Common use of Zustimmung zur Verwendung des Basisprospekts Clause in Contracts

Zustimmung zur Verwendung des Basisprospekts. Die Emittentin stimmt der Verwendung des Basisprospekts, etwaiger Nachträge und der jeweiligen Endgültigen Bedingungen für die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Wertpapiere durch alle Finanzintermediäre zu (sog. generelle Zustimmung). Die Zustimmung wird erteilt für die folgende Angebotsfrist: ⚫ Die Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts. Die Zustimmung wird erteilt für die folgenden Angebotsländer: ⚫ Deutschland, Luxemburg und Österreich Die Zustimmung der Emittentin zur Verwendung des Basisprospekts, etwaiger Nachträge und der jeweiligen Endgültigen Bedingungen steht unter der Bedingung, dass

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Samples: Endgültige Bedingungen, Endgültige Bedingungen, Endgültige Bedingungen

Zustimmung zur Verwendung des Basisprospekts. Die Emittentin stimmt der Verwendung des Basisprospekts, etwaiger Nachträge und der jeweiligen Endgültigen Bedingungen für die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Wertpapiere durch alle Finanzintermediäre zu (sog. generelle Zustimmung). Die Zustimmung wird erteilt für die folgende Angebotsfrist: Die Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts. Die Zustimmung wird erteilt für die folgenden Angebotsländer: Deutschland, Luxemburg und Österreich Die Zustimmung der Emittentin zur Verwendung des Basisprospekts, etwaiger Nachträge und der jeweiligen Endgültigen Bedingungen steht unter der Bedingung, dass

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Samples: Endgültige Bedingungen

Zustimmung zur Verwendung des Basisprospekts. Die Emittentin stimmt der Verwendung des Basisprospekts, etwaiger Nachträge und der jeweiligen Endgültigen Bedingungen für die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Wertpapiere durch alle Finanzintermediäre zu (sog. generelle Zustimmung). Angebotsfrist: Die Zustimmung wird erteilt für die folgende Angebotsfrist: Die Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts. Angebotsländer: Die Zustimmung wird erteilt für die folgenden Angebotsländer: Deutschland, Luxemburg und Österreich Bedingungen für die Zustimmung: Die Zustimmung der Emittentin zur Verwendung des Basisprospekts, etwaiger Nachträge und der jeweiligen Endgültigen Bedingungen steht unter der Bedingung, dassdass (i) jeder Finanzintermediär alle anwendbaren Rechtsvorschriften beachtet und sich an die geltenden Verkaufsbeschränkungen sowie die Angebotsbedingungen hält und

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Samples: Endgültige Bedingungen