Zustellung - elektronischer Schriftverkehr Musterklauseln

Zustellung - elektronischer Schriftverkehr. 22.1. Als Zustell-/ Kontaktadresse des Reisenden gilt die dem Reiseveranstalter zuletzt bekannt gegebene Adresse (z.B. Email-Adresse). Änderungen sind vom Reisenden unverzüglich bekanntzugeben. Es wird dem Reisenden empfohlen, sich dabei der Schriftform zu bedienen.
Zustellung - elektronischer Schriftverkehr. Als Zustell-/ Kontaktadresse des Reisenden gilt die an Mondial zuletzt bekannt gegebene Adresse (z.B. Email-Adresse). Änderungen sind vom Reisenden unverzüglich bekanntzugeben. Es wird dem Reisenden empfohlen, sich dabei der Schriftform zu bedienen.
Zustellung - elektronischer Schriftverkehr. 22.1. Als Zustell-/ Kontaktadresse des Reisenden gilt die GTA zuletzt bekanntgegebene Adresse (z.B. Email-Adresse). Änderungen sind vom Reisenden unverzüglich bekanntzugeben. Es wird dem Reisenden empfohlen, sich dabei der Schriftform zu bedienen.
Zustellung - elektronischer Schriftverkehr. 8.1. Der Reisevermittler haftet angemessenes Entgelt zu. im Rahmen des § 17 PRG für Buchungsfehler (z.B. Schreib- 9.1. Erstellt der Reise- fehler), sofern diese nicht auf eine vermittler ein den Angaben des irrtümliche oder fehlerhafte oder Reisenden entsprechendes unvollständige Angabe des Reiseangebot, kommt es im Reisenden oder auf Anschluss aber zu keiner unvermeidbare und Buchung, kann – je nach außergewöhnliche Umstände im Ermessen des Aufwands - ein
Zustellung - elektronischer Schriftverkehr. Als Zustelladresse des Versicherungskunden gilt die dem Versicherungsmakler zuletzt bekannt gegebene Adresse. Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund vereinzelt auftretender, technisch unvermeidbarer Fehler die Übermittlung von E-Mails unter Umständen dazu führen kann, dass Daten verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden. Für diese Folgen übernimmt der Versicherungsmakler eine Haftung nur dann, wenn er dies verschuldet hat. Der Zugang von E-Mails bewirkt noch keine vorläufige Deckung und hat auch auf die Annahme eines Vertragsangebotes keine Wirkung.

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  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.