Zusätzliche Betreuungsdienstleistungen. Dem/den Kunden können weitergehende Informationen und Dienstleistungen zu den gezeichneten Produkten im Allgemeinen, den Börsen- und Beteiligungsmärkten, der laufenden Geeignetheits- bzw. Risikoprüfung in Bezug auf sein/ihr Anlegerprofil, seiner/ihrer Depotstruktur und seiner/ihrer Risikoallokation als gesonderte, gebührenpflichtige (Serviceentgelt) Betreuungsdienstleistung auf eigenen Wunsch vom Berater/Vermittler als Betreuer zur Verfügung gestellt werden. Diese Informationen können vom Betreuer per App (Chatfunktion), Mail, mündlich oder fernmündlich überbracht werden. Art und Umfang werden in der Anlage 1 zu diesem Vertrag separat aufgeführt. Der Betreuer verpflichtet sich zur reinen Weiterleitung von den oben genannten wichtigen Informationen an den/die Kunden. Der Betreuer kann für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von Produktgebern stammenden und dem Kunden zur Verfügung gestellten Informationen nicht haftbar gemacht werden. Der Berater/Vermittler kann die Erbringung der zusätzlichen Betreuungs- dienstleistungen einschränken, insbesondere wenn aufgrund technischer oder organisatorischer Umstände eine Erbringung nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist und vor allem dann, wenn solche Leistungsstörungen nicht im Verantwortungsbereich des Beraters/ Vermittlers liegen.
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Samples: Rahmenvereinbarung Für Fondsgeschäfte, Rahmenvereinbarung Für Fondsgeschäfte
Zusätzliche Betreuungsdienstleistungen. Dem/den Kunden können kann weitergehende Informationen und Dienstleistungen zu den gezeichneten Produkten im Allgemeinen, den Börsen- und BeteiligungsmärktenBeteili- gungsmärkten, der laufenden Geeignetheits- bzw. Risikoprüfung Geeignetheitsprüfung in Bezug auf sein/ihr seinem Anlegerprofil, seiner/ihrer seiner Depotstruktur und seiner/ihrer Risikoallokation seiner Risiko- allokation als gesonderte, gebührenpflichtige (ServiceentgeltServicegebühr) Betreuungsdienstleistung auf eigenen Wunsch vom Berater/Vermittler als Betreuer zur Verfügung gestellt werden. Diese Informationen können vom Betreuer per App (Chatfunktion), Mail, mündlich oder fernmündlich fernmünd- lich überbracht werden. Art und Umfang werden in der Anlage 1 zu diesem Vertrag separat aufgeführt. Der Betreuer verpflichtet sich sich, zur reinen Weiterleitung von den oben genannten wichtigen Informationen an den/die Kunden. Der Betreuer kann für die Vollständigkeit und und Richtigkeit der von Produktgebern stammenden und dem Kunden zur Verfügung gestellten Informationen übergebenen Informationen, der zusätzlichen Betreuungsdienstleitungen, nicht haftbar gemacht werden. Der Berater/Vermittler kann die Erbringung Auch können Teile der zusätzlichen Betreuungs- dienstleistungen einschränken, insbesondere wenn aufgrund Betreuungsdienstleitungen auf Grund z.B. technischer Fehler nicht immer rechtzeitig oder organisatorischer Umstände eine Erbringung gar nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist und vor allem dann, wenn solche Leistungsstörungen nicht im Verantwortungsbereich des Beraters/ Vermittlers liegenerbracht werden. Eine Pflicht zur schriftlichen Benachrichtigung entsteht dadurch nicht.
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Zusätzliche Betreuungsdienstleistungen. Dem/den Kunden können weitergehende Informationen und Dienstleistungen zu den gezeichneten Produkten im Allgemeinen, den Börsen- und Beteiligungsmärkten, der laufenden Geeignetheits- bzw. Risikoprüfung in Bezug auf sein/ihr Anlegerprofil, seiner/ihrer Depotstruktur und seiner/ihrer Risikoallokation als gesonderte, gebührenpflichtige (ServiceentgeltServicegebühr) Betreuungsdienstleistung auf eigenen Wunsch vom Berater/Vermittler als Betreuer zur Verfügung gestellt werden. Diese Informationen können vom Betreuer per App (Chatfunktion), Mail, mündlich oder fernmündlich überbracht werden. Art und Umfang werden in der Anlage 1 zu diesem Vertrag separat aufgeführt. Der Betreuer verpflichtet sich zur reinen Weiterleitung von den oben genannten wichtigen Informationen an den/die Kunden. Der Betreuer kann für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von Produktgebern stammenden und dem Kunden zur Verfügung gestellten Informationen nicht haftbar gemacht werden. Der Berater/Vermittler kann die Erbringung der zusätzlichen Betreuungs- dienstleistungen einschränken, insbesondere wenn aufgrund technischer oder organisatorischer Umstände eine Erbringung nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist und vor allem dann, wenn solche Leistungsstörungen nicht im Verantwortungsbereich des Beraters/ Vermittlers liegen.
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