Schiedsvereinbarung. Sie und eCI erklären sich damit einverstanden, dass sämtliche Streitigkeiten oder Ansprüche, die zwischen Ihnen und eCI (oder einer beteiligten dritten Partei) entstanden sind oder entstehen könnten, die sich in irgendeiner Weise auf diese oder frühere Versionen dieser Zahlungsbedingungen, Ihre Nutzung von oder Ihren Zugriff auf die Zahlungsdienste, die Handlungen von eCI oder ihrer Vertreter oder jegliche über die Dienste verkaufte oder angebotene Produkte oder Dienstleistungen beziehen oder daraus entstehen, ausschließlich durch ein endgültiges und verbindliches Schiedsverfahren und nicht vor einem staatlichen Gericht gelöst werden. In diesem Abschnitt „Rechtsstreitigkeiten“ umfasst der Begriff „beteiligte dritte Partei“ die mit Ihnen oder eCI jeweils verbundenen Unternehmen, Tochterunternehmen, Mutterunternehmen, Rechtsvorgänger, Rechtsnachfolger, Abtretungsempfänger sowie Ihre und eCIs Mitarbeiter und Bevollmächtigten, und Mitarbeiter und Bevollmächtigten der vorgenannten Unternehmen. Alternativ dazu können Sie Ihre Ansprüche vor einem Gericht für geringfügige Forderungen (small claims court) geltend machen, wenn Ihre Ansprüche berechtigt sind und solange die Angelegenheit vor einem solchen Gericht verbleibt und nur auf individueller Basis vorgebracht wird (d.h. nicht im Rahmen einer Sammelklage oder in Prozessstandschaft). Der US Federal Arbitration Act regelt die Auslegung und Durchsetzung dieser Schiedsvereinbarung.
Schiedsvereinbarung. 11.1 Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche aus oder im Zusammen- hang mit diesem Vertrag, einschliesslich über dessen Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung, sind durch ein Schiedsverfahren gemäss der Internationalen Schweize- rischen Schiedsordnung der Swiss Chambers’ Arbitration Institution zu entscheiden. Es gilt die zur Zeit der Zustellung der Einleitungsanzeige in Kraft stehende Fassung der Schiedsordnung. Alle Streitigkeiten sollen von drei gemäss dieser Schiedsordnung er- nannten Schiedsrichtern entschieden werden.
11.2 Der Sitz des Schiedsverfahrens ist Zürich, Schweiz. Die Verfahrenssprache ist Deutsch und der Schiedsspruch ist endgültig und bindend für die Parteien. Der vorliegende Ver- trag unterliegt schweizerischem Recht.
Schiedsvereinbarung. Bei Streitigkeiten aus Geschäften, die den Eurex-Clearing-Bedingungen Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG unterliegen, vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit des Schiedsgerichts gemäß der Eurex-Börsenordnung. (Ort und Datum) Für das NCM Für das GCM Für die Eurex Clearing AG
Schiedsvereinbarung. Wenn die Dedicated Desks des geworbenen Unternehmens als Teil des anwendbaren Antrags nicht in den USA liegt (ausgenommen, dass jede Partei bei einem Gericht der zuständigen Gerichtsbarkeit eine angemessene oder ähnliche Befreiung von jeglichen Streitigkeiten, Kontroversen oder Ansprüchen, die sich aus oder in Bezug auf diese Vermittler-ToS oder nach dem Gesetz ergeben, beantragen kann) oder die Verletzung, Beendigung oder Ungültigkeit dieser Vermittler-ToS, die nicht einvernehmlich durch Vereinbarung der Parteien beigelegt werden kann, wird endgültig in Übereinstimmung mit der Schiedsgerichtsordnung von JAMS, die jeweils in Kraft ist, von einem oder mehreren Schiedsrichtern, die in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung ernannt wurden, entschieden. Der Ort des Schiedsverfahrens ist London, England. Das Verfahren ist vertraulich und findet in englischer Sprache statt. Der Schiedsspruch ist für beide Parteien endgültig und bindend. Die Vollstreckung des Schiedsspruchs kann bei jedem zuständigen Gericht beantragt werden. In jeder Klage, jedem Prozess oder jedem Verfahren zur Durchsetzung von Rechten aus diesen Vermittler-ToS ist die obsiegende Partei berechtigt, zusätzlich zu allen anderen gewährten Rechtsbehelfen die angemessenen Anwaltshonoraren und sonstigen Gebühren, Verzicht auf Sammel-/Gruppenklage. Wenn die Dedicated Desks des geworbenen Unternehmens im Rahmen des anwendbaren Antrags nicht in den USA liegt, wird jedes Verfahren zur Lösung oder Beilegung von Streitigkeiten in einem Forum ausschließlich auf individueller Basis durchgeführt. Weder Sie noch wir werden bestrebt sein, einen Rechtsstreit als Sammelklage, Gruppenverfahren oder in einem anderen Verfahren zu führen, in dem eine der Parteien in der Eigenschaft eines Vertreters handelt oder dies vorschlägt. Kein Verfahren wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung aller Parteien zu allen betroffenen Verfahren mit einem anderen kombiniert. Sie erklären sich auch damit einverstanden, nicht an Forderungen teilzunehmen, die in privater Eigenschaft als Generalstaatsanwalt oder Vertreter erhoben werden, oder an konsolidierten Forderungen, die die Darstellung einer anderen Person betreffen, wenn wir an dem Verfahren beteiligt sind. SIE VERZICHTEN AUF IHR RECHT, ALS SAMMEL- ODER GRUPPENVERTRETER ODER SAMMEL- ODER GRUPPENMITGLIED AN EINER SAMMELKLAGE TEILZUNEHMEN, DIE SIE MÖGLICHERWEISE GEGEN UNS RICHTEN MÖCHTEN, EINSCHLIESSLICH EINES RECHTS AUF EIN SAMMEL-SCHIEDSGERICHTSVERFAHREN ODER EINE
Schiedsvereinbarung. Sie und Airbnb vereinbaren, dass jede Streitigkeit, jeder Anspruch oder jede Kontroverse, die aus oder in Verbindung mit diesen Bedingungen oder der Anwendbarkeit, Verletzung, Kündigung, Gültigkeit, Durchsetzung oder Auslegung derselben oder jeglicher Nutzung der Airbnb-Plattform, der Gastgeber- Services oder jeglicher Inhalte (zusammen „Streitigkeiten“) entstehen, durch ein verbindliches individuelles Schiedsverfahren beigelegt wird (die „Schiedsvereinbarung“). Sofern Uneinigkeit darüber besteht, ob diese Schiedsvereinbarung durchgesetzt oder auf unsere Streitigkeit angewendet werden kann, vereinbaren Sie und Airbnb, dass der Schlichter diese Frage entscheidet.
