Common use of Zuständige Behörden Clause in Contracts

Zuständige Behörden. Die Vertragsparteien unterrichten einander in der ersten Sitzung des in Artikel 65 genannten Unterausschusses "Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen" ("SPS-Unter- ausschuss") über die Struktur, Organisation und Zuständigkeitsverteilung ihrer zuständigen Behörden. Die Vertragsparteien unterrichten einander über jede Änderung der Struktur, Organisation und Zuständigkeitsverteilung dieser zuständigen Behörden, einschließlich der Kontaktstellen.

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Samples: www.parlament.gv.at, www.parlament.gv.at, www.ris.bka.gv.at

Zuständige Behörden. Die Vertragsparteien unterrichten einander in der ersten Sitzung des in Artikel 65 74 genannten Unterausschusses "Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen" (im Folgenden "SPS-Unter- ausschussUnterausschuss") über die Struktur, Organisation und Zuständigkeitsverteilung ihrer zuständigen Behörden. Die Vertragsparteien unterrichten einander über jede Änderung bezüglich der Struktur, Organisation und Zuständigkeitsverteilung dieser zuständigen Behörden, einschließlich der Kontaktstellen.

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Samples: 360.lexisnexis.at, www.ris.bka.gv.at, www.parlament.gv.at

Zuständige Behörden. Die Vertragsparteien unterrichten einander in der ersten Sitzung des in Artikel 65 genannten Unterausschusses "Gesundheitspolizeiliche „Gesund­ heitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen" ("SPS-Unter- ausschuss"Unterausschuss“) über die Struktur, Organisation und Zuständigkeitsverteilung Zu­ ständigkeitsverteilung ihrer zuständigen Behörden. Die Vertragsparteien unterrichten einander über jede Änderung der Struktur, Organisation und Zuständigkeitsverteilung dieser zuständigen Behörden, einschließlich der Kontaktstellen.

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Samples: www.wko.at

Zuständige Behörden. Die Vertragsparteien unterrichten einander in der ersten Sitzung des in Artikel 65 191 genannten Unterausschusses "Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen" ("im Folgenden „SPS-Unter- ausschuss"Unterausschuss“) über die Struktur, Organisation und Zuständigkeitsverteilung ihrer zuständigen Behörden. Die Vertragsparteien unterrichten einander über jede bezüglich jeder Änderung der Struktur, Organisation und Zuständigkeitsverteilung dieser zuständigen Behörden, einschließlich ein- schließlich der Kontaktstellen.

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Samples: www.wko.at