Common use of Zuständigkeit der örtlichen Verwaltung Clause in Contracts

Zuständigkeit der örtlichen Verwaltung. Über die Zuständigkeit der örtlichen Verwaltung gibt der angeschlossene Katalog Aus- kunft. Diese Aufstellung kann den Bedürfnissen der Praxis entsprechend vom Oberbür- germeister im Benehmen mit dem Ortschaftsrat jederzeit erweitert oder eingeschränkt werden. Zur Abwendung drohender Gefahren und zur sofortigen Behebung von Schäden bei Un- wetter und dergleichen kann die örtliche Verwaltung die erforderlichen Maßnahmen ver- anlassen. Entsprechende Mittel sind jährlich im Haushaltsplan bereitzustellen. Die örtliche Verwaltung bereitet die Sitzungen des Ortschaftsrates vor und führt dessen Be- schlüsse aus. Sie wirkt außerdem beim Vollzug derjenigen Beschlüsse des Gemeinderats der Stadt Freiburg im Breisgau mit, die den Stadtteil Freiburg-Ebnet berühren. Im Interesse der Beibehaltung einer bürgernahen Verwaltung und der Selbstverantwortung der Bürger werden der örtlichen Verwaltung außerdem insbesondere folgende Aufgaben übertragen: 1. Informationsdienst (Druck- und Veröffentlichung des Gemeindeblattes, Bürgerversamm- lung usw.) 2. Vorbereitung und Durchführung der Wahlen für den Ortschaftsrat im Benehmen mit dem Amt für Statistik und Einwohnerwesen

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Samples: Eingliederungsvereinbarung

Zuständigkeit der örtlichen Verwaltung. Über die Zuständigkeit der örtlichen Verwaltung gibt der angeschlossene Katalog Aus- kunftAuskunft. Diese Aufstellung kann den Bedürfnissen der Praxis entsprechend vom Oberbür- germeister Oberbürgermeister im Benehmen mit dem Ortschaftsrat jederzeit erweitert oder eingeschränkt werden. Zur Abwendung drohender Gefahren und zur sofortigen Behebung von Schäden bei Un- wetter Unwetter und dergleichen kann die örtliche Verwaltung die erforderlichen Maßnahmen ver- anlassenveranlassen. Entsprechende Mittel sind werden jährlich im Haushaltsplan bereitzustellenbereitgestellt. Die örtliche Verwaltung bereitet die Sitzungen des Ortschaftsrates vor und führt dessen Be- schlüsse des- sen Beschlüsse aus. Sie wirkt außerdem beim Vollzug derjenigen Beschlüsse des Gemeinderats der Stadt Freiburg im Breisgau mit, die den Stadtteil Freiburg-Ebnet Kappel berühren. Im Interesse der Beibehaltung einer bürgernahen Verwaltung und der Selbstverantwortung Selbstverant- wortung der Bürger werden der örtlichen Verwaltung außerdem insbesondere folgende fol- gende Aufgaben übertragen: 1. Informationsdienst (Druck- und Veröffentlichung des Gemeindeblattes, Bürgerversamm- lung Bürger- versammlungen usw.) 2. Vorbereitung und Durchführung der Wahlen für den Ortschaftsrat im Benehmen mit dem Amt für Statistik und Einwohnerwesen

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Samples: Eingliederungsvereinbarung

Zuständigkeit der örtlichen Verwaltung. Über die Zuständigkeit der örtlichen Verwaltung gibt der angeschlossene Katalog Aus- kunftAuskunft. Diese Aufstellung kann den Bedürfnissen der Praxis entsprechend vom Oberbür- germeister Oberbürgermeister im Benehmen mit dem Ortschaftsrat jederzeit erweitert oder eingeschränkt werden. Zur Abwendung drohender Gefahren und zur sofortigen Behebung von Schäden bei Un- wetter Unwettern und dergleichen kann die örtliche Verwaltung die erforderlichen Maßnahmen ver- anlassenveranlassen. Entsprechende Mittel sind jährlich im Haushaltsplan bereitzustellen. Die örtliche Verwaltung bereitet die Sitzungen des Ortschaftsrates vor und führt dessen Be- schlüsse des- sen Beschlüsse aus. Sie wirkt außerdem beim Vollzug derjenigen Beschlüsse des Gemeinderats der Stadt Freiburg im Breisgau mit, die den Stadtteil Freiburg-Ebnet Tiengen berühren. Im Interesse der Beibehaltung einer bürgernahen Verwaltung und der Selbstverantwortung der Bürger werden der örtlichen Verwaltung außerdem insbesondere insbe- sondere folgende Aufgaben übertragen: 1. Informationsdienst (Druck- Druck und Veröffentlichung des Gemeindeblattes, Bürgerversamm- lung Bürgerver- sammlung usw.) 2. Vorbereitung und Durchführung der Wahlen für den Ortschaftsrat im Benehmen mit dem Amt für Statistik und Einwohnerwesen

