aufnahme Ihres Antrags stellt Ihr Angebot zum Abschluss eines oder mehrerer Versicherungsverträge dar. Den Versicherungsschein (Police) erhalten Sie per Post. Mit Zugang der Police ist der Versicherungsvertrag geschlossen, sofern Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben.

  • Mitteilung bei Verstößen des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 der DS-GVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Datenpannen, Datenschutz-Folgeabschätzungen und vorherige Konsultationen. Hierzu gehören u.a. a) die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und organisatorische Maßnahmen, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prognostizierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von relevanten Verletzungsereignissen ermöglichen b) die Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich an den Auftraggeber zu melden c) die Verpflichtung, dem Auftraggeber im Rahmen seiner Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen zu unterstützen und ihm in diesem Zusammenhang sämtliche relevante Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen d) die Unterstützung des Auftraggebers für dessen Datenschutz-Folgenabschätzung e) die Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen vorheriger Konsultationen mit der Aufsichtsbehörde (2) Für Unterstützungsleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten oder nicht auf ein Fehlverhalten des Auftragnehmers zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer eine Vergütung beanspruchen.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden 4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur. 4.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt. 4.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.