Zustandekommen von Nachrangdarlehensverträgen und Musterklauseln

Zustandekommen von Nachrangdarlehensverträgen und. Treuhandverträgen Nachrangdarlehensverträge zwischen dem Anleger und dem Kapitalsuchenden und Treuhandverträge zwischen dem Anleger, dem Kapitalsuchenden und / oder dem je- weiligen Sicherungsgeber und dem Treuhänder (im Fol- genden „Treuhandverträge“) kommen wie folgt zu- stande: − Der Anleger erklärt auf der Plattform, einem Kapital- suchenden ein Nachrangdarlehen gewähren zu wollen. Hierdurch fordert der Anleger den Kapitalsuchenden zur Abgabe eines Angebotes auf Abschluss des Nach- rangdarlehensvertrages (invitatio ad offerendum) auf. − Der Kapitalsuchende übersendet sodann via E-Mail über die EVC Crowdinvest eine pdf-Datei mit dem Nachrangdarlehensvertrag nebst Anlagen an den An- leger. Diese E-Mail stellt ein Angebot durch den Ka- pitalsuchenden auf Abschluss des Nachrangdarlehens- vertrages dar, ein Angebot durch den Kapitalsuchen- den und / oder den jeweiligen Sicherungsgeber und den Treuhänder auf Abschluss eines Treuhandvertra- ges und ein Angebot der EVC Crowdinvest auf Ab- schluss eines Finanzanlagenvermittlungsvertrages ge- mäß den vorliegenden Investment AGB (im Folgen- den „Finanzanlagenvermittlungsvertrag“) dar. Der E-Mail sind neben dem Nachrangdarlehensvertrag und dem Treuhandvertrag nebst Anlagen, das gesetzlich vorgeschriebene Vermögensanlagen-Informations- blatt über die zu tätigende Anlage, die vorliegenden Investment AGB, die nach der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV) vorgeschrie- benen Informationen, die Darstellung und Informatio- nen zum jeweiligen Immobilienprojekt sowie bei An- legern, bei denen es sich um Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) handelt, die vorvertraglichen Informationen (VVI) zum Nach- rangdarlehensvertrag als Anlagen beigefügt. − Nach Erhalt der vorgenannten E-Mail kann der Anle- ger die Annahme der Angebote erklären, indem er auf der Plattform (i) das Textfeld ankreuzt, wonach er den Erhalt der vorgenannten Vertragsunterlagen bestätigt, deren Inhalt akzeptiert und sich ausdrücklich mit dem mit der Investition einhergehenden Risiko einverstan- den erklärt, (ii) das Textfeld ankreuzt, mit dem er seine Vermögensverhältnisse bestätigt und (iii) die Schalt- fläche „Vertrag zahlungspflichtig abschließen“ an- klickt.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.