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Samples: Vereinbarung

Zuständigkeit der örtlichen Verwaltung. Über die Zuständigkeit der örtlichen Verwaltung gibt der angeschlossene Katalog Aus- kunftAuskunft. Diese Aufstellung kann den Bedürfnissen der Praxis entsprechend vom Oberbür- germeister Oberbürgermeister im Benehmen mit dem Ortschaftsrat jederzeit erweitert oder eingeschränkt werden. Zur Abwendung drohender Gefahren und zur sofortigen Behebung von Schäden bei Un- wetter Unwettern und dergleichen kann die örtliche Verwaltung die erforderlichen Maßnahmen ver- anlassenveranlassen. Entsprechende Mittel sind jährlich im Haushaltsplan bereitzustellen. Die örtliche Verwaltung bereitet die Sitzungen des Ortschaftsrates vor und führt dessen Be- schlüsse des- sen Beschlüsse aus. Sie wirkt außerdem beim Vollzug derjenigen Beschlüsse des Gemeinderats der Stadt Freiburg im Breisgau mit, die den Stadtteil Freiburg-Ebnet Freiburg- Opfingen berühren. Im Interesse der Beibehaltung einer bürgernahen Verwaltung und der Selbstverantwortung der Bürger werden der örtlichen Verwaltung außerdem insbesondere folgende Aufgaben übertragen: 1. Informationsdienst (Druck- Druck und Veröffentlichung des Gemeindeblattes, Bürgerversamm- lung Bürgerver- sammlungen usw.) 2. Vorbereitung und Durchführung der Wahlen für den Ortschaftsrat im Benehmen mit dem Amt für Statistik und Einwohnerwesenstatistischen Amt

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Samples: Vereinbarung Über Die Eingliederung Der Gemeinde Opfingen in Die Stadt Freiburg Im Breisgau

Zuständigkeit der örtlichen Verwaltung. Über die Zuständigkeit der örtlichen Verwaltung gibt der angeschlossene Katalog Aus- kunft. Diese Aufstellung kann den Bedürfnissen der Praxis entsprechend vom Oberbür- germeister im Benehmen mit dem Ortschaftsrat jederzeit erweitert oder eingeschränkt werden. Zur Abwendung drohender Gefahren und zur sofortigen Behebung von Schäden bei Un- wetter wettern und dergleichen kann die örtliche Verwaltung die erforderlichen Maßnahmen ver- anlassenveranlassen. Entsprechende Mittel sind jährlich im Haushaltsplan bereitzustellen. Die örtliche Verwaltung bereitet die Sitzungen des Ortschaftsrates vor und führt dessen Be- schlüsse aus. Sie wirkt außerdem beim Vollzug derjenigen Beschlüsse des Gemeinderats der Stadt Freiburg im Breisgau mit, die den Stadtteil Freiburg-Ebnet Opfingen berühren. Im Interesse der Beibehaltung einer bürgernahen Verwaltung und der Selbstverantwortung der Bürger werden der örtlichen Verwaltung außerdem insbesondere folgende Aufgaben übertragen: 1. Informationsdienst (Druck- Druck und Veröffentlichung des Gemeindeblattes, Bürgerversamm- lung lungen usw.) 2. Vorbereitung und Durchführung der Wahlen für den Ortschaftsrat im Benehmen mit dem Amt für Statistik und Einwohnerwesenstatistischen Amt

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Samples: Eingliederungsvereinbarung

Zuständigkeit der örtlichen Verwaltung. Über die Zuständigkeit der örtlichen Verwaltung gibt der angeschlossene Katalog Aus- kunftAuskunft. Diese Aufstellung kann den Bedürfnissen der Praxis entsprechend vom Oberbür- germeister Oberbürgermeister im Benehmen mit dem Ortschaftsrat jederzeit erweitert oder eingeschränkt werden. Zur Abwendung drohender Gefahren und zur sofortigen Behebung von Schäden bei Un- wetter Unwettern und dergleichen kann die örtliche Verwaltung die erforderlichen Maßnahmen ver- anlassenveranlassen. Entsprechende Mittel sind jährlich im Haushaltsplan bereitzustellen. Die örtliche Verwaltung bereitet die Sitzungen des Ortschaftsrates vor und führt dessen Be- schlüsse des- sen Beschlüsse aus. Sie wirkt außerdem beim Vollzug derjenigen Beschlüsse des Gemeinderats der Stadt Freiburg im Breisgau mit, die den Stadtteil Freiburg-Ebnet Freiburg- Munzingen berühren. Im Interesse der Beibehaltung einer bürgernahen Verwaltung und der Selbstverantwortung der Bürger werden der örtlichen Verwaltung außerdem insbesondere folgende Aufgaben übertragen: 1. Informationsdienst (Druck- und Veröffentlichung des Gemeindeblattes, Bürgerversamm- lung Bürger- versammlungen usw.) 2. Vorbereitung und Durchführung der Wahlen für den Ortschaftsrat im Benehmen mit dem Amt für Statistik und Einwohnerwesen

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Samples: Vereinbarung