Anlageberatung Musterklauseln

Anlageberatung. 1 Mit der nachfolgenden Unterschrift bestätigt/bestätigen der/die Kunde/n, dass er/sie von dem Berater/Vermittler im Rahmen der nicht- unabhängigen Anlageberatung ausschließlich in Bezug auf die Geschäfte über Investmentanteile/Beteiligungen informiert und beraten worden ist/sind, die in Deutschland vertrieben werden dürfen. Persönliche Empfehlungen des Beraters/Vermittlers wurden dem/den Kunden nur in Bezug auf Geschäfte über Investmentanteile/Beteiligungen gegeben. Eine Beratung zu anderen Finanzinstrumenten, ins- besondere Aktien, Zertifikate, Rentenpapiere etc. erfolgte nicht. Über diese Vereinbarung hinausgehende oder abweichende mündliche Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Über die mit Investmentfondsanlagen verbundenen Risiken und Kosten wurde der/die Kunde/n aufgeklärt. Entsprechende Unterlagen zur Risikoaufklärung wurden dem/den Kunden gemäß den Angaben zur Verfügung gestellt. Die Angaben stellen die Grundlage für den getroffenenAnlagevorschlag dar. 2 Dem/den Kunden ist bekannt, dass die Pflichten des Beraters/Vermittlers mit der Abgabe der Anlageempfehlung enden. Der Berater/Vermittler ist nicht verpflichtet, die von dem/den Kunden getätigten Anlagen zu beobachten oder ihre Wertentwicklung laufend zu kontrollieren. Er hat nicht die Pflicht, sich nach der Empfehlung einen Überblick über die Depotstrukturen zu ver- schaffen. Im Rahmen der Qualitätsverbesserung wird er dem/den Kunden einen jährlichen Geeignetheitstest anhand seines persönlichen Anlegerprofils anbieten und die Geeignetheit für den/die Kunden überprüfen. Der Berater/Vermittler schuldet keine Vermögensverwaltung oder Vermögensbeobachtung.
Anlageberatung. Die Anlageberatung wird nicht als unabhängige Honorar-Anlageberatung erbracht. Das Anlageberatungsspektrum beschränkt sich auf Anteile an Investmentvermögen. Eine Anlageberatung erfolgt nur gegenüber solchen Emittenten oder Anlegern, mit denen ein Vertriebs- und/oder Vermittlungsvertrag besteht. Die REAX kann im Rahmen ihrer Dienstleistung (einschließlich Anlageberatung) Zuwendungen entgegennehmen und einbehalten und der Kunde verzichtet auf die Ausübung eines etwaigen Herausgabeanspruchs. Eine regelmäßige Eignungsbeurteilung wird durch die REAX nicht erbracht.
Anlageberatung. Für das Konto in seiner Gesamtheit erhält der Kunde im Rahmen dieser Beratungsvereinbarung eine Anlageberatungsdienstleistung (die „Beratungsdienstleistung“), die strukturell 1, „nicht unabhängig“ 2 und auf sein Anlegerprofil, in Abhängigkeit von seinem ESG-Profil, sowie auf die Anlagestrategie (die „Anlagestrategie“) abgestimmmt ist, die der Kunde in der Anlage 1 der Beratungsvereinbarung, die ein integraleer Bestandteil der Bereatungsvereinbarung ist, gewählt hat. Im Rahmen dieser Dienstleistungen äußert sich die Bank über die Eignung von Anlageaufträgen des Kunden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Bank keine Anlageberatung positiver oder negativer Art im Hinblick auf Geschäfte oder Instrumente leistet, die nicht direkt mit dem Konto in Verbindung stehen. Die Bank kann den Kunden ferner hinsichtlich der Vermögensallokation des Kundenkontos sowie über jedes für den Kunden geeignete Investitionsvorhaben beraten. Die Bank nimmt keine regelmäßige Bewertung der Eignung des Xxxxxx im Hinblick auf die Anlagestrategie des Kunden vor. In der Anlagestrategie werden insbesondere die einzelnen Kategorien von Finanzinstrumenten genannt, die von der Bank analysiert werden können. Der Kunde bestätigt, hierüber sowie über die Art, die Merkmale und die Risiken in Verbindung mit den Finanzinstrumenten, die Teil seiner Anlagestrategie sind, die insbesondere von seinem Anlegerprofil abhängt, das gemäß Artikel 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ermittelt wurde, informiert worden zu sein und akzeptiert diese. Unbeschadet der Beratungsdienstleistungen ist sich der Kunde bewusst und billigt, dass die Bank mit bestimmten Emittenten von Finanzinstrumenten wie dem Umbrella-Fonds „BL“ vom Typ SICAV nach luxemburgischem Recht besondere Verbindungen haben kann. Der Kunde kann die Anlagestrategie mit ausdrücklicher Zustimmung der Bank ändern, um diese an die Entwicklung seiner persönlichen Situation anzupassen; Inhalt und Gültigkeit der vorliegenden Beratungsvereinbarung werden hierdurch nicht berührt. Vorbehaltlich der Ausführung laufender Transaktionen tritt jede Änderung der Anlagestrategie innerhalb von drei Werktagen nach Eingang der vom Kunden unterzeichneten und von der Bank akzeptierten Anweisungen bei der Bank in Kraft. In ihrer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden kann die Beratungsdienstleistung nur für eine Person oder Personen erbracht werden, die in Verbindung mit diesem Konto ordnungsgemäß für den Anlagebereich ermächtigt ist/sind.
