Zusätzlich versicherbare Sachen. Nur wenn dies gesondert vereinbart ist, sind zusätzlich versichert a) Medizinisch-technische Einrichtungen und Laboreinrichtungen; b) Stromerzeugungsanlagen, Datenverarbeitungs- und sonstige selbstständige elektronische Anlagen; c) Bestandteile von unverhältnismäßig hohem Kunstwert; d) Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe; e) Baugrund und Bodenmassen, soweit sie nicht Bestandteil der Lieferungen und Leistungen sind; f) Altbauten, die nicht Bestandteil der Lieferungen und Leistungen sind.
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Samples: Bauleistungs Und Bauherrenhaftpflichtversicherung, Insurance Policy Terms and Conditions
Zusätzlich versicherbare Sachen. Nur wenn dies gesondert vereinbart istSofern vereinbart, sind zusätzlich versichert
a) Medizinisch-technische Einrichtungen und Laboreinrichtungen;
b) Stromerzeugungsanlagen, Datenverarbeitungs- und sonstige selbstständige elektronische Anlagen;
c) Bestandteile von unverhältnismäßig hohem Kunstwert;
d) Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe;
e) Baugrund und Bodenmassen, soweit sie nicht Bestandteil der Lieferungen und Leistungen sind;
f) Altbauten, die nicht Bestandteil der Lieferungen und Leistungen sind.
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Zusätzlich versicherbare Sachen. Nur wenn dies gesondert besonders vereinbart ist, sind zusätzlich versichert
a) Medizinischmedizinisch-technische Einrichtungen und Laboreinrichtungen;
b) Stromerzeugungsanlagen, Datenverarbeitungs- und sonstige selbstständige elektronische Anlagen;
c) Bestandteile von unverhältnismäßig hohem Kunstwert;
d) Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe;
e) Baugrund und Bodenmassen, soweit sie nicht Bestandteil der Lieferungen und Leistungen sind;
f) Altbauten, die nicht Bestandteil der Lieferungen Lieferung und Leistungen sind.
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Samples: Bauleistungsversicherung