Common use of Zwangsweise Rücknahme Clause in Contracts

Zwangsweise Rücknahme. Die Verwaltungsgesellschaft ist unter anderem unter den nachstehend genannten Umständen jederzeit zur zwangsweisen Rücknahme einiger oder aller von einem Anteilinhaber gehaltenen Anteile berechtigt (selbst wenn die Rücknahme von Anteilen eines Teilfonds oder einer Klasse ausgesetzt wurde), sofern die möglicherweise zu diesem Zeitpunkt geltenden Liquiditätsbeschränkungen eingehalten werden:

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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag