Common use of Zustimmung des Kunden Clause in Contracts

Zustimmung des Kunden. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Vertragsbestimmungen der Zustimmung des Kunden. Diese Änderungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden binnen einer Frist von einem Monat ab Zugang des Änderungswunsches wirksam. Stimmt der Kunde nicht binnen der o.g. Frist schriftlich dem Änderungswunsch zu, gilt die Zustimmung als verweigert. Der Kunde darf die Zustimmung nicht verweigern, wenn ihm die jeweilige Änderungsmaßnahme zumutbar ist. Dies ist dann der Fall, wenn durch die jeweiligen Änderungen der wesentliche Inhalt der Leistungspflicht nicht beeinträchtigt wird. Dieser Fall liegt insbesondere, aber nicht ausschließlich dann vor, wenn:

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Samples: Vertrag Über Die Nutzung Von Layer‐2‐bsa‐leistungen, netze.stadtwerke-schwedt.de, www.man-citynet.de

Zustimmung des Kunden. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Vertragsbestimmungen der Zustimmung des Kunden. Diese Änderungen werden nur nach vorheriger vor- heriger schriftlicher Zustimmung des Kunden binnen einer Frist von einem Monat ab Zugang des Änderungswunsches wirksam. Stimmt der Kunde nicht binnen der o.g. Frist schriftlich dem Änderungswunsch Änderungs- wunsch zu, gilt die Zustimmung als verweigert. Der Kunde darf die Zustimmung nicht verweigern, wenn ihm die jeweilige Änderungsmaßnahme zumutbar ist. Dies ist dann der Fall, wenn durch die jeweiligen Änderungen der wesentliche Inhalt der Leistungspflicht nicht beeinträchtigt wird. Dieser Fall liegt insbesondere, aber nicht ausschließlich dann vor, wenn:.

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Samples: www.bitel.de

Zustimmung des Kunden. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Vertragsbestimmungen der Zustimmung des Kunden. Diese Änderungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden binnen einer Frist von einem Monat ab Zugang des Änderungswunsches wirksam. Stimmt der Kunde nicht binnen der o.g. Frist schriftlich dem Änderungswunsch zu, gilt die Zustimmung als verweigert. Der Kunde darf die Zustimmung nicht verweigern, wenn ihm die jeweilige Änderungsmaßnahme zumutbar ist. Dies ist dann der Fall, wenn durch die jeweiligen Änderungen der wesentliche Inhalt der Leistungspflicht nicht beeinträchtigt wird. Dieser Fall liegt insbesondere, aber nicht ausschließlich dann vor, wenn:: • es für die vertragsgegenständliche Leistung technische Neuerungen auf dem Markt gibt oder • der Vorleistungsanbieter, von dem der Anbieter eine Vorleistung bezieht, sein Leistungsangebot verändert.

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Samples: www.tegro-net.de