Anlageberatung. 1 Mit der nachfolgenden Unterschrift bestätigt/bestätigen der/die Kunde/n, dass er/sie von dem Berater/Vermittler im Rahmen der nicht- unabhängigen Anlageberatung ausschließlich in Bezug auf die Geschäfte über Investmentanteile/Beteiligungen informiert und beraten worden ist/sind, die in Deutschland vertrieben werden dürfen. Persönliche Empfehlungen des Beraters/Vermittlers wurden dem/den Kunden nur in Bezug auf Geschäfte über Investmentanteile/Beteiligungen gegeben. Eine Beratung zu anderen Finanzinstrumenten, ins- besondere Aktien, Zertifikate, Rentenpapiere etc. erfolgte nicht. Über diese Vereinbarung hinausgehende oder abweichende mündliche Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Über die mit Investmentfondsanlagen verbundenen Risiken und Kosten wurde der/die Kunde/n aufgeklärt. Entsprechende Unterlagen zur Risikoaufklärung wurden dem/den Kunden gemäß den Angaben zur Verfügung gestellt. Die Angaben stellen die Grundlage für den getroffenenAnlagevorschlag dar.
2 Dem/den Kunden ist bekannt, dass die Pflichten des Beraters/Vermittlers mit der Abgabe der Anlageempfehlung enden. Der Berater/Vermittler ist nicht verpflichtet, die von dem/den Kunden getätigten Anlagen zu beobachten oder ihre Wertentwicklung laufend zu kontrollieren. Er hat nicht die Pflicht, sich nach der Empfehlung einen Überblick über die Depotstrukturen zu ver- schaffen. Im Rahmen der Qualitätsverbesserung wird er dem/den Kunden einen jährlichen Geeignetheitstest anhand seines persönlichen Anlegerprofils anbieten und die Geeignetheit für den/die Kunden überprüfen. Der Berater/Vermittler schuldet keine Vermögensverwaltung oder Vermögensbeobachtung.
Anlageberatung. Die Anlageberatung wird nicht als unabhängige Honorar-Anlageberatung erbracht. Das Anlageberatungsspektrum beschränkt sich auf Anteile an Investmentvermögen. Eine Anlageberatung erfolgt nur gegenüber solchen Emittenten oder Anlegern, mit denen ein Vertriebs- und/oder Vermittlungsvertrag besteht. Die REAX kann im Rahmen ihrer Dienstleistung (einschließlich Anlageberatung) Zuwendungen entgegennehmen und einbehalten und der Kunde verzichtet auf die Ausübung eines etwaigen Herausgabeanspruchs. Eine regelmäßige Eignungsbeurteilung wird durch die REAX nicht erbracht.
Anlageberatung. Im Rahmen der Anlageberatung wird die Bank geeignete Empfehlungen für die Anschaffung, Veräusse- rung oder das Halten von Finanzinstrumenten geben. Eine regelmässige Beurteilung der Geeignetheit der empfohlenen Finanzinstrumente auf Initiative der Bank wird jedoch nicht angeboten. Eine gegenüber dem Kunden erfolgende Anlageberatung wird nicht als unabhängige Anlageberatung erbracht, da die Bank für die Vermittlung der Finanzprodukte in der Anlageberatung Zuwendungen von Dritten, insbesondere von den Finanzproduktgebern, vereinnahmt. Grundsätzlich bietet die Bank ihren Kunden folgende Arten von Finanzinstrumenten an: Aktien, Invest- mentfonds, Anleihen, Zertifikate, geschlossene Fondsbeteiligungen, Derivate. Das Anlageuniversum, aus dem die Bank ihre Anlageempfehlungen speist, ist wie folgt beschränkt: - Die Bank bietet nur Finanzinstrumente an, die den Vorgaben von XxXXX XX genügen. - Die Bank bietet nur Produkte an, für welche ein KID und/oder PRIIP oder eine vergleichbare Kundeninformation verfügbar ist. - Die Bank bietet keine Finanzinstrumente an, bei welchen mögliche Interessenkonflikte offenbar sind. Folgende Beschränkungen der Anbieter der Finanzinstrumente sind zu beachten: - Die Bank bietet nur Finanzinstrumente von Anbietern an, die die Vorgaben von XxXXX XX erfüllen. - Es werden nur Finanzinstrumente von Anbietern angeboten, die ein KID und/oder PRIIP oder eine vergleichbare Kundeninformation erstellen. - Von Anbietern, hinsichtlich welcher mögliche Interessenkonflikte offenbar sind, werden keine Fi- nanzinstrumente angeboten. Die Bank empfiehlt keine Finanzinstrumente, die von Anbietern oder