Zuständige Behörden. Die Vertragsparteien unterrichten einander in der ersten Sitzung des in Artikel 65 genannten Unterausschusses "Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen" ("SPS-Unter- ausschuss") über die Struktur, Organisation und Zuständigkeitsverteilung ihrer zuständigen Behörden. Die Vertragsparteien unterrichten einander über jede Änderung der Struktur, Organisation und Zuständigkeitsverteilung dieser zuständigen Behörden, einschließlich der Kontaktstellen.
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Samples: Association Agreement, Association Agreement, Assoziierungsabkommen
Zuständige Behörden. Die Vertragsparteien unterrichten einander in der ersten Sitzung des in Artikel 65 74 genannten Unterausschusses "Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen" (im Folgenden "SPS-Unter- ausschussUnterausschuss") über die Struktur, Organisation und Zuständigkeitsverteilung ihrer zuständigen Behörden. Die Vertragsparteien unterrichten einander über jede Änderung bezüglich der Struktur, Organisation und Zuständigkeitsverteilung dieser zuständigen Behörden, einschließlich der Kontaktstellen.
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Samples: Association Agreement, Assoziierungsabkommen, Association Agreement
Zuständige Behörden. Die Vertragsparteien unterrichten einander in der ersten Sitzung des in Artikel 65 191 genannten Unterausschusses "„Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen" “ ("im Folgenden „SPS-Unter- ausschuss"Unterausschuss“) über die Struktur, Organisation und Zuständigkeitsverteilung ihrer zuständigen Behörden. Die Vertragsparteien unterrichten einander über jede bezüglich jeder Änderung der Struktur, Organisation und Zuständigkeitsverteilung dieser zuständigen Behörden, einschließlich ein- schließlich der Kontaktstellen.
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Samples: Assoziierungsabkommen
Zuständige Behörden. Die Vertragsparteien unterrichten einander in der ersten Sitzung des in Artikel 65 genannten Unterausschusses "Gesundheitspolizeiliche „Gesund heitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen" “ ("„SPS-Unter- ausschuss"Unterausschuss“) über die Struktur, Organisation und Zuständigkeitsverteilung Zu ständigkeitsverteilung ihrer zuständigen Behörden. Die Vertragsparteien unterrichten einander über jede Änderung der Struktur, Organisation und Zuständigkeitsverteilung dieser zuständigen Behörden, einschließlich der Kontaktstellen.
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Samples: Assoziierungsabkommen