Sonstiges, Gerichtsstand Musterklauseln

Sonstiges, Gerichtsstand. 1. Sollten eine oder mehrere Vorschriften unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen im vollen Umfang rechtswirksam. 2. Für alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und uns gilt ausschließlich deutsches Recht. 3. Gerichtsstand und zwar auch für Klagen im Wechsel- oder Scheckprozess ist Chemnitz, soweit dies gesetzlich zulässig zu vereinbaren ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers Klage zu erheben.
Sonstiges, Gerichtsstand. Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Sonstiges, Gerichtsstand. 1. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt. 2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Nagold ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. 3. Für den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge gilt Deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CSIG) wird ausgeschlossen.
Sonstiges, Gerichtsstand. Änderungen und Ergänzungen zu diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch bei einem etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Sonstiges, Gerichtsstand. 8.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern der Partner Xxxxxxxx, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein juristisches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand Hamburg. 8.2 Sämtliche zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen sind voll- ständig im Einzelkontrakt, diesen Allgemeinen Kontraktbedingungen sowie weiteren in den Einzelkontrakt einbezogenen Bedingungen enthalten. 8.3 Für Fristberechnungen gelten die §§ 187 ff. BGB mit der Maßgabe, dass staatlich anerkannte Feiertage nur solche der Bundesrepublik Deutschland (Hamburg) sind. 8.4 Bankarbeitstage im Sinne dieser Allgemeinen Kontraktbedingungen sind solche, an denen Banken in Frankfurt am Main üblicherweise ganztägig geöffnet haben.
Sonstiges, Gerichtsstand. 9.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder auf deren Basis geschlossene Verträge ganz oder teilwei- se nicht rechtwirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der AGB bzw. des Vertrages nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Xxxxx soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrage vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht. Es soll dann ein dem gewollten möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. 9.2. Dieser Vertrag sowie sämtliche sich draus ergebenden Rechtsfragen unterliegen dem Recht der Bundesrepu- blik Deutschland. 9.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz der HDS in 85748 Garching.
Sonstiges, Gerichtsstand a) rona: kann sich zur Durchführung von Lieferung/Leistungen Dritter bedienen. b) Änderungen und Ergänzungen der vorliegenden Bedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Durch eine abweichende Übung werden keine Rechte und Pflichten begründet. Auf das Former- fordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. c) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die nichtige Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. d) Im Rahmen der Geschäftstätigkeit von rona: werden mit einer Datenverarbeitungsanlage Daten gespeichert, soweit dies geschäftsmäßig notwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist. e) Gerichtsstand für beide Teile ist X-0000 Xxxxxxxxx. rona: ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden Klage zu erheben.
Sonstiges, Gerichtsstand. 17.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen. 17.2 Es findet deutsches Recht Anwendung. Diese Reisebedingungen und Hinweise gelten für den Reiseveranstalter Volkshochschule Bamberg Stadt Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxx Telefon: 0951/87-1108 Stand: Juli 2014 17.3 Gerichtsstand ist Bamberg, mit Ausnahme von Klagen der VHS gegen Vertragspartner, die nicht Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn- sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Auf- enthaltsort bei Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sonstiges, Gerichtsstand. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags. Auf den Reisevertrag findet ausnahmslos das deutsche Recht Anwendung. Klagen gegen den VA können am Sitz des VA eingereicht werden.
Sonstiges, Gerichtsstand. Als Gerichtsstand für Ansprüche,die im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden oder wenn der Käufer Xxxxxxxxxxxx ist, soweit er nicht unter § 4 HGB fällt, gilt Husum als vereinbart. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für den Fall, dass die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort verlegt hat oder er im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Studio 55 International