Emittenten stammen, mit denen die Bank eine enge Verbindung unterhält. Vor der Durchführung des Geschäfts erhält der Kunde von der Bank eine Erklärung zur Geeignetheit auf einem dauerhaften Datenträger, in der die Bank die erbrachte Beratung nennt und erläutert, wie die Beratung auf die Präferenzen, Ziele und sonstigen Merkmale des Kunden abgestimmt wurde. Wenn die Vereinbarung, ein Finanzinstrument zu kaufen oder zu verkaufen, unter Verwendung eines Fernkom- munikationsmittels geschlossen wird und die vorherige Aushändigung der vorgenannten Geeignetheits- erklärung somit nicht möglich ist, kann die Bank dem Kunden die schriftliche Erklärung zur Geeignetheit auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln, unmittelbar nachdem dieser sich vertraglich gebunden hat, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind: a) Der Kunde hat der Übermittlung der Geeig- nethe...
Anlageberatung. Hierbei gewährt die Bank dem Kunden Beratungsleistungen „nach Maß“, gegebenenfalls in der vereinbarten Häufigkeit und zu den vereinbarten Themenbereichen. Die Modalitäten für die Beratungsleistungen, die dem Kunden von der Bank erbracht werden, werden in einer gesonderten Vereinbarung, dem sogenannten „Auftrag für Anlageberatung“, festgelegt. Die Bank verpflichtet sich, die Beratungsleistungen entweder auf Anfrage des Kunden (Beratungsauftrag „Advisory“) oder spontan, wenn sie dies für notwendig erachtet (Beratungsauftrag „Active Advisory“), zu erbringen. Der Kunde hat überdies die Möglichkeit, die Themen, zu denen er diese spontanen Beratungsleistungen wünscht, im Voraus festzulegen.
Anlageberatung. Die Bank bietet keine unabhängige Honorar-Anlageberatung an. Die Beratungsdienstleistung wird kostenlos erbracht. Erst mit dem Erwerb von Finanzinstrumenten fallen Dienstleistungskosten (z. B. Kommissi- onsentgelte) in Abhängigkeit vom Anlagebetrag an (siehe Preisver- zeichnis). Zusätzlich werden Vertriebsfolgeprovisionen von Dritten, ins- besondere von Vertriebspartnern, an die Bank geleistet. Die genauen Kostenbestandteile beim Erwerb von Finanzinstrumenten sind dem aktuellen Preisverzeichnis (Depotgebühren, Transaktionsentgelte) sowie den produktindividuellen Informationsunterlagen zu entneh- men bzw. werden in den Vertriebsstellen der Bank beauskunftet. Grundlage der Anlageberatung durch die Bank sind die ihr vorliegen- den Informationen über die Anlageziele des Kunden, seine Nachhal- tigkeitspräferenzen, seine finanziellen Verhältnisse, seine Verlusttrag- fähigkeit und über seine Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Wertpapiergeschäfte. Informationen zu Nachhaltigkeitspräferenzen und dem Umgang mit den Kundenangaben und dem damit verbundenen Vorgehen in der Anlageberatung stellt die Bank dem Kunden zur Verfügung. Sofern der Kunde eine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitspräferenzen wünscht, werden weitere Detailangaben zu seinen Nachhaltigkeits- präferenzen auf Basis von drei regulatorisch vorgegebenen Kategori- en erfragt:
Anlageberatung. Die von bevestor erbrachten Anlageberatungsleistungen erfolgen ausschließlich über die Webseite „xxx.xxxxxxxx.xx“ und in dem auf dieser Webseite dargestellten Format. Anhand der Angaben des Kunden wird bevestor dem Kunden im Rahmen einer Anlageberatung den Erwerb von Investmentanteilen vorschlagen. bevestors Anlageberatungsleistung besteht ausschließlich in der Übermittlung des Vorschlags für Investmentanteile. bevestor erbringt keine unabhängige Honorar-Anlageberatung. Die Palette der von bevestor bei der Anlageberatung berücksichtigten Investmentanteile ist auf Investmentanteile beschränkt, die von Anbietern oder Emittenten stammen, die in einer engen Verbindung zu bevestor stehen oder zu denen in sonstiger Weise rechtliche oder wirtschaftliche Verbindungen bestehen, die so eng sind, dass das Risiko besteht, dass die Unabhängigkeit der Anlageberatung beeinträchtigt wird.
