Sonstiges, Gerichtsstand Musterklauseln

Sonstiges, Gerichtsstand a) D+L kann sich zur Durchführung von Lieferung/Leistungen Dritter bedienen.
Sonstiges, Gerichtsstand. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags. Auf den Reisevertrag findet ausnahmslos das deutsche Recht Anwendung. Klagen gegen den VA können am Sitz des VA eingereicht werden.
Sonstiges, Gerichtsstand. 8.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern der Partner Xxxxxxxx, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein juristisches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand Hamburg.
Sonstiges, Gerichtsstand. 9.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder auf deren Basis geschlossene Verträge ganz oder teilwei- se nicht rechtwirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der AGB bzw. des Vertrages nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Xxxxx soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrage vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht. Es soll dann ein dem gewollten möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.
Sonstiges, Gerichtsstand a) rona: kann sich zur Durchführung von Lieferung/Leistungen Dritter bedienen.
Sonstiges, Gerichtsstand. 1. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
Sonstiges, Gerichtsstand. (1) Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Sonstiges, Gerichtsstand. 17.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
Sonstiges, Gerichtsstand. Als Gerichtsstand für Ansprüche,die im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden oder wenn der Käufer Xxxxxxxxxxxx ist, soweit er nicht unter § 4 HGB fällt, gilt Husum als vereinbart. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für den Fall, dass die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort verlegt hat oder er im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Studio 55 International
Sonstiges, Gerichtsstand. Änderungen und Ergänzungen zu diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch bei einem etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Erweist sich eine Regelung dieser Bedingungen als unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit dieser Bestimmungen im Übrigen nicht. In diesem Fall werden die Vertragspartner die unwirksamen Bedingungen durch solche ersetzen, die den unwirksamen in ihrem Regelungsgehalt möglichst nahe kommen.