Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die den Wertpapieren eigen sind An den Basiswert gekoppelte Wertpapiere Musterklauseln

Zentrale Angaben zu den zentralen Risiken, die den Wertpapieren eigen sind An den Basiswert gekoppelte Wertpapiere. In regelmäßigen Abständen und/oder bei Ausübung oder Tilgung der Wertpapiere zu zahlende Beträge bzw. zu liefernde Vermögenswerte sind an den Basiswert gekoppelt, der einen oder mehrere Referenzwert(e) umfassen kann. Der Kauf von oder die Anlage in an den Basiswert gekoppelte Wertpapiere beinhaltet erhebliche Risiken. Die Wertpapiere sind keine herkömmlichen Wertpapiere und daher mit verschiedenen besonderen Anlagerisiken verbunden, über die sich potenzielle Anleger vor einer Anlage vollständig im Klaren sein sollten. Potenzielle Anleger in die Wertpapiere sollten mit Wertpapieren vertraut sein, die ähnliche Merkmale aufweisen, alle Unterlagen vollständig überprüfen, die Emissionsbedingungen der Wertpapiere lesen und verstehen sowie sich über die Art und den Umfang des Exposure in Bezug auf das Verlustrisiko im Klaren sein. Potenzielle Anleger sollten sicherstellen, dass sie die jeweilige Formel, auf deren Basis die zu zahlenden Beträge bzw. die zu liefernden Vermögenswerte berechnet werden, verstehen, und, falls erforderlich, ihren/ihre persönlichen Berater zu Rate ziehen. Mit dem Basiswert verbundene Risiken Wegen des Einflusses des Basiswerts auf den Anspruch aus dem Wertpapier sind Anleger, wie bei einer Direktanlage in den Basiswert, sowohl während der Laufzeit als auch zum Laufzeitende Risiken ausgesetzt, die auch mit einer Anlage in den jeweiligen Index allgemein verbunden sind. Währungsrisiken Ein Wechselkursrisiko besteht für Anleger, wenn die Abwicklungswährung nicht ihre Heimatwährung ist. Vorzeitige Beendigung Die Emissionsbedingungen der Wertpapiere enthalten eine Bestimmung, laut derer die Wertpapiere von der Emittentin bei Erfüllung bestimmter Bedingungen vorzeitig getilgt werden können. Folglich können die Wertpapiere einen niedrigeren Marktwert aufweisen als ähnliche Wertpapiere ohne ein solches Tilgungsrecht der Emittentin. Während des Zeitraums, in dem die Wertpapiere auf diese Weise getilgt werden können, steigt der Marktwert der Wertpapiere im Allgemeinen nicht wesentlich über den Preis, zu dem sie zurückgezahlt, getilgt oder gekündigt werden können. Dies gilt auch, wenn die Emissionsbedingungen der Wertpapiere eine automatische Tilgung oder Kündigung der Wertpapiere vorsehen (z. B. Knock-out- bzw. Auto-Call-Option). Instrument der Gläubigerbeteiligung und sonstige Abwicklungsmaßnahmen Stellt die zuständige Behörde fest, dass die Emittentin ausfällt oder wahrscheinlich ausfällt und sind bestimmte weitere Bedingungen erfüllt, so hat die...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.