Anlageberatung. Hierbei gewährt die Bank dem Kunden Beratungsleistungen „nach Maß“, gegebenenfalls in der vereinbarten Häufigkeit und zu den vereinbarten Themenbereichen. Die Modalitäten für die Beratungsleistungen, die dem Kunden von der Bank erbracht werden, werden in einer gesonderten Vereinbarung, dem sogenannten „Auftrag für Anlageberatung“, festgelegt. Die Bank verpflichtet sich, die Beratungsleistungen entweder auf Anfrage des Kunden (Beratungsauftrag „Advisory“) oder spontan, wenn sie dies für notwendig erachtet (Beratungsauftrag „Active Advisory“), zu erbringen. Der Kunde hat überdies die Möglichkeit, die Themen, zu denen er diese spontanen Beratungsleistungen wünscht, im Voraus festzulegen.
Anlageberatung. Bei dieser Dienstleistung empfehlen unsere qualifizierten Berater konkrete Finanzinstrumente. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Kunde uns vorher über seine Anlageziele, finanziellen Verhältnisse sowie Erfahrun- gen und Kenntnisse informieren, damit unsere Empfehlungen seinen Anlagezielen und finanziellen Möglich- keiten entsprechen (Geeignetheitsprüfung). Darüber hinaus können in Ausnahmefällen die Dienstleistungen „beratungsfreies Geschäft“ und „reines Aus- führungsgeschäft (execution-only)“ erbracht werden.
Anlageberatung. Greiff capital management AG Xxxxxxxxx Xxx. 0x 00000 Xxxxxxxx xx Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxx LEHNER INVESTMENTS MANAGEMENT GmbH Xxxxxxxxxxx. 0 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Xxxxxxxxxxx Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Xxxxx-Xxxxx-Xxxxxx 00-00 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Xxxxxxxxxxx Über Änderungen wird in den regelmäßig zu erstellenden Halbjahres- und Jahresberichten sowie auf der Homepage der Ampega Investment GmbH (xxx.xxxxxx.xxx) informiert.
Anlageberatung. Die Bank unterbreitet ihren Kunden im Rahmen der Anlage- beratung individuelle Anlageempfehlungen. Gegenstand der Anlageberatung sind Finanzinstrumente. Dazu gehören eine Die Bank erbringt die Anlageberatung nicht als unabhängi- ge Honorar-Anlageberatung, sondern als provisionsbasierte Anlageberatung. Die Kosten für die Beratung (Gehälter der Berater usw.) werden durch die Erträge abgedeckt, die die Bank beispielsweise bei Abschluss eines Geschäfts mit dem Kunden erhält. Sie können in ihrer Höhe von Produkt zu Pro- dukt abweichen. Dies sind beispielsweise Vertriebsprovisio- nen von Anbietern der Anlageprodukte, Ausführungsprovisi- onen oder Handelserträge. Ein gesondertes Honorar für jede einzelne Anlageberatung fällt darüber hinaus nicht an.
