Zutrittsbestimmungen, Vorkehrungen für Ihre Sicherheit Musterklauseln

Zutrittsbestimmungen, Vorkehrungen für Ihre Sicherheit. 1. Die Benutzung des Badeteichs ist ausschließlich den Gästen des Schmiedgut Bad Aussee (mit einer gültigen KeyCard) im Rahmen des Beherbergungsvertrages und dieser Badeordnung als integrierender Bestandteil des Beherbergungsvertrags vorbehalten. 2. Gleichzeitig dürfen sich im Badeteich höchstens 4 Personen aufhalten. Pro Tag darf die Gesamtzahl an Badegästen im Badeteich höchstens 21 Personen betragen. 3. Die Benutzung erfolgt im Rahmen der Badeordnung und ausschließlich auf eigene Gefahr. 4. Kindern unter 14 Jahren ist die Benutzung des Badeteichs nur in Begleitung von Erwachsenen gestattet. Xxxxxx Sie ihr Kind NIE unbeaufsichtigt in die Nähe des Badeteichs! 5. Da die Gewässertiefe an allen Stellen 180 cm oder mehr beträgt, darf der Badeteich ohne entsprechende fachkundige Begleitung nur von Personen benutzt werden, die über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügen. Nichtschwimmern ist die Benutzung des Badeteichs ausschließlich in Begleitung einer Aufsichtsperson gestattet. 6. Die Benutzung des Badeteichs ist nur gestattet, wenn keine gesundheitlichen Beschwerden vorliegen. Betrunkene sowie in einem sonstigen Rauschzustand befindliche Personen, Personen mit offenen Wunden, Hautkrankheiten oder ansteckenden Krankheiten (z. B. Grippe) sowie Epileptiker dürfen den Badeteich nicht benützen. 7. Die Benutzung bzw. das Betreten der Regenerationsbereiche (bepflanzte Bereiche) ist generell untersagt.
Zutrittsbestimmungen, Vorkehrungen für Ihre Sicherheit. 1. Die Benutzung der Saunaanlage ist ausschließlich den Gästen des Schmiedgut Bad Aussee (mit einer gültigen KeyCard) im Rahmen des Beherbergungsvertrages und dieser Saunaordnung als integrierender Bestandteil des Beherbergungsvertrags vorbehalten. 2. Die Benutzung der gesamten Saunaanlage erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr, insbesondere tragen Sie das Risiko für einen medizinischen Notfall. 3. Die Benutzung der Saunaanlage ist nur gestattet, wenn keine gesundheitlichen Beschwerden vorliegen. Betrunkene sowie in einem sonstigen Rauschzustand befindliche Personen, Personen mit offenen Wunden, Hautkrankheiten oder ansteckenden Krankheiten (z. B. Grippe) sowie Epileptiker dürfen die Saunaanlage nicht benutzen. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich einen Arzt zu konsultieren, ob die Saunabenutzung zulässig ist. 4. Aus Sicherheitsgründen darf die Saunaanlage niemals von einer Person allein benutzt werden. Kinder unter 14 Jahren ist die Benutzung der Saunaanlage nur in Begleitung von Erwachsenen gestattet. 5. Die Saunaanlage muss zumindest von zwei Personen mit gleichwertigen körperlichen Gegebenheiten (wie Körpergröße, Kraft, Gewicht u. dgl.) benutzt werden, damit erforderlichenfalls Erste-Hilfe geleistet werden kann. 6. Kenntnisse in Erste-Hilfe (z. B. abgelegter Erste-Hilfe-Kurs bzw. gleichwertige Kenntnisse) sind Voraussetzung für die Benutzung der Saunaanlage, damit erforderlichenfalls Erste- Hilfe geleistet werden kann. 7. Achten Sie darauf, während der Benutzung der Saunakabine ein Mobiltelefon außerhalb der Saunakabine in Reichweite zu haben, um im Notfall Hilfe rufen zu können. 8. Für Notfälle befindet sich zusätzlich in der Saunakabine ein Notruftaster. Dieser Notruftaster darf nur in einer Notsituation (z. B. befürchtete Gesundheitsgefährdung eines Benutzers der Saunaanlage) betätigt werden. Das Schmiedgut Bad Aussee behält sich die Geltendmachung von Kosten, die durch nicht notwendiges Auslösen des Notruftasters verursacht wurden, vor.

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  • Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten (1) Anspruch der Bank auf Bestellung von Sicherheiten (2) Veränderung des Risikos (3) Fristsetzung für die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.

  • Datenschutzbestimmungen 1) Daten von Kunden erheben wir nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und der EU-DSGVO durch uns beachtet. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Wir verweisen auf unsere ausführliche Datenschutzerklärung unter xxx.xxxxxxx.xx. 2) Ohne die Einwilligung von Kunden werden wir Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Ergänzende Bestimmungen Soweit die Bestellbedingungen keine Regelung enthalten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

  • Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben: • Als Datenschutzbeauftragte ist beim Auftragnehmer Xxxx Xxxxxx Xxxxxx, Head of Data Protection, +00 (0)0000 000-000, xxxx-xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx bestellt. Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf der Homepage des Auftragnehmers leicht zugänglich hinterlegt. • Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS- GVO. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind. • Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechen Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. c, 32 DS- GVO und Anlage 2. • Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. • Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt. • Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen. • Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird. • Dokumentation der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber, die gemäß Ziffer 3 unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/ AV/TOM.pdf abrufbar sind.

  • Begriffsbestimmungen 2.1 Für die Vereinbarung werden die nachstehenden Begriffe wie folgt definiert:

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Produktspezifische Bestimmungen Tilgungsbetrag (a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis eingetreten ist. (b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag wie folgt: (i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor. (ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag. (iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.