Anlageberatung. Grossbötzl, Schmitz & Partner Vermögensverwaltersozietät GmbH Xxxxxxxxxxx 00 X 00000 Xxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Xxxxx-Xxxxx-Xxxxxx 00-00 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Xxxxxxxxxxx Über Änderungen wird in den regelmäßig zu erstellenden Halbjahres- und Jahresberichten sowie auf der Homepage der Ampega Investment GmbH (xxx.xxxxxx.xxx) informiert. Allgemeine Anlagebedingungen zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anlegern und der „Ampega Investment GmbH“, (Köln), („Gesellschaft”) für die von der Gesellschaft verwalteten Sondervermögen gemäß der OGAW-Richtlinie, die nur in Verbindung mit den für das jeweilige OGAW-Sondervermögen aufgestellten „Besonderen Anlagebedin- gungen” gelten. § 1 Grundlagen
Anlageberatung. Die Bank unterbreitet ihren Kunden im Rahmen der Anlage- beratung individuelle Anlageempfehlungen. Gegenstand der Anlageberatung sind Finanzinstrumente. Dazu gehören eine Die Bank erbringt die Anlageberatung nicht als unabhängi- ge Honorar-Anlageberatung, sondern als provisionsbasierte Anlageberatung. Die Kosten für die Beratung (Gehälter der Berater usw.) werden durch die Erträge abgedeckt, die die Bank beispielsweise bei Abschluss eines Geschäfts mit dem Kunden erhält. Sie können in ihrer Höhe von Produkt zu Pro- dukt abweichen. Dies sind beispielsweise Vertriebsprovisio- nen von Anbietern der Anlageprodukte, Ausführungsprovisi- onen oder Handelserträge. Ein gesondertes Honorar für jede einzelne Anlageberatung fällt darüber hinaus nicht an.
Anlageberatung. Greiff capital management AG Xxxxxxxxx Xxx. 0x 00000 Xxxxxxxx xx Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxx LEHNER INVESTMENTS MANAGEMENT GmbH Xxxxxxxxxxx. 0 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Xxxxxxxxxxx Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Xxxxx-Xxxxx-Xxxxxx 00-00 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Xxxxxxxxxxx Über Änderungen wird in den regelmäßig zu erstellenden Halbjahres- und Jahresberichten sowie auf der Homepage der Ampega Investment GmbH (xxx.xxxxxx.xxx) informiert.
Anlageberatung. Bei dieser Dienstleistung empfehlen unsere qualifizierten Berater konkrete Finanzinstrumente. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Kunde uns vorher über seine Anlageziele, finanziellen Verhältnisse sowie Erfahrun- gen und Kenntnisse informieren, damit unsere Empfehlungen seinen Anlagezielen und finanziellen Möglich- keiten entsprechen (Geeignetheitsprüfung). Darüber hinaus können in Ausnahmefällen die Dienstleistungen „beratungsfreies Geschäft“ und „reines Aus- führungsgeschäft (execution-only)“ erbracht werden.