Anlageberatung. Die von bevestor erbrachten Anlageberatungsleistungen erfolgen ausschließlich über die Webseite „xxx.xxxxxxxx.xx“ und in dem auf dieser Webseite dargestellten Format. Anhand der Angaben des Kunden wird bevestor dem Kunden im Rahmen einer Anlageberatung den Erwerb von Investmentanteilen vorschlagen. bevestors Anlageberatungsleistung besteht ausschließlich in der Übermittlung des Vorschlags für Investmentanteile. bevestor erbringt keine unabhängige Honorar-Anlageberatung. Die Palette der von bevestor bei der Anlageberatung berücksichtigten Investmentanteile ist auf Investmentanteile beschränkt, die von Anbietern oder Emittenten stammen, die in einer engen Verbindung zu bevestor stehen oder zu denen in sonstiger Weise rechtliche oder wirtschaftliche Verbindungen bestehen, die so eng sind, dass das Risiko besteht, dass die Unabhängigkeit der Anlageberatung beeinträchtigt wird.
Anlageberatung. Im Rahmen der Anlageberatung sprechen wir Ihnen gegenüber eine Empfehlung im Hinblick auf bestimmte für Sie geeignete Finanzinstrumente aus. Wir stützen diese Empfehlung auf eine Prüfung Ihrer persönlichen Umstän- de. Für diese Prüfung erfragen wir zum Beispiel Ihre An- lageziele und Ihre finanziellen Verhältnisse. Zur Gewähr- leistung einer qualitativ hochwertigen Anlageberatung, die die Qualität der Dienstleistung für Sie verbessert und Ihre Interessen bestmöglich berücksichtigt, beziehen wir eine breite Palette von Produkten verschiedener Emittenten und Produktanbieter in die Auswahl ein. Dabei werden den Kundinnen und Kunden Finanzinstrumente aus einem um- fassenden Spektrum an Produkten und Emittenten – auch solcher ohne enge Verbindung z. B. zur Sparkassen-Finanz- gruppe – angeboten. Einzelheiten und Informationen zum Informationen über die Bank und ihre Dienstleistungen jeweiligen Produkt stellt Ihnen Ihre Beraterin oder Ihr Be- rater gern zur Verfügung. Gleichfalls sind Prospekte, die nach dem Wertpapierprospektgesetz («WpPG») veröffent- licht wurden, sowie gegebenenfalls auch wesentliche An- legerinformationen zu Investmentvermögen («Fonds») und Produktinformationsblätter oder Basisinformationsblätter auf der Homepage des Emittenten abrufbar. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass im Falle der An- lageberatung keine regelmäßige Beurteilung der Geeignet- heit der empfohlenen Finanzinstrumente durch uns erfolgt. Information über die Risikoklassen der von uns empfohlenen Finanzinstrumente In der Sparkassen-Finanzgruppe und in der Bank werden die im Rahmen der Anlageberatung empfohlenen Finanz- instrumente in eine von insgesamt fünf Produktrisiko- klassen eingestuft. Bei der Risikobereitschaft der Kundin bzw. des Kunden gibt es ebenfalls fünf mögliche Katego- rien – von 1 («geringe Risikobereitschaft») bis zu 5 («sehr hohe Risikobereitschaft»). Für jede Kategorie der Risiko- bereitschaft gibt es folglich eine entsprechende Produkt- risikoklasse. Hierdurch möchten wir sicherstellen, dass die Ihnen empfohlenen Finanzinstrumente jeweils zu Ihrer maximalen Risikobereitschaft passen. Die Produktrisiko- klassen der Sparkassen-Finanzgruppe und der Bank sind nicht identisch mit den gesetzlich geregelten Risikoindi- katoren, die in den von den Herstellern bereitzustellenden gesetzlichen Informationsblättern (wesentliche Anleger- informationen, Basisinformationsblatt) angegeben werden. Die dort verwendeten Risikoindikatoren reichen dabei von 1 (niedrigstes Risi...
Anlageberatung. Grossbötzl, Schmitz & Partner Vermögensverwaltersozietät GmbH Xxxxxxxxxxx 00 X 00000 Xxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Xxxxx-Xxxxx-Xxxxxx 00-00 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Xxxxxxxxxxx Über Änderungen wird in den regelmäßig zu erstellenden Halbjahres- und Jahresberichten sowie auf der Homepage der Ampega Investment GmbH (xxx.xxxxxx.xxx) informiert. Allgemeine Anlagebedingungen zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anlegern und der „Ampega Investment GmbH“, (Köln), („Gesellschaft”) für die von der Gesellschaft verwalteten Sondervermögen gemäß der OGAW-Richtlinie, die nur in Verbindung mit den für das jeweilige OGAW-Sondervermögen aufgestellten „Besonderen Anlagebedin- gungen” gelten. § 1 Grundlagen