Schiedsvereinbarung. DIE VEREINBARUNG ENTHÄLT EINE VORGERICHTLICHE SCHIEDSKLAUSEL. DIE PARTEIEN VERPFLICHTEN SICH DURCH ABSCHLUSS EINER SCHIEDSVEREINBARUNG DAZU:
a. SÄMTLICHE PARTEIEN DIESER VEREINBARUNG VERZICHTEN AUF IHR RECHT, EINANDER VOR GERICHT ZU VERKLAGEN. DIES SCHLIESST AUCH DAS RECHT ZUR VERHANDLUNG VOR EINEM GESCHWORENENGERICHT, SOFERN EIN SOLCHES RECHT NICHT NACH DEN REGELN DES ZUR GELTENDMACHUNG VON ANSPRÜCHEN GEWÄHLTEN SCHIEDSVERFAHRENS VORGESEHEN IST;
b. SCHIEDSSPRÜCHE SIND GRUNDSÄTZLICH ABSCHLIESSEND UND VERBINDLICH, WOBEI DIE MÖGLICHKEITEN EINER PARTEI, EINEN SCHIEDSSPRUCH GERICHTLICH AUFHEBEN ODER ÄNDERN ZU LASSEN ÄUSSERT BESCHRÄNKT SIND;
c. DIE MÖGLICHKEIT DER PARTEIEN, DIE HERAUSGABE VON DOKUMENTEN, DIE VERNEHMUNG VON ZEUGEN UND DIE ERBRINGUNG SONSTIGER AUSFORSCHUNGSBEWEISE ZU VERLANGEN SIND BEI SCHIEDSVERFAHREN GRUNDSÄTZLICH BESCHRÄNKTER ALS BEI GERICHTSVERFAHREN;
d. DIE SCHIEDSRICHTER SIND NICHT VERPFLICHTET, DIE GRÜNDE FÜR IHREN SCHIEDSSPRUCH ZU ERLÄUTERN, SOFERN NICHT ALLE PARTEIEN IN EINEM GEEIGNETEN FALL SPÄTESTENS 20 TAGE VOR DEM ERSTEN ANGESETZTEN ANHÖRUNGSTERMIN AN DAS SCHIEDSGREMIUM EINEN GEMEINSAMEN ANTRAG AUF BEGRÜNDUNG DER ENTSCHEIDUNG GERICHTET HABEN;
e. ÜBLICHERWEISE IST ODER WAR EINE MINDERHEIT DER DEM SCHIEDSGREMIUM ANGEHÖRENDEN SCHIEDSRICHTER BEI DER WERTPAPIERINDUSTRIE TÄTIG;
f. DIE REGELN EINIGER SCHIEDSGREMIEN KÖNNEN AUSSCHLUSSFRISTEN BEI DER GELTENDMACHUNG VON ANSPRÜCHEN VORSEHEN. NICHT SCHIEDSFÄHIGE ANSPRÜCHE KÖNNEN IN EINIGEN FÄLLEN VOR GERICHT GELTEND GEMACHT WERDEN;
g. DIE REGELN DES SCHIEDSGREMIUMS, BEI DEM DER XXXXXXXX GELTEND GEMACHT WIRD, SOWIE IHRE ETWAIGEN ÄNDERUNGEN SIND BESTANDTEIL DIESER VEREINBARUNG. DIE FOLGENDE SCHIEDSVEREINBARUNG GILT IN VERBINDUNG MIT DEN VORSTEHENDEN AUSFÜHRUNGEN. SÄMTLICHE STREITIGKEITEN UND
Schiedsvereinbarung. Bei Streitigkeiten aus Geschäften, die den Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG unterliegen, vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit des Schiedsgerichts gemäß der Eurex-Börsenordnung.
Schiedsvereinbarung. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang dieser ADB, einem Transport- bzw. Anschlussvertrag oder über deren Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Duisburg. Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt drei. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist deutsch.
Schiedsvereinbarung. Zunächst ist festzulegen, dass eine Streitigkeit aus und um den Vertrag unter Ausschluss staatlicher Gerichtsbarkeit von einem Schiedsgericht abschließend und bindend für beide Parteien entschieden werden soll.
Schiedsvereinbarung. 13.1 Alle Streitigkeiten, die sich aus der DV samt den angeschlossenen Beilagen ergeben, einschließlich von Streitigkeiten über seine Gültigkeit, Auslegung oder Auflösung, werden ausschließlich vom ständigen Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Wien, 0000 Xxxx, Xxxxxxxxxx 0-00, nach der für dasselbe geltenden Schiedsgerichtsordnung von drei gemäß dieser Verordnung ernannten Schiedsrichtern nach den Wiener Regeln endgültig entschieden.